Hallo! Kann der Arbeitgeber von einem Angestellten, der nur Montags und Donnerstags arbeitet, verlangen, für den Ostermontag an einem anderen Tag zu arbeiten? (Schließlich arbeitet man ja nur an zwei Tagen, da ist so ein Feiertag nicht drin, den müßte man reinarbeiten)Gruß M.
… dann müssten die Vollzeitkräfte den Feiertag ja auch einem Urlaubstag / Samstags nachholen, oder nicht ???
Klingt für mich nicht so, als ob diese Forderung Arbeitsrechtlich bestand hätte - allerdings sollte man sich überlegen, ob man deswegen zum Äußersten (Klage) geht.
Verweigern solltest Du allerdings nicht, das wäre nämlich (auch wenn´s „Überstunden“ betrifft), meiner Kenntnis nach „Arbeitsverweigerung“ und insofern Abmahnungs- / Kündigungsgrund.
Deine Position sollte m.E. eher die sein, dass Du ‚wenn der Arbeitsanfall es erfordert‘, den Feiertag Nacharbeitest und diese „Überstunden“ nach Absprache ein anderes Mal abfeierst …
… so viel von einem rechtlichen Laien - mehr bzw. fundiertes gibt´s von den Betriebsräten / Gewerkschaften …
Gruß
Tim
Hallo! Kann der Arbeitgeber von einem Angestellten, der nur
Montags und Donnerstags arbeitet, verlangen, für den
Ostermontag an einem anderen Tag zu arbeiten? (Schließlich
arbeitet man ja nur an zwei Tagen, da ist so ein Feiertag
nicht drin, den müßte man reinarbeiten)Gruß M.
Was sagt denn der Vertrag?
Hi!
Ist im Vertrag fesgehalten, dass die Arbeit nur an Montagen und Donnerstagen zu erfolgen hat?
Dann kann er das nicht!
Steht da allerdings nur so etwas wie „an zwei Tagen in der Woche“, hast Du in der Regel Pech gehabt!
Liebe Grüße
Guido
Moien!
Es ist unabhängig davon, ob im Vertrag die Tage festgehalten sind. Wenn du regelmäßig nur an diesen beiden tagen arbeitest hast du genauso einen Feiertag. Wenn die Tage bei dir variabel sind halt nicht!
Bernd
Und woher nimmst Du diese Erkenntnis?
Hi!
Jetzt bin ich gespannt auf Urteile oder Quellen, die Deine These bestätigen!
Ich schrieb „in der Regel“!
Das schließt natürlich eine nachweisbare betriebliche Übung nicht aus…
LG
Guido