Hallo Zusammen,
ich habe bei mir im Vertrag stehen, daß ich 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. Kündigen kann. Was heisst das genau ? Würde es reichen, wenn ich z.B. am 2.2.04 kündige, so daß ich im März in der neuen Firma anfangen kann ?
Hintergrund: ab dem 1.2. greift die Rechtschutzversicherung (eines Bekannten, der leider keinen Internetzugang hat!)
Hi!
… d.h., dass ab dem Zeitpunkt der Kuendigung an bis zum naechsten 15. oder Monatsende (je nach dem was naeher liegt) gewartet wird und ab dann erst die 4 Wochen zaehlen.
um zum 1. Maerz woanders arbeitzen zu koennen, muesste man also spaetestens am zum 31.1. (also zum monatsende) kuendigen. von dort aus zahelen dann 4 Wochen, naemlich die Wochen vom 1.2.-29.2. (Kalenderwochen 6, 7, 8 und 9), das sind dann die 4 Wochen.
kuendigt amn erst zum 2.2.04 wuerde die 4-Wochen-Frist erst ab dem 15.2. greifen, man muss also bis zu 15.3. warten.
Gruss,
Martin
Eigentlich ganz einfach!
Hi!
ich habe bei mir im Vertrag stehen, daß ich 4 Wochen zum
Monatsende oder zum 15. Kündigen kann. Was heisst das genau ?
Dass Du zum 15 oder zum Monatsende kündigen kannst, wenn die Kündigung mindestens vier Wochen vorher bei Deinem Arbeitgeber vorliegt!
Würde es reichen, wenn ich z.B. am 2.2.04 kündige, so daß ich
im März in der neuen Firma anfangen kann ?
Nö - sie müsste spätestens am 1.2.04 (da es ein Sonntag ist, am 30.1.04) dort vorliegen! Wenn Du 28 tage (4 Wochen) auf den 1.2. rechnest, dann kommst Du auf den 29.2. Da es heißt zum MonatsENDE und nicht -Anfang…
Grüße
Guido
P.S. Natürlich sollte in der Kündigung stehen, zu welchem Datum Du kündigst! Und ein Tipp: Gib sie nicht auf den letzten Drücker ab (Empfang bestätigen lassen!)
Hi!
… d.h., dass ab dem Zeitpunkt der Kuendigung an bis zum
naechsten 15. oder Monatsende (je nach dem was naeher liegt)
gewartet wird und ab dann erst die 4 Wochen zaehlen.
um zum 1. Maerz woanders arbeitzen zu koennen, muesste man
also spaetestens am zum 31.1. (also zum monatsende) kuendigen.
von dort aus zahelen dann 4 Wochen, naemlich die Wochen vom
1.2.-29.2. (Kalenderwochen 6, 7, 8 und 9), das sind dann die 4
Wochen.
kuendigt amn erst zum 2.2.04 wuerde die 4-Wochen-Frist erst ab
dem 15.2. greifen, man muss also bis zu 15.3. warten.
Gruss,
Hallo Martin
Wie sagte vor nicht allzulanger Zeit der Vertreter der Amerikaner bei der weltweiten „Superstar-Suche“ zu Alex nach seinem famosen Maniac-Auftritt?
„Without being rude: it was terrible!“
Das trifft auch auf Deine Interpretation des §622 BGB zu. Sie ist völliger Unsinn. Die Antwort von Guido ist korrekt.
Gruß,
LeoLo