Hallo!
Ich leiste zur Zeit Zivildienst, der aber Ende April endet. Ich bin leider nach dem Zivildienst arbeitslos, aber meine Dienststelle vom Zivildienst hat mich gefragt, ob ich nicht noch ein paar Stunden da arbeiten kann, um mir noch etwas zum Arbeitslosengeld dazu zu verdienen. Meine Frage ist jetzt, darf man, wenn man Arbeitslos ist arbeiten? Ich habe da mal was von max. 15 Stunden in der Woche gehört und man darf in der Woche oder im Monat auch einen bestimmten Betrag nicht überschreiten, weil es sonst wieder von dem Arbeitslosengeld abgezogen wird. Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.
MfG
Torsten
Hallo Torsten,
du kannst 165 Euro zu deinem Arbeitslosengeld dazu verdienen ohne etwas hergeben zu müssen. Das sieht glaube ich etwas anders aus bei diesen Minijobs (bis 400 €), da weis ich aber nicht genau Bescheid.
Gruss Diana
Hallo Diana :o),
hallo Torsten,
du kannst 165 Euro zu deinem Arbeitslosengeld dazu verdienen
ohne etwas hergeben zu müssen.
man kann so viel dazuverdienen wie man will; liegt der Verdienst jedoch über 165,00 Euro, wird berechnet, ob 20 % vom Arbeitslosengeld 165,00 Euro überschreiten. Ist das der Fall, wird dieses „Mehr“ (bis zur Grenze der 20 % ALG) auch nicht abgezogen. Beispiel: ALG 1000 €, davon 20 % sind 200 €, die behalten werden dürfen. Auch ist eine einfache Fahrtstrecke an Reisekosten nicht abzugsfähig. Da hat sich jetzt aber der Betrag geändert (m. E. 0,20 ct/km).
Das Wichtigste ist: auf keinen Fall dürfen 14,9 Arbeitsstunden/Woche überschritten werden, denn dann ist das ALG futsch.
Grüße
Diana
Hallo,
m.W. ist die 20%-Regelung seit Anfang des jJhres nicht mehr gültig - es gilt generell nur noch 165 Euro.
Im zweifelsfall noch mal beim AA anfragen!
Gruß
Ayla
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Hallo,
m.W. ist die 20%-Regelung seit Anfang des jJhres nicht mehr
gültig - es gilt generell nur noch 165 Euro.
Im zweifelsfall noch mal beim AA anfragen!
doch doch…diese Regelung ist noch gültig.
Gruß
Diana