Krankschreibung

Hallo zusammen,

ich bin bis einschließlich heute krank geschrieben, will das WE (ab heute abend) aber zu Bekannten fahren - darf ich das arbeitsrechtlich oder müsste ich mit Konsequenzen rechnen, wenn irgendwer das mitbekäme auf der Arbeit?

Danke & Grüße
Natascha

Moien!

Du darfst unabhängig davon bis wann du krankgeschrieben bist alles machen, was nicht deiner Genesung schadet. Eine Fahrt zu Bekannten schadet je nach Krankheit meist nicht - eher das Gegenteil.

Was hattest du denn?

Gruß
Bernd

Hi Bernd,

Was hattest du denn?

nen Virus, Erkältung, also im Grunde etwas, womit ich nach Hause ins Bett gehöre.

Danke & Grüße
Natascha

ich bin bis einschließlich heute krank geschrieben, will das
WE (ab heute abend) aber zu Bekannten fahren - darf ich das
arbeitsrechtlich oder müsste ich mit Konsequenzen rechnen,
wenn irgendwer das mitbekäme auf der Arbeit?

Vielleicht kann man es auch so sehen, dass mit Ablauf der Arbeitszeit deine Krankschreibung endet.
Außerdem bist Du ja wohl nicht bettlägerig krank geschrieben, und gerade bei Infekten ist es gut, wenn man an die frische Luft kommt, das beschleunigt die Genesung.

Gruß

Axel

Hallo zusammen,

Hi

das kommt immer auf die Art der Erkrankung an (ob Bettlägerig oder nicht)
Mit ner Erkältung sollte man nicht irgend wo hinfahren, sondern sich daheim ausruhen.
Was anderes wäre ein gebrochener Arm oder sowas.

Bei der vorliegenden Erkrankung kann das durchaus zu Komplikationen führen

Gruß Jörg

ich bin bis einschließlich heute krank geschrieben, will das
WE (ab heute abend) aber zu Bekannten fahren - darf ich das
arbeitsrechtlich oder müsste ich mit Konsequenzen rechnen,
wenn irgendwer das mitbekäme auf der Arbeit?

Danke & Grüße
Natascha

Hallo Natascha,

ich würde das besser nicht riskieren. Ein ehemaliger Kollege meiner Mutter hat das auch gemacht und ist damit böse auf die Nase gefallen (deshalb ehemaliger Kollege). Er war wegen einer Erkältung oder Grippe (irgendwas in der Richtung) bis freitags krank geschrieben und wurde samstags auf nem Fußballplatz (wohlgemerkt als Zuschauer) gesehen. Daraufhin bekam er eine Abmahnung. Zugegeben: Vor einem Arbeitsgericht hat das nicht unbedingt immer Bestand, aber de AG vor den Kadi ziehen verbessert auch nicht wirklich das Betriebsklima). Er hat das also so stehen gelassen, was zur Folge hatte, dass ihm bei nächster Gelegeneheit gekündigt wurde. Er hat dann zwar noch ne hübsche Abfindung erstritten, aber wenn ich Dich recht verstanden habe, liegt das nicht so ganz in Deinem Sinn.

Summa sumarum: Bleib lieber daheim und lade Deine Bekannten zu Dir ein, gegen einen spontanen Krankenbesuch kann eigentlich keiner was sagen.

Grüße, Nina

Jaja - die Bekannte von nem Freund meines Cousins
Hi Nina!

Sei mir nicht böse, aber entweder hat man Dir Mist erzählt, oder der Typ war selten dämlich!

Denn:
Du hast in der Krankheit alles das nicht zu tun, was Deine Genesung
hemmt!

Ein Besuch im Stadion nach der AU gehört ganz sicher nicht dazu!

Zugegeben: Vor einem Arbeitsgericht hat das nicht
unbedingt immer Bestand, aber de AG vor den Kadi ziehen
verbessert auch nicht wirklich das Betriebsklima). Er hat das
also so stehen gelassen, was zur Folge hatte, dass ihm bei
nächster Gelegeneheit gekündigt wurde.

Siehst Du: Und das ist Blödsinn! Die Abmahnung hätte nur dann etwas mit der Kündigung zu tun, wenn er erneut das Gleiche tut! Und so blöde kann man eigentlich nicht sein, oder?

Er hat dann zwar noch
ne hübsche Abfindung erstritten,

Er hätte besser daran getan, auf Weiterbeschäftigung zu bestehen!

