Kündigung Ende Mai - Meldung Arbeitsamt

Hallo Experten,

habe meine Kündigung zum 31.5. erhalten. Nun bin ich ja verpflichtet mich umgehend beim Arbeitsamt zu melden.

Frage: Wann muss diese Meldung erfolgen ? Umgehend also morgen ? Oder reicht den 1.Tag nach dem 31.5. also dem 1.6. sich zu melden ?

Wo ? Ich arbeite zur Zeit in einer anderen Stadt, als dort wo ich meinen Hauptwohnsitz gemeldet habe. Wo muss jetzt die Meldung erfolgen ? Oder spielt das keine Rolle ?

Danke für Eure Hilfe !

Gruß,

Tobias

Hallo Tobias,

habe meine Kündigung zum 31.5. erhalten. Nun bin ich ja
verpflichtet mich umgehend beim Arbeitsamt zu melden.

Frage: Wann muss diese Meldung erfolgen ? Umgehend also morgen
? Oder reicht den 1.Tag nach dem 31.5. also dem 1.6. sich zu
melden ?

soweit ich weiss, musst du dich beim arbeitsamt melden, sobald du von einer künftigen arbeitslosigkeit weisst. bei arbeitsamt gilt immer der tag an dem du dich bei denen gemeldet hast. d.h. gehst du erst mitte des monats hin, wird dir für diesen monat nur die hälfte des dir zustehenden arbeitslosengeldes gezahlt - so früh wie möglich ist umso besser.

Wo ? Ich arbeite zur Zeit in einer anderen Stadt, als dort wo
ich meinen Hauptwohnsitz gemeldet habe. Wo muss jetzt die
Meldung erfolgen ? Oder spielt das keine Rolle ?

eigentlich ist das arbeitsamt in der stadt, oder gemeinde, in welcher du gemeldet bis für dich zuständig, oder hast du da wo du arbeitest einen zweitwohnsitz angemeldet?

Grüße Kris

Hallo!

habe meine Kündigung zum 31.5. erhalten. Nun bin ich ja
verpflichtet mich umgehend beim Arbeitsamt zu melden.

Frage: Wann muss diese Meldung erfolgen ? Umgehend also morgen
? Oder reicht den 1.Tag nach dem 31.5. also dem 1.6. sich zu
melden ?

Du musst dich normalerweise maximal 3 Monate davor arbeitssuchend melden. Ist der Zeitraum one dein Verschulden kürzer, dann eben entsprechend später. Ab dem 1.6. (in diesem Fall eher 3.6., samstags hat die AA ja nicht auf) musst du dich dann arbeitslos melden.

Solche Dinge sollte man nicht unnötig vor einen herschieben. Die Mühlen dort mahlen sowieso schon langsam, da sollte man nicht noch zusätzlich Sand ins Getriebe streuen.

Wo ? Ich arbeite zur Zeit in einer anderen Stadt, als dort wo
ich meinen Hauptwohnsitz gemeldet habe. Wo muss jetzt die
Meldung erfolgen ? Oder spielt das keine Rolle ?

Du musst dich bei der dir zuständigen AA sowohl arbeitssuchend als auch arbeitslos melden. Normalerweise gibt es in jedem Landkreis eine Arbeitsagentur, wobei der Wohnsitz ausschlaggebend ist. Unter http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/s… kannst du dann nachsehen, wo es eine gibt.

Grüße
Manor

Hallo Kris,

das ist ja bei mir ein wenig anders:

Ich bin ja erst ab 1.6. arbeitslos. Hätte doch dann noch ausreichend Zeit, oder ?

Problem bei der Meldung: Ich bin die ganze Woche über nicht an meinem Hauptwohnsitz. Kann also nicht das Arbeitsamt aufsuchen. Kann ich mich daher hier an meinem Arbeitsort beim Arbeitsamt melden ?

Gruß,

Tobias

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Hallo Tobias,

Problem bei der Meldung: Ich bin die ganze Woche über nicht an
meinem Hauptwohnsitz. Kann also nicht das Arbeitsamt
aufsuchen. Kann ich mich daher hier an meinem Arbeitsort beim
Arbeitsamt melden ?

Wenn Du Dich Montag bis Freitag woanders wohnst, dann akzeptiert das Arbeitsamt das auch, vorausgesetzt du hast dort eine Adresse.
Allerdings gibt es super viele Probleme, wenn du tatsächlich mal vorhaben solltest dich beim AA deines Hauptwohnsitzes zu melden. Damit sind die überfordert, denn die Unterlagen werden nicht einfach rübergeschickt, wie man es vermuten könnte…das ist beim AA etwas komlizierter.
Ich weiß ja nicht wie die Umstände sind, aber du kannst dich vom Arbeitgeber für solche Angelegenheiten freistellen lassen - genau so wie für zukünftige Bewerbungsgespräche.

Gruß
Tato

Hallo Tobias,

Du mußt dich umgehend bei der Agentur für Arbeit melden. Siehe hier:

http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/s…

Du kannst dich, zur Wahrung der Frist, bei jeder Arbeitsagentur arbeitssuchend melden, erhältst dann eine Bescheinigung, die Du dann bei deiner Wohnortarbeitsagentur vorlegst

Gruß
Andreas

Hallo

Du musst dich normalerweise maximal 3 Monate davor
arbeitssuchend melden. Ist der Zeitraum one dein Verschulden
kürzer, dann eben entsprechend später.

Nein!

SGB 3 § 37b Frühzeitige Arbeitssuche

Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat die Meldung jedoch frühestens drei Monate vor dessen Beendigung zu erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis.

Ab dem 1.6. (in diesem
Fall eher 3.6., samstags hat die AA ja nicht auf) musst du
dich dann arbeitslos melden.

Nein. Binnen einer Woche ab Zugang der Kü muß die Meldung erfolgt sein.

Gruß,
LeoLo

Hallo Tobias,

das ist ja bei mir ein wenig anders:

Ich bin ja erst ab 1.6. arbeitslos. Hätte doch dann noch
ausreichend Zeit, oder ?

Bei AA gibt es die Regelung, dass die zahlung des arbeitslosengeldes vom AA verweigert werden kann, wenn der antragsteller bereits vor der meldung seiner arbeitslosigkeit darüber in kenntnis gesetzt worden war, dass er ab dato xx entlassen wird.

habe meine Kündigung zum 31.5. erhalten. Nun bin ich ja
verpflichtet mich umgehend beim Arbeitsamt zu melden.

Frage: Wann muss diese Meldung erfolgen ? Umgehend also morgen
? Oder reicht den 1.Tag nach dem 31.5. also dem 1.6. sich zu
melden ?

soweit ich weiss, musst du dich beim arbeitsamt melden, sobald
du von einer künftigen arbeitslosigkeit weisst. bei arbeitsamt
gilt immer der tag an dem du dich bei denen gemeldet hast.
d.h. gehst du erst mitte des monats hin, wird dir für diesen
monat nur die hälfte des dir zustehenden arbeitslosengeldes
gezahlt - so früh wie möglich ist umso besser.

Wo ? Ich arbeite zur Zeit in einer anderen Stadt, als dort wo
ich meinen Hauptwohnsitz gemeldet habe. Wo muss jetzt die
Meldung erfolgen ? Oder spielt das keine Rolle ?

eigentlich ist das arbeitsamt in der stadt, oder gemeinde, in
welcher du gemeldet bis für dich zuständig, oder hast du da wo
du arbeitest einen zweitwohnsitz angemeldet?

Grüße Kris