Hallo…
Ich hätte da mal ne Frage: Ich habe gestern durch den Anwalt meines AGs eine Kündigung aus betriebswirtschaftlichen Gründen erhalten (ist soweit OK). Bin zurzeit aber krankgeschrieben (vermutlich auch noch bis Ende der Kündigungsfrist), bekomme Krankengeld und habe Resturlaubsansprüche. Nun die Frage aller Fragen, die mich zurzeit beschäftigt: Wie verhalte ich mich richtig? Außer dass ich schnellstmöglich zum Amt muss und so. Wie sieht es mit dem Urlaubsanpruch aus - auszahlen lassen? Beim Amt auch als Krank melden (also nicht vermittelbar)?
Danke für Eure Tipps.
Gruss, Frauke
Hi!
Wie sieht es mit dem Urlaubsanpruch aus - auszahlen lassen?
Wenn Du bis zum Kündigungstermin nicht wieder arbeitsfähig bist, verfällt der Urlaub!
Beim Amt auch als Krank melden (also nicht vermittelbar)?
Das ist WICHTIG! Es verlängert unter anderem Deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (für die Dauer der Krankheit)!
Grüße
Guido
Hi!
Wie sieht es mit dem Urlaubsanpruch aus - auszahlen lassen?
Wenn Du bis zum Kündigungstermin nicht wieder arbeitsfähig
bist, verfällt der Urlaub!
Hallo Guido.
Wie kommst Du denn darauf?
Der Resturlaubsanspruch aus 2003 verfällt nur, wenn eine Gesundung bis zum Ende des Übertragungszeitraumes nicht rechtzeitig stattfindet (per Gesetz 31.03.). Der Kündigungstermin ist irrelevant. Es sind die Tage abzugelten, die bei Fortbestehen des AV in Natura hätten genommen werden können.
Gruß,
LeoLo
Autsch
Hi!
Da hatte ich wohl zwei Postings in einen Topf geworfen…
Oops - man sollte nicht telefonieren und gleichzeitig posten…
Asche auf mein Haupt!
LG
Guido, der jetzt erst mal schaut, was er bei Ali666 als Antwort geschrieben hat
Hallo Frauke,
vielleicht solltest Du erst Dir erst einmal die „betriebswirtschaftlichen Gründe“ darlegen lassen, denn dazu sind sie verpflichtet (ich weiss nicht, ob Du den gerade aktuellen Fall „Takko“ gehört hast, da wurde nämlich ein Fachanwalt befragt.
Gruß
tina
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