Hallo André,
Ich fahre zur Zeit mit meinem PKW zu
Kundenterminen und bekomme dafür 0,27 € pro KM. Ich habe
gehört, dass 0,30 € Minimum sind. Stimmt das?
Es ist dem Arbeitgeber freigestellt, wieviel er erstatten möchte. Er ist hier nur durch eventuell bestehende allgemein gültige Vereinbarungen (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, betriebliche Reisekostenordnung) beschränkt.
Die Kilometerpauschalen aus dem Steuerrecht stellen für die Beträge, die erstattet werden, weder Unter- noch Obergrenze dar. Wenn mehr bezahlt wird, ist der übersteigende Betrag steuer- und SV-pflichtig. Wenn weniger bezahlt wird, kann die Differenz in die Werbungskosten zu N-Einkünften einfließen. Das führt wohlgemerkt nicht zu einer Steuerentlastung in Höhe der Pauschalen, sonder in Höhe der darauf entfallenden Steuer - soweit die Arbeitnehmerpauschale überschritten wird.
Schöne Grüße
MM