Dienstumzug

Ich werde im Juli dienstlich (!) umziehen, d.h. im Auftrag des Arbeitgebers eine neue Stelle in einer anderen Region antreten. DA ich der „Residenzpflicht“ unterliege, muß ich auch umziehen.
Steht mir nun lt. BAT Sonderulaub für den Umzug zu?

Danke!

Gerd

Aber klar doch.
nach BGB 2 Tage
Gruß Stefan

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