Hallo alle
Ich bin als Außendienst für ein Industrieunternehmen tätig, daß im Wesentlichen eine Produktgruppe vertreibt. Nun erwirbt man sich im laufe seiner Tätigkiet natürlich Kenntnisse, die andere in der Branche möglicherweise nicht haben.
Kann ich diese Kenntnis nutzen, um Gutchter für diesen Bereich zu werden?
Welche Vorbildung muß ich mitbringen (Abi, Studium usw.)?
Es geht übrigens um die Herstellung und Vetrieb von Stahltrapezprofilen und Zubehör, aber das sollte eigentlich nicht so wichtig sein.
Danke
Michael
Hallo Michael,
Ich bin als Außendienst für ein Industrieunternehmen tätig,
daß im Wesentlichen eine Produktgruppe vertreibt. Nun erwirbt
man sich im laufe seiner Tätigkiet natürlich Kenntnisse, die
andere in der Branche möglicherweise nicht haben.
Kann ich diese Kenntnis nutzen, um Gutchter für diesen Bereich
zu werden?
Als klassischer Gutachter nicht, denn dazu muß man das passende (Ingeniuers-)studium vorweisen, sowie eine Gutachterzulassung (analog TÜV usw.) haben.
Welche Vorbildung muß ich mitbringen (Abi, Studium usw.)?
Wer legt die Stahltrapezprofile aus ? Vermutlich ein Ingenieur. Dann braucht man als Gutachter mindestens auch diese Ausbildung.
Es geht übrigens um die Herstellung und Vetrieb von
Stahltrapezprofilen und Zubehör, aber das sollte eigentlich
nicht so wichtig sein.
Du könntest aber als freiberuflicher Berater tätig sein, der für potenzielle Kunden z.B. den Markt sichtet und mögliche Lösungen bewertet. Oder als freiberuflicher Industrievertreter arbeiten.
Grüsse
Sven
Die Handwerkskammer kann jemanden zum vereidigten Sachverständige betellen.
Ausser eine fachlichen Nachweis braucht man auch eine einwanfreien Leumund und darf nicht verschuldet sein.
Bevorzugt werden hier Meister genommen, da sie über die nötioge Erfahrung und kompetenz verfügen. Ingeneur dürfte hier auch reichen wenn er nachweisen kann das er ausser den technischen Aspekten auch ein Auge für die Arbeit hat. Bzw. ahnung davon hat wie damit gearbeitet wird.
um Sachverständiger zu sein musst du eien eigene Firma haben oder deien Firma im Vertrauen liegen (örperschaft des öffentlichen Rechtes, TÜV, Decra usw.) damit du bei Gutachten frei von Zwängen oder beeinflussung bist.
Hoffe das hilft dir vielleicht weiter. Will dieses Jahr auch evtl. Sachverständiger werden.
MFG Christian
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Hallo,
Gutachter kann sich jeder nennen. Man muss demjenigen gegenüber, der das Gutachten akzeptieren soll, fachkundig erscheinen. Das kann man unterschiedlich nachweisen. Eine Möglichkeit ist, man wird von einer Kammer (IHK, HK) zum öffentlich bestellten Gutachter - auf Antrag bestellt. (schau mal bei einer IHK/HK nach einer Liste von Gutachtern). Eine andere Möglichkeit ist, dass ein Gericht irgend jemand in einem Gerichtsverfahren zur Erstellung eines Gutachten beauftragt (mache ich wiederholt). Dazu muss man einfach bekannt werden. Die Wege dahin sind vielfältig.
Letztendlich kann dich jeder zur Erstellung eines Gutachtens beauftragen. Welche Akzeptanz dann dies hat, bleibt dahingestellt.
Gruß
Otto
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Also zu eine Handwerksgutachten musst du vorher zum Gutachter bestellt werden. Du kannst sicher begutachten ob die eine Wurst lecker findest aber du musst schon wissen wie man Wurst macht und wie man die Zutaten untersucht, herausfindet um ein Gutachten über eine Wurst zu machen.
Im übrigen braucht das Gericht eine SACHverständigen, also jemanden mit fachlicher kompetenz. Bei einen KFZ Gutachten wird dies vor Gericht kaum die Verteidigung anerkennen wenn dieses nicht von einen Meister oder einer Person die nachweislich gleiches fachliches Wissen und Können besitzt anerkennen.
Des weiteren muss die Person frei und unabhängig sein, also unparteiisch zu den beiden Parteien der Konfrontation.
In bestimmten Situationen kann aber auch von beiden Parteien jemanden für ein Gutachten gerufen werden. Sagen wir du hast ein priivates Sachgebiet wo du wirklich fast einmalig darin bist. Statick von Medellfliegern und Medellsegelflug. Die beiden Parteien fragen dich ob an eienen dir bekannten ort zu dieserTageszeit bei bestimmten Wetter dieser Modellfliger versehentlich abstürzen konnte oder ob der angeklagte absichtlich den Flieger auf den Kopf des Anklägers fliegen liess.
Ein Gutachten müssen aber beide anerkennen. Du kannst für jedes Gutachten auch ein Gegengutachten erstellen lassen.
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