Hallo,
ich habe in kurzer Zeit einen Auftrag im ortsansässigen gefängnis und darf auch 2 Wochen! mit denen Bewerbertraining machen.
Bewerbertraining unterreichte ich zwar schon seit Jahren, aber eher im höheren Niveau.
Nun stelle ich mir halt die Frage, was man da son in den Lebenslauf schreibt, wenn einer mehrere Jahre in einer JVA einsässig war.
Es ist schon vorgekommen, dass einer meienr TN mal 1/2 Jahr eingesessen hat, dann habe ich daraus eine „berufliche Orientierungsphase“ gemacht, aber bei längerer Zeit?
Bei einem ALkoholiker, der 20 Jahre lang keiner dauerhaften Arbeit nachgegangen ist habe ich gesagt, er solle vorab immer anrufen und sagen, dass in seinem Lebenslauf etwas nicht in Ordnung war, dass er alkoholkrank war und nun seit 7 Jahren trocken sei, ob er sich trotzdem bewerben dürfe.
Das kam ganz gut an, sollte ich das meinen „Knastbrüdern“ auch vorschlagen? SOllten sie zugeben, dass sie im Gefängnis waren?
Wer weiss Rat?
Danke!
Heike Glänzer
Hallo Heike,
ich habe eine Knastfrau letztes Jahr unterrichtet. Die hatte angefangen, sich während ihrer Freigangphasen zu bewerben. Verschweigen konnte sie es gar nicht, wegen der Auflagen.
Klar, mit Lügen ist der erste Schritt in Richtung Einladung eher gemacht. Aber spätestens beim Vorstellunggsgespräch muss er/sie Farbe bekennen. Für mich als Personaler wär dann sofort der Ofen aus. Ein Knasti, der auch noch unter Vorspielung falscher Tatsachen sich ein Gespräch erschleicht? Nene!
Viele machen ja in der JVA auch etwas „sinnvolles“, lernen sogar. Schau lieber, was sich ehrlich verkaufen lässt. Ein Mann, der seinen Hauptschulabschluss im Gefängnis nachgemacht hat, zeigt doch schon, dass er da raus will aus dem Mist.
mein Rat also: Nicht Verschweigen, aber dennoch das Gute suchen:smile:. Und wo’s nix gute gibt, kann das beste Bewerbungstraining keinen Erfolg bringen.
Das kam ganz gut an, sollte ich das meinen „Knastbrüdern“ auch
vorschlagen? SOllten sie zugeben, dass sie im Gefängnis waren?
Den Vorschlag finde ich persönlich sehr gut. Vielleicht sagen dazu ja noch Personaler selbst was.
Viele Grüße und Erfolg bei deiner Aufgabe!
Barbara
Hi Heike,
nur zu diesem Absatz:
Bei einem ALkoholiker, der 20 Jahre lang keiner dauerhaften
Arbeit nachgegangen ist habe ich gesagt, er solle vorab immer
anrufen und sagen, dass in seinem Lebenslauf etwas nicht in
Ordnung war, dass er alkoholkrank war und nun seit 7 Jahren
trocken sei, ob er sich trotzdem bewerben dürfe.
Eine derartige Vorgehensweise ist vergleichbar mit Harakiri… Jeder Personalleiter weiß, dass Alkoholismus eine chronische Krankheit ist, die nur (durch Abstinenz) zum Stillstand gebracht werden, aber niemals geheilt werden kann. D.h. der Kandidat ist für einen AG so etwas wie eine Zeitbombe, die jederzeit wieder hochgehen kann. Und dann ruft so ein Kandidat an und outet sich gleich als Alkoholiker, man kennt ihn nicht, man sieht ihn nicht, hat also keinen persönlichen Eindruck, wer würde dann sagen: Ach, das ist ja toll, wie Sie ihre Krankheit im Griff haben. Ja kommen sie doch vorbei, wir freuen uns…
Empfohlen wird in einem derartigen Fall, den zerrissenen Lebenslauf durch „chronische Krankheit“ zu erklären. Dies ist medizinisch völlig korrekt. Sollte es dann zu einem Vorstellungsgespräch kommen, kann der Bewerber sein Gegenüber einschätzen und immer noch entscheiden, ob er sich „outet“ oder es lieber bleiben lässt. M.W. besteht keine Pflicht, Auskünfte über Krankheiten zu verlangen.
Dies aus meiner Erfahrung in der Arbeit mit vielen „trockenen“ Alkoholikern.
Gruß,
Anja
Hallo Heike.
Respekt, es gibt leider nur sehr Wenige, die sich auf dieses Gebiet wagen. Über eines sollte man sich bei dieser Aufgabe im klaren sein. Für diese Menschen bist Du eine Hoffnungsträger. Du bist für sie der Schlüssel in eine gesicherte Zukunft. Durch Mißerfolge werden diese Menschen schnell entmutig und es geht weiter bergab.
Mein Rat wäre, prüfe zuerst ob für die ausgeschriebenen Stellen, ein polizeiliches Führungszeugnis oder andere amtliche Bescheinigungen erforderlich ist. Dieses ist auch bereits für vielen der sogenannten Niedrichlohntätigkeiten erforderlich.
Haftstrafen in einer Bewerbung zu verschweigen, sie zu beschönigen oder als Auslandsaufenthalt zu tarnen, bringt nichts. Wird es bekannt, kann der AG eine Kündigung wegen arglistiger Täuschung aussprechen. Reue zeigen in den Bewerbungen macht sich meistens nicht schlecht. Aber nicht zu dick.
Zu Krankheiten brauchen in der Regel keine Angaben gemacht werde. Ausnahmen Schwerbehindertenausweis, körperliche Einschränkungen welche sich direkt auf die zu erbringende Arbeitsleistung auswirken, wie z.B. keine Gesundheitsprüfung in Lebensmittel- oder Gaststättenbereich.
Weise Deine Zöglinge daraufhin, das sie von Ämtern nachgewiesene Stellen selber auf mögliche Einschränkungen hin überprüfen. Ein Teil der dortigen Mitarbeiter sind diese Einschränkungen oft nicht bekannt. Ich mußte dieses leider viel zu oft selber erleben, wenn so ein armer Teufel vor mir saß und ich seine Bewerbung wegen dieser Vorschriften ablehnen mußte.
Ich hoffe, das ich Dir ein bisschen helfen konnte und wünsche Dir viel Erfolg bei Deiner Arbeit.
Gruß Peter
hallo,
wie wärs mit versuchter „selbständigkeit“ oder mit „mithilfe im büro der freundin/im betrieb des vaters“ .
einen gefängnisaufenthalt würde ich dem arbeitgeber nicht auf die nase binden, macht sich auch nicht besonders gut. ich würde niemanden einstellen, der 5 jahre wegen raub sass.
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