Wie läuft das wenn ein Aufhebungsvertrag aufgrund einer Krankheit geschlossen wurde, wird die Abfindung aufs Arbeitslosengeld angerechnet wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde?`Weil ja eben dieser Aufhebungsvertrag geschlossen wurde?
Wie läuft das wenn ein Aufhebungsvertrag aufgrund einer
Krankheit geschlossen wurde, wird die Abfindung aufs
Arbeitslosengeld angerechnet wenn die Kündigungsfrist nicht
eingehalten wurde?`Weil ja eben dieser Aufhebungsvertrag
geschlossen wurde?
Nicht automatisch. Manchmal musst du danach beim Arbeitsamt deine Krankheit im Einzelnen darstellen, deine Befürchtungen an deinem derzeitigen Arbeitsplatz schildern und die Gründe, die dazu führen, dass du die Aufgaben dort nicht erfüllen kannst. Andernfalls vermittelt dich das Arbeitsamt nicht weiter und du bist ganz und gar auf deine eigenen Kontakte bei der Arbeitssuche angewiesen. Einen Aufhebungsvertrag aufgrund einer Krankheit zu akzeptieren, bringt dich in kürzester Zeit in die Sozialhilfe.
Die Abfnidung wird eigentlich nicht angerechnet. Wenn die Küfrist nicht eingehalten wurde und ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde, drohen sowohl Ruhezeit als auch eine Sperrfrist beim Bezug des ALG. Genaueres sagt Dir der Sachbearbeiter beim AA, wenn er die konkreten Details kennt.
Gruß,
LeoLo
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