Hallo zusammen,
was muß ich beachten, wenn ich jemanden einstellen möchte, dessen Lohn gepfändet wird?
In den Arbeitsvertrag möchte ich aufnehmen, daß die durch Lohnpfändungen und -abtretungen verursachten Mehrkosten der Arbeitnehmer trägt(mit der Angabe eines Pauschalbetrages pro Schreiben und der Festsetzung meines Anspruches vor Pfändung oder Abtretung).
Der Steuerberater des alten Arbeitgebers hat nach Aussage des Bewerbers angeboten, daß er mit dem Steuerberater des evtl. neuen Arbeitgebers in Kontakt tritt, um den Sachverhalt zu besprechen.
Der Arbeitnehmer war, was ich als positiv bewerte, sehr ehrlich und gefällt mir ganz gut. Nur weiß ich nicht genau, was auf mich zukommt und was ich außer genauer Abrechnung noch beachten sollte.
Schöne Grüße
Sabine
Hallo zusammen,
was muß ich beachten, wenn ich jemanden einstellen möchte,
dessen Lohn gepfändet wird?
Der AG darf erst dann eine Löhnpfändung berücksichtigen, wenn er als Drittschuldner seitens des Gerichtes dazu aufgefordert wird. Der AG hat nicht das Recht ohne Titel eine Forderung als gerechtfertigt anzusehen.
Es ist aber auch möglich, das sich der AG - nach Rücksprache mit dem AN - mit den Gläubigern in Verbindung setzt und dort einen festen Ratenzahlungsbetrag zu vereinbaren. Das erspart viel Schreiberei.
In den Arbeitsvertrag möchte ich aufnehmen, daß die durch
Lohnpfändungen und -abtretungen verursachten Mehrkosten der
Arbeitnehmer trägt(mit der Angabe eines Pauschalbetrages pro
Schreiben und der Festsetzung meines Anspruches vor Pfändung
oder Abtretung).
Solche Passagen in Arbeitsvertrag rechtswidrig und haben vor dem Arbeitsgericht keinen Bestand. Von der moralischen Seite mal abgesehen. Wenn der neue AN nichts gesagt hätte, was wäre dann gewesen?
Der Steuerberater des alten Arbeitgebers hat nach Aussage des
Bewerbers angeboten, daß er mit dem Steuerberater des evtl.
neuen Arbeitgebers in Kontakt tritt, um den Sachverhalt zu
besprechen.
Spricht das nicht für die Person? Nicht alle Schuldner sind Spitzbuben.
Der Arbeitnehmer war, was ich als positiv bewerte, sehr
ehrlich und gefällt mir ganz gut.
Ehrlichkeit ist - in heutigen Zeit - eine Seltenheit. Nur weil jemand mal gestrauchelt ist, sollte man zusätzlich bestrafen. Zählt nur die Kostenrechnung und der Gewinn.
Geben Sie Ihren Verstand und Ihrem Herzem einen Ruck. Jeder kann morgen in eine solche Situation geraten und dann? Dann freut man sich über jedes Stückchen Menschlichkeit, welches einem begegnet.
Nur weiß ich nicht genau,
was auf mich zukommt und was ich außer genauer Abrechnung noch beachten sollte.
Ihr Steuerberater hat alle Tabellen vorliegen.
Schöne Grüße
Sabine
Wenn Sie Größe beweisen, dann ist Ihnen meistens ein loyaler Mitarbeiter sicher.
Gruß Peter