wieviel Tage vom Urlaub stehen einem zu, wenn man kündigt? Ich habe mal irgendwo gelesen, dass einem der gesamte Jahresurlaub zusteht, wenn man in der zweiten Jahreshälfte kündigt, stimmt das? Und wie ist das geregelt, wenn man davor kündigt - wird das dann prozentual geregelt?
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens
des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in
diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem
Arbeitsverhältnis ausscheidet.
(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf
volle Urlaubstage aufzurunden.
(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den
ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt
nicht zurückgefordert werden.
Also : Scheidest Du vor dem 1.7. aus, wird Dein Urlaubsanspruch gezwölftelt, sonst entsteht er in voller Höhe.
Also : Scheidest Du vor dem 1.7. aus, wird Dein
Urlaubsanspruch gezwölftelt, sonst entsteht er in voller Höhe.
Nö.
Erst mal ist das Austrittsdatum immer zwingend in Zusammenhang mit Erfüllung der Wartezeit zu sehen. Und zweitens besteht im anderen Falle nur ein Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub (4 Wochen) „in voller Höhe“. Alle Tage darüber können selbstverständlich aufgrund einer vertraglichen Grundlage ausgeschlossen sein oder nur anteilig zustehen.
wieviel Tage vom Urlaub stehen einem zu, wenn man kündigt? Ich
habe mal irgendwo gelesen, dass einem der gesamte Jahresurlaub
zusteht, wenn man in der zweiten Jahreshälfte kündigt, stimmt
das?
Gruss,
Uwe
Hallo
Soweit Du dem Betrieb im Zeitpunkt der Beendigung (nicht im Zeitpunkt des Zugangs der Kü sondern dem rechtlichen Ende!) des AV mindestens sechs Monate anghört hast und das AV in der zweiten Jahreshälfte endet (nicht gekündigt wird), hast Du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Aber: Der Anspruch besteht nur unabdingbar bzgl des gesetzlichen Mindesturlaubs, also 4 Wochen = 24 Werktage. Alle Tage darüber hinaus können wirksam vertraglich anders vereinbart sein.
Und wie ist das geregelt, wenn man davor kündigt - wird
das dann prozentual geregelt?
Kommt auf die genauen Daten an. Beginn des AV, Ende des AV, Geltung eines TV.
Erst mal ist das Austrittsdatum immer zwingend in Zusammenhang
mit Erfüllung der Wartezeit zu sehen.
Was ich mich zugegebenermaßen hier vorauszusetzen ich mich erfrechenderweise der niedrigen Stirn temporär teilhaftig war.
Und zweitens besteht im
anderen Falle nur ein Anspruch auf den gesetzlichen
Mindesturlaub (4 Wochen) „in voller Höhe“. Alle Tage darüber
können selbstverständlich aufgrund einer vertraglichen
Grundlage ausgeschlossen sein oder nur anteilig zustehen.
Wesderwegen ich auch nur auf das BurlG Bezug nahm.
Aber Du hast natürlich Recht, und ich (vorläufig) das letzte Wort.