Mobbing nachweisen

Hallo Zusammen,

meine Freundin bekam eine Abmahnung, in der wurde ihr vorgeworfen in einer Tabelle etwas nicht gelöscht zu haben.

Sie selber ist Sekretärin und hat für den Prokuristen zugearbeitet. Die Höhe des Betrages liegt bei ungefair 120 000 Euro.

Nun, für uns stellt sich jetzt nicht die Frage wegen der Abmahnung ob die nun rechtskräftig ist oder nicht.

Da, wir vors Arbeitsgericht gehen wollen, würde ich gern wissen - wie man Mobbing nachweisen kann. Denn der Prokurist hat allein in 24 Monaten 8 Leute abgemahnt und gekündigt. Allein der Betriebsrat steht zur Firma und illegale Tonbandaufzeichnungen wollen wir nun auch nicht machen. Wie sollten wir wegen dem Mobbing jetzt vorgehen. Es gibt zwar viele Bücher übers Mobbing, aber nur wie man sich davor schützen kann, aber nicht wie man es verklagen soll.

lg mini

Hallo Mini,
Mobbing sind entsprechende Handlungen die über einen längeren Zeitraum erfolgen. Ihr solltet also ein „Mobbingprotokoll“ führen …

Aber erstmal solltet Ihr Euch an eine Mobbingberatung wenden. einfach mal für Eure Gegend googlen.
Dann gibt es keinen eigenen Paragraphen für Mobbing, sondern es werden andere Tatbestände herangezogen. Daher wäre es sowieso gut einen Anwalt zu kontaktieren.

Und sie hat das Recht eine Gegendarstellung bzgl. der Abmahnung in die Personalakte zu legen aber z.b. auch auf ihre Entfernung zu klagen.

Viel Glück
Gruss
Uta

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Eine kleine Nachfrage vorab: warum wollt ihr denn vor das Arbeitsgericht? Wollt ihr gegen das Mobbing oder die Abmahnung klagen? Wie sieht denn dieses Mobbing aus? Was soll die Klageforderung sein?

Gruß,
LeoLo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Mini,

Falls du in der Gewerkschaft bist kannst du dir auch dort einen Beratungstermin geben lassen. Somit sparst du dir erstmal die Anwaltskosten, und kannst dich dort umfangreich informieren. Gegebenenfalls unterstützen sie dich auch bei der Verhandlung, da du mit dem Eintritt in die Gewerkschaft auch eine Rechtsvertretung bis zur ersten Instanz hast.
Gruß

Leckerle

Hallo Zusammen,

meine Freundin bekam eine Abmahnung, in der wurde ihr
vorgeworfen in einer Tabelle etwas nicht gelöscht zu haben.

Sie selber ist Sekretärin und hat für den Prokuristen
zugearbeitet. Die Höhe des Betrages liegt bei ungefair 120 000
Euro.

Nun, für uns stellt sich jetzt nicht die Frage wegen der
Abmahnung ob die nun rechtskräftig ist oder nicht.

Da, wir vors Arbeitsgericht gehen wollen, würde ich gern
wissen - wie man Mobbing nachweisen kann. Denn der Prokurist
hat allein in 24 Monaten 8 Leute abgemahnt und gekündigt.
Allein der Betriebsrat steht zur Firma und illegale
Tonbandaufzeichnungen wollen wir nun auch nicht machen. Wie
sollten wir wegen dem Mobbing jetzt vorgehen. Es gibt zwar
viele Bücher übers Mobbing, aber nur wie man sich davor
schützen kann, aber nicht wie man es verklagen soll.

lg mini

Hallo.

meine Freundin bekam eine Abmahnung, in der wurde ihr
vorgeworfen in einer Tabelle etwas nicht gelöscht zu haben.

Trifft der Sachverhalt zu? Verschlampert? oder wichtige Informationen vorenthalten, so dass sie es nicht wissen konnte?

Nun, für uns stellt sich jetzt nicht die Frage wegen der
Abmahnung ob die nun rechtskräftig ist oder nicht.

Die Abmahnung ist kein Rechtstitel, kann demzufolge auch nicht rechtskräftig werden. Sie ist entweder in der Personalakte oder auch nicht.

Da, wir vors Arbeitsgericht gehen wollen, würde ich gern
wissen - wie man Mobbing nachweisen kann. Denn der Prokurist
hat allein in 24 Monaten 8 Leute abgemahnt und gekündigt.

Das ist kein Mobbing! Das sind, gerechtfertigte oder ungerechtfertigte, Maßnahmen aus dem Arbeitsvertrag. Mobbing wäre bspw., wenn der Prokurist regelmäßig Rundschreiben veröffentlichen würde, des Inhaltes „Frau Meisenknödel hat zum 3. Mal die Tabelle nicht aktualisiert, die dumme Schlampe“ o.dgl.

NB : Auch „Nicht- Grüßen“ oder „Dämlich- angucken“ ist für sich noch kein Mobbing. Nur, weil ein Begriff in Mode ist, muss man ihn nicht bei jeder Gelegenheit anwenden.

Allein der Betriebsrat steht zur Firma und illegale
Tonbandaufzeichnungen wollen wir nun auch nicht machen. Wie

Der BR hat bei Abmahnungen zunächst einmal kein Mitbestimmungsrecht. Das kann sich dann ändern, wenn System dahinter steht, also Abmahnungen willkürlich verteilt werden aus fadenscheinigen Anlässen. Dann, und nur dann, geht der Sachverhalt auch leise weinend ins Mobbing über …

Das mit den Tonbandaufzeichnungen solltet ihr wirklich ganz schnell vergessen. Das ist eine der schnellsten Möglichkeiten zur persönlichen Arbeitszeitverkürzung.

Gegen die Abmahnung arbeitsgerichtlich vorzugehen, ist nur dann erfolgversprechend, wenn die Tatsachenbehauptungen aus der Abmahnung nachweislich falsch sind. Sind die Umstände der Abmahnung strittig, d.h. Chef sagt, sie hätte dies und jenes wissen müssen, Kollegin sagt, sie konnte dies und jenes nicht wissen, empfiehlt sich Stellungnahme zum Inhalt der Abmahnung, ohne wilde Mobbingvorwürfe, sondern mit der Darstellung des abgemahnten Sachverhaltes aus eigener Sicht.

Gruß kw