Hi!
Wie hoch ist der Mindestlohn für Aushilfen im Gaststättengewerbe? An wen kann ich mich wenden, wenn dieser nicht eingehalten wird?
Vielen Dank und Gruß
Marcus
Hi!
Wie hoch ist der Mindestlohn für Aushilfen im Gaststättengewerbe? An wen kann ich mich wenden, wenn dieser nicht eingehalten wird?
Vielen Dank und Gruß
Marcus
Is nit!
Hi!
Barracuda.
Wie hoch ist der Mindestlohn für Aushilfen im
Gaststättengewerbe? An wen kann ich mich wenden, wenn dieser
nicht eingehalten wird?
In D gibt es keine Mindestlöhne. Arbeitgeber und -nehmer bzw. ihre Organisationen sind frei in der Vereinbarung der Entgelte. Wenden kannst Du Dich a) mit Grausen ab, wenn Dir der Lohn nicht reicht oder b) an die Gewerkschaft NGG, so Du dort Mitglied bist. Ist auch Dein Cheffe Mitglied in der entsprechenden Vereinigung von Arbeitgebern, wird die NGG Dir sicherlich mit einem Tarifvertrag dienen können, der dann - und nur dann! - auch auf Deinen Arbeitsvertrag, Aushilfe oder Peng, anzuwenden wäre.
GRuß kw
Tach!
In D gibt es keine Mindestlöhne. Arbeitgeber und -nehmer bzw.
ihre Organisationen sind frei in der Vereinbarung der
Entgelte.
…sofern kein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag existiert… diesen gibt’s aber.
Wenden kannst Du Dich a) mit Grausen ab, wenn Dir
der Lohn nicht reicht oder b) an die Gewerkschaft NGG, so Du
dort Mitglied bist.
Ach so… es geht nicht um mich. Mein Erstlohn reicht zum Glück noch.
Ist auch Dein Cheffe Mitglied in der
entsprechenden Vereinigung von Arbeitgebern, wird die NGG Dir
sicherlich mit einem Tarifvertrag dienen können, der dann -
und nur dann! - auch auf Deinen Arbeitsvertrag,
Aushilfe oder Peng, anzuwenden wäre.GRuß kw
Gruß
Marcus
Tach!
Moin.
…sofern kein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag
existiert… diesen gibt’s aber.
Was wiederum bei Deinem Erstposting eine nicht ganz unwesentliche Information gewesen wäre.
Im Verzeichnis der für allgemeingültig erklärten Tarifverträge http://www.rechtsanwalt-feinen.de/Tairfvertrage.pdf finde ich aber für Hotel und Gaststätten nur Manteltarifverträge, die klassischerweise nix über das Entgelt aussagen. Vielleicht weißt Du aber wieder mehr …
Gruß kw
Hallo
Im Verzeichnis der für allgemeingültig erklärten Tarifverträge
http://www.rechtsanwalt-feinen.de/Tairfvertrage.pdf finde ich
aber für Hotel und Gaststätten nur Manteltarifverträge, die
klassischerweise nix über das Entgelt aussagen. Vielleicht
weißt Du aber wieder mehr …
Die EntgeltTV sind inzwischen alle nicht mehr allgemeinverbindlich (einige gab es da schon). Ob sie trotzdem noch Anwendung finden, hängt von den vertraglichen Grundlagen ab. Trotzdem ist es sozusagen nur halb-richtig, daß es keine Mindestlöhne in dem Sinne gibt. Ein Lohn kann sittenwidrig sein. Letztendlich wird das Gericht es im Einzelfall im Rahmen einer Klage klären müssen.
Gruß,
LeoLo