Kündigung durch Arbeitnehmer

Hallo liebe Experten,

ich muss das Thema Kündigung noch einmal aufgreifen.
Meine Suche im Archiv war leider nicht 100%ig erfolgreich.

Ich bin seit 2 Jahren bei meiner jetzigen Firma.
Da ich jetzt - sozusagen - meinen Traumjob in Aussicht habe, würde ich gerne kündigen.
Ich komme mit den Fristen aber nicht ganz klar, weil ich keinen schriftlichen Arbeitsvertrag besitze.
Ich meine, 4 Wochen zum 15. bzw. zum Monatsende ist richtig.
Meine Bekannte meint aber ohne schriftlichen Arbeitsvertrag habe ich nur eine Frist von zwei Wochen zum Monatsende.

Wer kann mir schnell helfen, denn der 15. steht vor der Tür.

Vielen Dank

André

Hallo André,

es ist immer entscheident wie du die sache siehst. möchtest du so schnell wie möglich raus oder noch genug bezahlte arbeitszeit dranhängen?

der kündigungsschutz bzw. die gesetzliche kündigungsfrist schützt arbeitnehmer genauso wie den arbeitgeber.

da du schon 2 jahre dort beschäftigt bist, gelten gesetzliche regelungen.

du solltest mit deinem chef über die sache reden, damit er sich drauf vorbereiten kann. ich denke nicht, dass er dich so schnell wie möglich los haben will. je nachdem was dein job war muss er sich ja auch um ersatz kümmern.

außerdem hält kein chef jemanden bewußt lange im betrieb wenn der jenige keinen bock mehr hat und gehen will.

grüße

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Moin Andre

es ist egal, ob du einen schriftlichen Arbeitsvertrag hast oder nicht.

Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 BGB. Danach gilt eine Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats.

Der AG hat jedoch bei einem Anstellungsverhältnis von, wie du schreibst zwei Jahren, eine etwas andere Kündigungszeit, nämlich einen Monat zum Ende eines Kalendermonats. Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten vor dem 25. LJ jedoch nicht berücksichtigt.

Im übrigen hat sich dein AG ohnehin nicht korrekt verhalten denn:
>

Das und mehr zum Thema Arbeitsrecht ist nachzulesen unter:

http://www.arbeitsrecht.de

Viel Spaß im neuen Traumjob ( so es diesen überhaupt gibt :smile: )

Der Ratlose

Nachtrag
Hallo Andre

hier noch ein kleiner Nachtrag:

meinen Traumjob in Aussicht habe

Unter dieser Promisse solltest du nichts überstürzen. Ich rate dringend vor einer Kündigung einen festen und natürlich schriftlichen AV in der Tasche zu haben. Geht die Sache aufgrund von mündlichen Abreden schief, kannst du dich u.U. in die Schlange der 4,5 mio Arbeitslosen einreihen und erhältst aufgrund deiner eigenen Kündigung noch eine Sperrfrist.
Mein Rat daher:

  • Mit dem neuen AG einen schriftlichen Vertrag aushandeln
  • einen angemessenen Antrittstermin festlegen
  • dem alten AG evtl. (wie lattich69 bereits sagte) die Chance geben einen geeigneten Ersatz zu finden.

Nochmals Grüße
Der Ratlose

Vielen Dank euch beiden!

Jetzt bin ich doch schlauer geworden.

Der Begriff „Traumjob“ ist vielleicht etwas hoch gegriffen gewesen.
Aber ich bin da schon vorsichtig und werde nichts überstürzen.
Den neuen Vertrag (und diesmal auch wirklich einen Vertrag)
werde ich vorher (Donnerstag) unterschreiben. Es ging uns halt um den möglichen Eintrittstermin.

Nochmals Danke, und einen schönen Tag noch…

André

§622 Abs. 1 BGB
http://dejure.org/dienste/lex/BGB/622/1.html