Studenten und Arbeitslosenversicherung

Hallo,

aufgrund einer Regelung, dass bei Studenten, wenn sie in der vorlesungsfreien Zeit beliebig viel arbeiten (ich spreche nicht von Minijobs, sondern von normalen Teilzeit- und Vollzeitjobs, in meinem Fall 30h / Woche), keine Beiträge für Arbeitslosenversicherung fällig wird, wollte ich mal fragen ob jemand weiß, wie man das begründet.

Als Student arbeitet man genauso wie als Nicht-Student dort, warum also diese Benachteiligung?

Viele Grüße
Manor

hi,

weil der student sv-rechtlich immernoch mehrheitlich (zeitvolumen) student ist. deswegen steht er dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung, wenn er arbeitslos wäre. also keine AV beiträge, weil er auch aus der AV versicherung nix rausbekommen würde.

ist doch nur fair!

mfg vom

showbee

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

weil der student sv-rechtlich immernoch mehrheitlich
(zeitvolumen) student ist.

Nun ja, nach dem Zeitvolumen her darf man nicht mehr wie 15 Stunden pro Woche während des Semesters und unbegrenzt in der vorlesungsfreien Zeit arbeiten. Wenn man also einen Teilzeit- oder Vollzeitjob annimmt, verwendet man während der vorlesungsfreien Zeit keine Zeit zum Studieren (daher fällt ja auch die Grenze weg, weil das mit dem Studium zeitlich nicht kollidiert). Von daher ist deine Argumentation etwas unschlüssig… den in der betroffenen Zeit ist man nach dem Zeitvolumen her herzlich wenig Student.

deswegen steht er dem arbeitsmarkt
nicht zur verfügung, wenn er arbeitslos wäre.

Das ist der Grund, warum man kein Arbeitslosengeld bekommt. Ich wollte das aber nicht wissen, ich wollte wissen, warum man nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen darf.

also keine AV
beiträge, weil er auch aus der AV versicherung nix
rausbekommen würde.

Da man nicht sein Leben lang Student ist (auch wenn es bei manchen den Anschein hat), hat man später sehr wohl darauf Anspruch Arbeitslosengeld zu erhalten, sofern man ein volles Jahr lang gearbeitet hat. Warum aber zählt die Arbeitszeit innerhalb der vorlesungsfreien Zeit von Studenten nicht, nur weil sie Studenten sind und deswegen vorgesehen ist, dass sie keine Arbeitslosenversicherung zu entrichten haben?

ist doch nur fair!

Sorry, aber Fairness sehe ich da nicht. Ich arbeite genauso wie andere Nicht-Studenten auch, nur dass ich dann nach der gleichen Zeit mit den gleichen Voraussetzungen (!) nicht den gleichen Anspruch habe. Was ist da Faires dran?

Wie schaut es denn nach dem Studium aus? Der Arbeitsmarkt ist alles andere als super (und das zeigt sich auch z.B. in meinen befristeten Arbeitsverträgen von 3 Tagen über 5 Wochen bis hin zu drei Monaten). Da hat man schon eine um Jahre längere Ausbildungszeit (mittlere Reife + Ausbildung = ca. 13 Jahre; Abitur + Studium ca. 17,5 Jahre bzw. neuerdings 16,5 Jahre) und wird dann noch benachteiligt, weil man seine Arbeitslosenbezüge, obwohl man auch keine andere Arbeit bezüglich Arbeitszeit und -aufgabe als andere auch verrichtet, erst viel später erhält.

Dann kannst du mir sicherlich erklären, wo da die Fairness drin liegt, wenn man mal annimmt, dass man immer zwischen den Semestern gearbeitet hat, was pro Jahr 5 Monate optimalerweise ergibt. Selbst wenn man nur 4 statt 4,5 Jahre für ein Studium rechnet: Man hat da 20 Monate Arbeit geleistet. Jemand anderes, der nicht studiert arbeitet nur 12 Monate und hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Student dagegen bekommt nicht mal einen Tag angerechnet, er kann also insgesamt 32 Monate arbeiten und erhält dann erst den Anspruch. WO bitte ist da die Fairness?

Hat der Student das Problem, nicht gleich nach dem Studium einen Job zu bekommen (was derzeit gar nicht mal so ungewöhnlich ist), kann er schauen, dass er die wesentlich geringere Sozialhilfe (Arbeitslosenhilfe ist, da man nie Arbeitslosengeld erhalten hat, auch nicht drin) erhält und damit auskommt, während der Nicht-Student monatlich viel besser von dem höheren Arbeitslosengeld leben kann (für das er wohlgemerkt auch noch nach obigen Beispiel viel weniger gearbeitet hat). Dumm ists dann natürlich, wenn man zum Ende seines Studiums (die letzten Monate) keinen Nebenjob mehr hat…

Grüße
Manor

Sorry, aber Fairness sehe ich da nicht. Ich arbeite genauso
wie andere Nicht-Studenten auch, nur dass ich dann nach der
gleichen Zeit mit den gleichen Voraussetzungen (!) nicht den
gleichen Anspruch habe. Was ist da Faires dran?

[…]

Der Student dagegen bekommt
nicht mal einen Tag angerechnet, er kann also insgesamt 32
Monate arbeiten und erhält dann erst den Anspruch. WO bitte
ist da die Fairness?

rehi,

ich will mit dir nicht über den sinn und zweck von sozialversicherungen diskutieren. hier müsste man weit ausholen (ich präferiere die bürgerversicherung und diese ausgeweitet auf eine existenzsicherung), m.E. könnte man dann die AV abschaffen. soziales minimum muss der staat garantieren. ein mehr (in % vom vorgehalt) muss man privat absichern. das meine meinung in ganz kurzen stichpunkten.

mit fair meinte ich nicht die situation am arbeitsmarkt etc. ich meinte fair in bezug auf die verbindung KEIN ANSPRUCH ALG = KEINE AV-BEITRAGSPFLICHT. stell es dir mal umgekehrt vor, du darfst als werkstudent zahlen, weil du über xyz stunden in den semesterferien kommst und dann während der vorlesungszeit wirst du arbeitslos. nun bist du während der vorlesungszeit nicht vermittelbar=verfügbar deswegen keine kohle.

das ist ein problem des systems, nicht der sozialen gerechtigkeit der AV. m.E. wäre es doch noch besser, wenn studenten gar nicht nebenbei so lange arbeiten müssten, es gar nicht mehr die notwendigkeit von 12 wochen semesterferien gibt (4 reichen) und somit im schnitt die studiendauer sinkt. die ersparnis bei den bafög-ausgaben könnte man einsetzen für höhere bafög-sätze bzw. höhere freibeträge für die eltern.

das wäre sozial gerechtfertigt und fair. aber das willst du leider bestimmt nicht hören.

konkret zu deinem problem: was würde passieren, wenn man diese beschränkung wegfallen lässt? es würde studenten geben, die neben dem studium ALG beziehen bzw. es würde ALG bezieher geben, die 1 jahr exmatrikuliert sind, dann 1 semester immatrikuliert sind um die scheine zu machen.

typisierung = vereinfachung der rechtsanwendung = sozial gerechtfertigt. wenn man deins (und sicher das problem vieler anderer) mit in der AV berücksichtigen wollte, müssten in der arbeitslosenverwaltung bestimmt viel mehr leute eingestellt werden, die die arbeitslosigkeit nur verwalten. sinnvoll?

mfg vom

showbee