Ich soll mir mein Arbeitszeugnis selbst schreiben - die „Note“ soll „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“, also eine 2 sein. Hier mein Entwurf mit Bitte um Verbesserungsvorschläge.
Zeugnis
Herr , geboren am in , war vom bis zum in unserem Hause als Anwendungsentwickler tätig.
Sein Aufgabengebiet umfasste die Konzeption und Realisierung von verschiedenen Programmmodulen. Zu seinem Aufgabengebiet gehörte:
die Programmierung von kundenspezifischen Konvertierungsmodulen für Fibu-Dateien auf Basis von Schnittstellenbeschreibungen
das Erstellen von Reports und Berechnungsmodulen sowohl für die interne Verwendung als auch zur Weitergabe an Kunden
die Realisierung von Programmmodulen für die interne Verwendung durch die Sachbearbeiter
Erstellung eines Moduls zur Datenaufbereitung und Weiterverarbeitung in Excel
die Programmierung der Kommunikation mit einem Mobilfunk-Handy für den Empfang und das Versenden von SMS
die Vermittlung von Fachkenntnissen an Auszubildende
die Entwicklung einer Web-basierenden Zusatzschnittstelle für ein Zeiterfassungssystem
Als Entwicklungsplattform diente dabei vorwiegend Borland Delphi Enterprise.
Herr zeichnet sich durch fachliche Qualifikation, selbständige Arbeitsweise sowie Teamfähigkeit aus. Den ihm übertragenen Aufgabenbereich erledigt er stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Seine Leistungen finden in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung. Herr Maurer war immer freundlich, hilfsbereit, aufgeschlossen und kooperativ. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei.
Wir bedauern sein Ausscheiden sehr und wünschen ihm für seine weitere berufliche Zukunft alles Gute.
Du mußt auch auf die Form achten. Ich füg Dir hier mal einen link ein, an dem kannst Du die Gliederung und einzelne Formulierungen erkennen und nutzen.
Den Link hab ich aus diesem Forum und weiß leider nicht mehr von wem.
Es ist immer wieder verblüffend, daß Angestellte ihr Arbeitszeugnis selbst schreiben sollen. Füg Dir also gekonnt ein paar 1er ein. „Die große Ahnung hast Du ja nicht und der Fehler läge nicth bei Dir“
Was steht denn hier? Der Beschäftigungszeitraum wäre schon wichtig.
Herr zeichnet sich durch fachliche Qualifikation,
selbständige Arbeitsweise sowie Teamfähigkeit aus. Den ihm
übertragenen Aufgabenbereich erledigt er stets zu unserer
vollen Zufriedenheit. Seine Leistungen finden in jeder
Hinsicht unsere volle Anerkennung. Herr Maurer war immer
freundlich, hilfsbereit, aufgeschlossen und kooperativ. Sein
Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war
stets einwandfrei.
Viel zu kurz. Du bist vermutlich „nett“ und arbeitest vermutlich „ganz o.k.“.
Was steht denn hier? Der Beschäftigungszeitraum wäre schon
wichtig.
Was kann denn über den Beschäftigungszeitraum ausgedrückt werden??
Herr zeichnet sich durch fachliche Qualifikation,
selbständige Arbeitsweise sowie Teamfähigkeit aus. Den ihm
übertragenen Aufgabenbereich erledigt er stets zu unserer
vollen Zufriedenheit. Seine Leistungen finden in jeder
Hinsicht unsere volle Anerkennung. Herr Maurer war immer
freundlich, hilfsbereit, aufgeschlossen und kooperativ. Sein
Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war
stets einwandfrei.
Viel zu kurz. Du bist vermutlich „nett“ und arbeitest
vermutlich „ganz o.k.“.
Was steht denn hier? Der Beschäftigungszeitraum wäre schon
wichtig.
Was kann denn über den Beschäftigungszeitraum ausgedrückt
werden??
Naja, vielleicht sehen wir das unterschiedlich, aber ich bin der Meinung, daß ein Zeugnis nach 2monatiger Tätigkeit anders ausfallen sollte, als nach zehnjähriger Anstellung…
Was steht denn hier? Der Beschäftigungszeitraum wäre schon
wichtig.
Was kann denn über den Beschäftigungszeitraum ausgedrückt
werden??
Naja, vielleicht sehen wir das unterschiedlich, aber ich bin der Meinung, daß ein Zeugnis nach 2monatiger
Tätigkeit anders ausfallen sollte, als nach zehnjähriger
Anstellung…
Dem würde ich nur bedingt zustimmen. Grundsätzlich fallen die Zeugnisse gleich aus (u.a. Überschrift, Einleitung, Tätigkeitsbeschreibung, Leistungsbeurteilung, Verhaltensbeurteilung, Schlusssatz). Man kann sich natürlich darüber streiten, ob man nach zwei Monaten Praktikum wirklich detaillierte Beurteilungen abgeben kann, aber ansonsten sehe ich keinen großen Unterschied zwischen einem Praktikumszeugnis und einem Arbeitszeugnis.
Ich hatte dich ursprünglich so verstanden, dass bereits über die Angabe des Beschäftigungszeitraumes in irgendeiner Weise eine Wertung vorgenommen werden soll…