Kündigungsfrist

Hallo,

ich hätte mal eine Frage zu Kündigungsfristen. In meinem Arbeitsvertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Quartalsende.
Ich weiß, dass eine frühere Kündigung möglich ist, allerdings nur, wenn ich eine Konventionalstrafe zahle. Leider weiß ich nicht wie hoch diese wäre. Da unser Betrieb sehr klein ist, kann ich leider nicht in der Personalabteilung nachfragen. Weiß jemand wie hoch maximal eine Konventionalstrafe bei vorzeitiger Auflösung des Arbeitsvertrages ausfallen darf.
Kann es sein, dass der Betrieb pro vorzeitig gekündigten Monat ein Gehalt einfordern kann. Wenn ja, muß ich bei einer Konventionalstrafe Brutto- oder Nettogehälter bezahlen.

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Mfg

OTTI

Hallo.

Also, Otti, irgendwas stimmt da doch wohl nicht. Es kann doch wohl keine Vertragsstrafe vereinbart sein, von der Du nichts weißt. Irgendwo muß das doch schriftlich fixiert sein. Möglich wäre da nur eine Vereinbarung zwischen Dir und AG, gemeinhin „Arbeitsvertrag“ genannt (und ein Exemplar davon wirst Du doch sicherlich haben, oder?).

Eine „Betriebssitte“ dieser Art oder gar eine rechtlich abgesicherte Formel einer Konventionalstrafe gibt es nicht.

Sollte schriftlich etwas fixiert sein, so schreibe doch mal den Wortlaut hier rein.

Oft ist übrigens bei Nichteinhaltung der Küfrist eine Vertragsstrafe nur eins von vielen Problemen. Schadensersatzforderungen soweit nachweisbar, schlechtes Zeugnis, Aufforderung zur Arbeitsaufnahme und bei Nichtfolgeleisten die fristlose Kündigung, dadurch erschwerte Bewerbungsversuche und zu guter Letzt das „Vögelchen“, welches Deinem neuen AG zwitschert, daß Du nicht gerade ein vertragstreuer AN bist (und dann vielleicht die „Erkenntnis“ Deines neuen AG, daß es doch genügend andere gibt, die Deinen Platz einnehmen wollen).

Gruß,
LeoLo

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