Kundenfahrten mit eigenem PKW

Hallo zusammen,
mich interessiert, ob es eine gesetzliche Mindestpauschale dafür gibt. Ich fahre zur Zeit mit meinem PKW zu Kundenterminen und bekomme dafür 0,27 € pro KM. Ich habe gehört, das 0,30 € Minimum sind. Stimmt das?

Danke für die schnelle Antwort.

André

Hallo André,

Ich fahre zur Zeit mit meinem PKW zu
Kundenterminen und bekomme dafür 0,27 € pro KM. Ich habe
gehört, dass 0,30 € Minimum sind. Stimmt das?

Es ist dem Arbeitgeber freigestellt, wieviel er erstatten möchte. Er ist hier nur durch eventuell bestehende allgemein gültige Vereinbarungen (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, betriebliche Reisekostenordnung) beschränkt.

Die Kilometerpauschalen aus dem Steuerrecht stellen für die Beträge, die erstattet werden, weder Unter- noch Obergrenze dar. Wenn mehr bezahlt wird, ist der übersteigende Betrag steuer- und SV-pflichtig. Wenn weniger bezahlt wird, kann die Differenz in die Werbungskosten zu N-Einkünften einfließen. Das führt wohlgemerkt nicht zu einer Steuerentlastung in Höhe der Pauschalen, sonder in Höhe der darauf entfallenden Steuer - soweit die Arbeitnehmerpauschale überschritten wird.

Schöne Grüße

MM

Hallo alleine,

mich interessiert, ob es eine gesetzliche Mindestpauschale
dafür gibt. Ich fahre zur Zeit mit meinem PKW zu
Kundenterminen und bekomme dafür 0,27 € pro KM. Ich habe
gehört, das 0,30 € Minimum sind. Stimmt das?

Meines Erachtens schmeißt Du die Kilometerpauschale, die je gefahrenem Kilometer bie Dienstreisen gilt, mit der Entfernungspauschale, die die steuerlich absetzbare Enfernung Wohnung/Arbeitsplatz festlegt, durcheinander.

Die Entfernungspauschale bezieht sich dabei auf zweimal gefahrene Kilometer (Hin zur ARbeit und wieder zurück nach Hause). Dein Satz für Dienstfahrten dürfte ganz gut liegen, ist er doch auch fast doppelt so hoch, da er für jeden gefahrenen Kilometer gilt…

Gruß, Karin

Hi,

ich bekomme z.b. 0,30 €/gefahrenen km, wobei ich die ersten 30km selbst bezahlen muss.

Mit 27Cent ab dem 1. Kilometer kommst Du schon halbwegs hin, dass man nicht grad was draufzahlen muss, wenn es kein Auto mit sehr hohen kilometerksoten ist.

Ansonsten ist es nicht gestzlich geregelt = Verhandlungssache.

A.