Wie vertraulich ist eine Bewerbung ?

Hallo,

sind Unternehmen verpflichtet Bewerbungen vertraulich zu behandeln ?
Rechtsgrundlage ?

Oder muss man den Vermerk: „Ich bitte um vertrauliche Behandlung dieser Bewerbung“ in der Bewerbung anbringen ?

Worüber darf der vorige Arbeitgeber und vorvorige Arbeitgeber Auskunft geben ? Ich habe gelesen, dass man beim vorigen Arbeigeber nur mit Zustimmung des Bewerbes Auskunft einholen kann und beim vorvorigen Arbeitgeber auch ohne Zustimmung.

Wie weit dürfen Auskünfte erteilt werden, d.h. welche Auskünfte, die den Zeugnisinhalt überschreiten dürfen gegeben werden ?

Darf ein Arbeitgeber auch Auskünfte erteilen, die andere Unternehmen betreffen. Bspw. wenn man den letzten Arbeitgeber nicht angibt, dafür aber den davor. Der vorletzte Arbeitgeber sagt nun, dass man noch bei dem oder dem gearbeitet habe und dort rausgeschmissen wurde. Ist das möglich ?

Was kann man dem vorigen Arbeitgeber schreiben, der sich negativ über einen äußert und man es deswegen schwieriger hat, eine geeignete Stelle anzutreten ?

Vielen Dank für eure Mithilfe.

Grüsse
Aaliyah

Oder muss man den Vermerk: „Ich bitte um vertrauliche
Behandlung dieser Bewerbung“ in der Bewerbung anbringen ?

Hi,
das würde ich nicht schreiben. Damit unterstellst du dem Personaler, dass er sonst nicht vertraulich mit der Bewerbung umgehen würde.

Standardmäßig kannst du sowas schreiben wie „befinde mich momentan in fester/ungekündigter Anstellung“, dann weiss der Personaler Bescheid…

Wenn du allerdings schon gekündigt hast und nur Angst hast, dass dein Exchef was schlechtes über dich erzählt, dann spiel lieber mit offenen Karten. Du fällst sonst spätestens auf, wenn du ohne/mit schlechtem Zeugnis des letzten AG auftauchst.

Ralph

Oder muss man den Vermerk: „Ich bitte um vertrauliche
Behandlung dieser Bewerbung“ in der Bewerbung anbringen ?

Hi,
das würde ich nicht schreiben. Damit unterstellst du dem
Personaler, dass er sonst nicht vertraulich mit der Bewerbung
umgehen würde.

Hallo Ralph,

ja aber die meisten rufen beim vorigen Arbeitgeber ohne Einverständnis an. Das Schlimme ist aber, dass man dem oft genug Glauben schenkt und nicht fähig ist selbst ein Urteil zu bilden.

Gruß
Aaliyah