hallo
ich bin in eine schlimme situation, ich möchte mich bewerben und fragenbogen antworten.
Das problem ist dass von mehrere monaten war ich in eine Zeitarbeitfirma angestellt und plötzig heisst keine einsatz mehr(wo ich sehr gerne gearbeitet habe und extra umgezogen habe damit bessere verbindung hätte) und wir arbeiter sollten wir warten auf der nächste einsatz wo die chefin gesagt hat es dauert noch circa zwei woche aber es wird uns benachrichtige wenn was währe…trotzdem nach paar tage melde mich per telefon und sagte ich ob was neues gabes…sie sagte zu mir komm in Büro da muss man was erledigen.
Bin in Büro gegangen und eine Fristgerechte kündigung unterschrieben
Sie sagte zu mir wir befinden in eine schwierige situation und bleibt nicht anders übrig.
Nach paar tage bekam ich per post 2 schreiber abmahnung 1 und abmahnung 2 da ich nicht rechtzeitig angerufen habe…Was??? meinte ich wieso 2 abmahnung so alles aufeinmal und wieso abmahnung wenn zur zeit sehr schwierig eine einsatzt zu finden ist??? da habe ich sofort eine erklärung gebeten und sie sagte zu mir ruf morgen früh an dann kann man besser besprechen.
nächste tag habe ich angerufen und sagte zu mir tut mir leid die fristlose kündigung ist schon unterwegs und ich erklärte dass ich habe doch angerufen und mir in Büro eingeladen wieso ich würde den tag bei der 1 abmahnung nicht informiert?
Keine antwort. nur tut mir leid.
Danach habe alles an die arbeitsamt gegeben und eine fragenbogen wegen sperrzeitprüfung und die habe beantwortet auf meine sicht…
Da habe ich keine Sperrzeit gekriegt.
nun ist schon paar monaten gegangen und möchte mich dringend ein Job
suchen…
Was soll ich bei fragebogen beantworten wenn steht…auf welche grund aufgehört? sogleich beim eine vorstellungsbesprechung wenn der neue chef oder chefin mich frägt der grund… ich weiss nur dass bei eine fristlose kündigung erzählen kann mir nur schaden wenn bei jeden Vorstellungsgespräch diese Thema kommt.
ich hoffe auf eine lösung denn ich möchte arbeiten und nicht rumstehen.
Hat jemand eine ähnliches erfahrung wie kann man trotz kündigung eine chanche haben?
Gruss
Hallo,
Bin in Büro gegangen und eine Fristgerechte kündigung
unterschrieben
Sie sagte zu mir wir befinden in eine schwierige situation und
bleibt nicht anders übrig.
ich versteh ehrlich gesagt das Problem nicht.
Du hast keine Verhaltensbedingte Kündigung erhalten, sondern eine aus Betrieblichen Gründen. Das solltest du in dem Fragebogen anführen.
Auftragslage schlecht, keine Einsatzgebiete für dich etc.
Gruß
roland
Hi smile,
da es sich ja offensichtlich um eine sog. „betriebsbedingte“ Kündigung handelt, kannst Du bedenkenlos mitteilen, dass Dir wegen mangelnder Auftragslage gekündigt wurden. Dass unter der gesamten Arbeitsmarktlage gerade die Zeitarbeitsfirmen reihenweise eingehen, ist jedem Unternehmer bekannt.
Viel Erfolg + Gruß,
Anja
warst schneller *g owT
…
die fristlose kündigung
trotzdem habe ich auch die fristlose kündigung bekommen das ist das problem.
trotzdem habe ich auch die fristlose kündigung bekommen das
ist das problem.
Aber das steht doch nicht im Zeugnis, oder???
Gruß,
Anja
Klagen!
Hi!
Um eine Sperrfrist zu umgehen, musst Du dem Arbeitsamt klar machen, dass die außerordentliche Kündigung ungerechtfertigt war!
