Hallo,
mein Lebenspartner ist seit 8 Monaten mit unserem gemeinsamen Kind in Elternzeit und bezieht Erziehungsgeld. Jetzt hat sich die Möglichkeit ergeben nebenbei 1 - 2 Euros abends dazu zu verdienen. Da ich selbst leider zum 01.01.2004 arbeitslos geworden bin würde sich das super anbieten.
Jetzt meine Frage - wieviel darf er denn dazu verdienen, ohne Abzüge vom Erziehungsgeld zu bekommen?
Vielen Dank und Grüße
Talina