Ich bin seit mehr als 10 Jahren in einem kirchlichen Kindergarten beschäftigt.Welche Folgen erwarten mich,sollte ich aus der Kirche austreten?Muss mein Arbeitgeber mir kündigen?Würde ich vom Arbeitsamt eine Arbeitslosengeldsperre bekommen?
Hallo Kerstin,
Ich bin seit mehr als 10 Jahren in einem kirchlichen
Kindergarten beschäftigt.Welche Folgen erwarten mich,sollte
ich aus der Kirche austreten?Muss mein Arbeitgeber mir
kündigen?
Müssen nicht, aber er kann. Es gibt in der Rechtssprechung eine Ausnahmeregelung für Tendenzbetriebe, d.h. von Betrieben wo der AG eine Kirche oder eine politische Vereinigung ist. Deren Repräsentanten kann leichter gekündigt werden, wenn sie offensichtlich nicht die Meinungen des AGs vertreten. Eintritt in einen ‚gegnerischen Verein‘ bzw. Austritt aus dem eigenen ist da ein sehr starkes Indiz.
Würde ich vom Arbeitsamt eine Arbeitslosengeldsperre bekommen?
Ich denke nicht, da du ja den Kündigungsgrund selbst lieferst.
Tschuess Marco.
P.S.: Im Dienstleistungsgewerbe ist (hartnäckig) mangelnde Freundlichkeit/Höflichkeit auch ein Weg eine Kündigung zu erreichen.
Hallo Kerstin,
bei einem solchen Schritt lieferst Du Dich der Willkür von Vorgesetzten aus.
Selbst wenn Du in einer kirchlichen Einrichtung anfängst und nicht Mitglied einer Kirche bist und niemals in Aussicht gestellt hast dort einzutreten, kann Dir - z.B. von einem neuen Vorgesetzten, dem das nicht paßt - gekündigt werden.
Du kannst Dich dann noch nicht einmal darauf berufen, daß Du zur Zeit der Arbeitsaufnahme kein Kirchenmitglied warst und kein Geheimnis aus Deiner weltanschaulichen Einstellung gemacht hast.
Viele Grüße
Iris
Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschliessen.
Dazu solltest du dir aber mal Gedanken machen, ob der Job allgemein noch das richtige für dich ist, wenn du aus der Kirche austreten willst. Dann scheinst du es ja mit den katholisch-christlichen Grundsätzen nicht so zu haben, für den der Kindergarten steht. Oder willst du nur ein paar Euro sparen? Also im großen und ganzen sollte man hinter seinem Job schon stehen. Das heißt jetzt nicht, dass jeder VW-Mitarbeiter einen Golf fahren muss, aber man sollte sich schon mit seinem AG etwas identifizieren. Oder würdest du dich von einem Deutsche-Bank-Mitarbeiter beraten lassen, wenn du weisst, dass er sein Konto bei der Sparkasse hat. Einige Eltern könnten beim Kindergarten genauso denken…
Ralph
Ich bin seit mehr als 10 Jahren in einem kirchlichen
Kindergarten beschäftigt.Welche Folgen erwarten mich,sollte
ich aus der Kirche austreten?Muss mein Arbeitgeber mir
kündigen?Würde ich vom Arbeitsamt eine Arbeitslosengeldsperre
bekommen?
Hallo (eine freundliche Anrede ist auch ohne Kirchenzugehörigkeit nett)
Daß Du damit deine (ggf fristlose) Entlassung vorantreibst, ist Dir ja schon mitgeteilt worden. Und die rechtlichen Möglichkeiten, dagegen anzugehen sind minimal bis kaum vorhanden. Vermutlich gilt bei Dir auch ein TV für dein Arbeitsverhältnis. Daraus dürften die Konsequenzen auch eindeutig hervorgehen. Schau also einmal hinein. Mag jeder sehen, wie er will, ich finde es korrekt so.
Eine Sperre beim Bezug des ALG dürfte die Folge des Ganzen sein. Aber ich persönlich würde in dem Falle einen Widerspruch einlegen und auch eine Klage anstreben. Mir jedenfalls ist so auf Anhieb kein höheres Urteil bekannt, wo es als zwingende Selbstverschuldung der Arbeitslosigkeit angesehen werden muß, wenn ein AN sein Recht auf freie Wahl der Religionszugehörigkeit ausübt. Eine Sperre halte ich in dem Falle (ist meine persönliche Meinung!) zumindest für äußerst fragwürdig und nicht vereinbar mit dem GG.
Gruß, (auch eine freundliche Verabschiedung hat nichts mit Religiösität zu tun sondern gehört zum guten Umgangston)
LeoLo