Hallo zusammen
Ich bin bei einem grossen Konzern (mit Betriebsrat und allem) und dort Gruppenleiter (von 9 Personen). Unserer Firma geht es schlecht, was in Deutschland ja vorkommen soll. In meinem Bereich soll bis Ende des Jahres etwa 10% an Personal eingespart werden. Da betriebsbedingte Kündigungen mit Sozialplan und allem Zeit braucht, ist unsere Geschäftsleitung auf die glorreiche Idee verfallen, die sogenannten „Low-Performer“ auf Korn zu nehmen.
Hintergrund ist die ja gar nicht unrichtige Beobachtung, dass es bei so gut wie jeder groß genügenden Gruppe Leute gibt, die sich auf Kosten der anderen einen lauen Lenz machen und nicht das Leistungsvermögen zeigen, zu dem sie ja eigentlich verpflichtet sind. So weit kann ich das verstehen und unterstützen und bin auch der Meinung, dass man mit solchen Menschen (die dann vermutlich irgendwelche privaten Probleme haben oder falsch eingesetzt sind) besonders sprechen muss.
Unsere geniale Geschäftsleitung dreht nun aber die Logik einfach um und fordert die Führungskräfte auf (und ich bin ja auch einer), 10% ihrer Leute als „Low-Performer“ zu melden. Bei meiner Gruppe wäre das also einer für die schwarze Liste.
Nun ist das aber so eine Sache mit der Statistik und in meiner Gruppe ist nun mal niemand, auf den eine wie auch immer geartete Definition von Low-Performer zutreffen würde. Ich kann also niemand melden und will mich auch weigern, jemand zu nennen.
Nun die Frage: Kann eine Geschäftsleitung mir mit einer solchen abstrusen Vorgehensweise einen Kündigungsgrund andrehen? Ist es schon „Zielverfehlung“ für eine Führungskraft, wenn die Geschäftsleitung mit unlogischen oder sogar unmoralischen Anforderungen kommt?
Welches sind die relevanten Kapitel im Arbeitsrecht? Ich kenne mich da leider zu wenig aus.
Danke für die Ratschläge
Thomas