Das kannst Du am Einfachsten (und auch am Sinnvollsten), indem Du Klage beim Arbeitsgericht auf „Feststellung, dass diese außerordentliche (fristlose) Kündigung Deinen Arbeitsvertrag nicht beendet“ einreichst!
Ich hoffe, Du hast diese fristlose Kündigung nischt schon vor drei Wochen erhalten - Du hast nämlich nur drei Wochen Zeit, Klage einzureichen!
Liebe Grüße
Guido
Hallo,
eigentlich geht es hier nicht um eine Sperrzeit oder dem Arbeitsamt.
Das ist ja schon geregelt, eine Sperrzeit hat sie (er) nicht bekommen.
Es geht darum, wie man es bei einem Vorstellungsgespräch oder in einem Fragebogen beschreiben soll.
Gruß
roland
Hälle - was habe ich denn da gelesen?!
Huhu!
Sorry an alle wegen meiner fehlenden Lese-Fähigkeit!
LG
Guido, der mal zum Augenarzt muss
Weißt du was?
Meine zweite Antwort an Smile fiel so ähnlich wie deine aus.
Nur ich konnte sie noch rechtzeitig löschen, nachdem ich es bemerkt habe.
Gruß
roland
trotzdem habe ich auch die fristlose kündigung bekommen das
ist das problem.Aber das steht doch nicht im Zeugnis, oder???
Gruß,
Anja
nein es steht nicht im Zeugnis ich habe keine Zeugnis bekommen.
Es bleibt nur diese frage: wie soll ich antworten bei eine Fragenbogen oder eine Vorstellungsgespräche wenn die frage heisst? warum haben sie aufgehört?
Es sollte eine neutralische antwort sein, denn Sperrzeit von arbeitsamt habe nicht bekommen ich habe damals genau erklärt das ich extra umgezogen bin damit alle schichten abdecken könnte und wollte diese job nicht verlieren.
Trotzdem auf welche grund weiss nur die Chefin von damals ob eine höhere tarif an die Kunde verlangt hat wir, hatten plötzig kein arbeit mehr und keine einsatzt mehr.
und da folgte fristgerechte kündigung unterschrieben (da leider später bemerkt habe dass der datum nicht den tag die ich diese Fristgerechte kündigung die ich unterschreiben habe war.)nach eine woche 2 abmahnungen auf einmal per post bekommen ohne ich dass reagieren könnte denn normal müsste schon die 1 abmahnung bekommen den tag die ich die fristgerechte kündigung unterschrieben habe und man hat mir das sicher was verschwiegen.
und nach 2 tage die fristlose kündigung per post bekommen.
Es bleibt nur diese frage: wie soll ich antworten bei eine
Fragenbogen oder eine Vorstellungsgespräche wenn die frage
heisst? warum haben sie aufgehört?
siehe die erste Antwort von Anja und mir.
Betriebsbedingte Kündigung. Schlechte Auftagslage etc.
gruß
roland
hallo
hallo smile,
zunächst ist es ja so, daß du die betriebsbedingte kündigung erhalten hast, da die firma zu wenig aufträge hatte. aber auch da muß der arbeitgeber die kündigungsfrist einhalten!!! hat sie das nicht, solltest du innerhalb der frist von 14 kalendertagen klage beim zuständigen arbeitsgericht einreichen und auch gleich das arbeitszeugnis mit einklagen.
falls du eine rechtschutzversicherung hast, die arbeitsrecht beinhaltet, such dir schnell einen guten fachanwalt für arbeitsrecht.
alles gute
c.
Korinthen
Hi!
zunächst ist es ja so, daß du die betriebsbedingte kündigung
erhalten hast, da die firma zu wenig aufträge hatte.
Das trifft aber nur zu, wenn es sich nicht um ein Kleinunternehmen handelt!
Aber auch
da muß der arbeitgeber die kündigungsfrist einhalten!!! hat
sie das nicht, solltest du innerhalb der frist von 14
kalendertagen klage beim zuständigen arbeitsgericht einreichen
Die Frist ist 3 Wochen!
Nix für ungut
LG
Guido