Hallo zusammen,
ich bin ledig und bin somit als Arbeitnehmer in Steuerklasse 1, was bekanntlich sehr ungünstig ist. Was aber, wenn ich nun noch nebenberuflich einem Job nachgehe, sei es ebenfalls als Angestellter oder selbständig: Geht dann vom Nebenjob-Brutto abermals die Hälfte an den Staat oder wird es dann günstiger für mich? Wo kann man im Internet evtl. genaue Staffelungen einsehen, was Brutto und Steuern angeht?
Danke für Infos.
Rüdiger
Hallo zusammen,
ich bin ledig und bin somit als Arbeitnehmer in Steuerklasse
1, was bekanntlich sehr ungünstig ist. Was aber, wenn ich nun
noch nebenberuflich einem Job nachgehe, sei es ebenfalls als
Angestellter oder selbständig: Geht dann vom Nebenjob-Brutto
abermals die Hälfte an den Staat oder wird es dann günstiger
für mich? Wo kann man im Internet evtl. genaue Staffelungen
einsehen, was Brutto und Steuern angeht?
Danke für Infos.
Hallo Rüdiger.
Vorausgesetzt, Dein Haupt-AG hat kein berechtigtes Interesse daran, Dir den Nebenjob zu verbieten, kannst Du bei einem anderen AG bis 400 Euro monatlich ohne Abgabe einer Lohnsteuerkarte steuerfrei verdienen. Das setzt aber voraus, daß Dein Nebenjob-AG bereit ist, die 2% Pauschalsteuer für Dich abzuführen. Macht er das nicht, kannst Du den Betrag übernehmen. Somit würdest Du auf Deinen Nebenverdienst im Höchstfalle eben 2% Steuern abführen (bei 400€ also 8€). Das ist aber immer noch weniger als 50%, oder…:o)?
Gruß,
LeoLo
Danke für die Auskunft!
Rüdiger
Nein, das stimmt nicht. Wenn der Nebenjob-AG die pauschale LSt nicht übernehmen will (eher unwahrscheinlich), dann musst Du eine 2. Lohnsteuerkarte (LSt-Klasse VI) vorlegen !
Blödesinn!
Hi!
Schon mal was von Abwälzung der Pauschalsteuer gehört?
LG
Guido