Summa sumarum: Bleib lieber daheim und lade Deine Bekannten zu
Dir ein, gegen einen spontanen Krankenbesuch kann eigentlich
keiner was sagen.

Ich würde in diesem Fall auch eher dazu raten, noch einen Tag zu warten!

LG
Guido

Hallo Guido.

Sei mir nicht böse, aber entweder hat man Dir Mist erzählt,
oder der Typ war selten dämlich!

Denn:
Du hast in der Krankheit alles das nicht zu tun, was Deine
Genesung
hemmt!

Ein Besuch im Stadion nach der AU gehört ganz sicher
nicht dazu!

Zugegeben: Vor einem Arbeitsgericht hat das nicht
unbedingt immer Bestand, aber de AG vor den Kadi ziehen
verbessert auch nicht wirklich das Betriebsklima). Er hat das
also so stehen gelassen, was zur Folge hatte, dass ihm bei
nächster Gelegeneheit gekündigt wurde.

Siehst Du: Und das ist Blödsinn! Die Abmahnung hätte nur dann
etwas mit der Kündigung zu tun, wenn er erneut das Gleiche
tut! Und so blöde kann man eigentlich nicht sein, oder?

Er hat dann zwar noch
ne hübsche Abfindung erstritten,

Er hätte besser daran getan, auf Weiterbeschäftigung zu
bestehen!

Guido, aber das ist ja der eigentliche Punkt, auf den Nina hinauswollte. Klar kann man immer auf Weiterbeschäftigung „bestehen“… Worauf Nina, nicht ganz zu Unrecht, aber m.E. hinauswill, ist, daß man auch, wenn man theoretisch „im Recht“ ist, nicht den Erhalt seiner Kündigung verhindern kann. Wieviele AN haben wohl noch Spaß auf der Arbeit, nachdem sie einen Prozess gegen den AG gewonnen haben? Es läuft doch zumeist auf einen Vergleich oder eine Auflösung des AV hinaus. Dann hat man zwar das Geld, aber eben keinen Job mehr. „Selten dämlich“ war der „Typ“ ja eben nicht. Die Abfindung hat er ja erstritten, er wußte also schon von seinem „Recht“. Was hat ihm das genutzt? …? …?

Ich weiß, ich weiß, ich rate auch zur Klage, wenn dem AN Unrecht geschieht. Aber klagen und Recht bekommen ist schon zweierlei. Klagen, gewinnen und dann in den Betrieb zurückzukehren, sind schon dreierlei.

Gruß,
LeoLo

Eh zu spät!
Hi Leo!

Was ich sagen wolte, ist, dass eine verhaltensbedingte Kündigung mit einer vorhergehenden Abmahnung ja in der Regel nur dann möglich ist, wenn er das „gleiche Vergehen“ wiederholt!

Wenn der AG einen Grund such, um ihn loszuwerden, dann findet er diesen in der Regel auch. Und dann ist es imho eh zu spät, auf ein gutes Betriebsklima zu hoffen…

Dann sollte man sich besser in aller Ruhe auf Jobsuche begeben!

Lieeb Grüße
Guido, der es erst einmal erlebt hat, dass sich eine Arbeitnehmerin eben nicht mit einer Abfindung abspeisen ließ

Hallo Guido.

Was ich sagen wollte, ist, dass eine verhaltensbedingte
Kündigung mit einer vorhergehenden Abmahnung ja in der Regel
nur dann möglich ist, wenn er das „gleiche Vergehen“
wiederholt!

Wenn der AG einen Grund sucht, um ihn loszuwerden, dann findet
er diesen in der Regel auch. Und dann ist es imho eh zu spät,
auf ein gutes Betriebsklima zu hoffen…

Dann sollte man sich besser in aller Ruhe auf Jobsuche
begeben!

Da stimme ich Dir voll und ganz zu.

Gruß,
LeoLo

off topic
Hi LeoLo!

Da stimme ich Dir voll und ganz zu.

Huch!
Da muss ich mir doch direkt mal den Kalender raus holen und ein dickes rotes Kreuz machen *g*

LG
Guido

Hallo Guido,

Dann sollte man sich besser in aller Ruhe auf Jobsuche
begeben!

Das kommt immer auf das Alter an!! Mit ca. 50 wirst Du Dich da nicht wirklich leicht tun!!!

Grüße, Nina

Hi Nina!

Das kommt immer auf das Alter an!! Mit ca. 50 wirst Du Dich da
nicht wirklich leicht tun!!!

Mit ca. 50 würde ich alles daran setzen, mich nicht mit einer Abfindung abspeisen zu lassen!

LG
Guido