Krank in Probezeit

hi!

ist es üblich/möglich, dass bei längerer Krankheit in der Probezeit z.B. > 1 Woche, die Zeit an die Probezeit hinten rangehängt wird?
Gruß

Matthias

Hi!

Das kommt ganz darauf an, was vereinbart ist!

Wenn die Probezeit 6 Monate beträgt, dann ist es eher nicht möglich, da es nicht ins Gewicht fallen würde! Eine Probezeit von mehr als 6 Monaten ist meiner Meinung nach sinnlos, da danach das Kündigungsschutzgesetz greift (bei Betrieben mit mehr als 5 bzw. 10 Arbeitnehmern).

Wenn sie kürzer ist, dann halte ich das für möglich, wenn es vorher so vereinbart wurde!

Wobei ich gerade am Anfang allerdings lieber mal eine Woche längere Probezeit in Kauf nehmen würde, wenn der Chef sich dabei besser fühlt!

Denke daran: In den ersten 6 Monaten hast Du keinerlei Kündigungsschutz und bist völlig ohne Grund kündbar.

Bei Ausbildungsverträgen und befristeten Verträgen gilt hier etwas anderes - da müsstest Du etwas zu schreiben.

LG
Guido

Hallo Matthias,

in einer Firma wo ich mal war, wurde die Probezeit bei einer Kraft (ich war’s nicht) nach 6 Monaten um weitere 3! verlängert.

Ich glaube (weiß es leider nicht genau), daß Sie maximal 1 Jahr dauern darf (mit Verlängerungen).

http://www.freshfields.com/practice/epb/publications…

Hallo.

Ja, das ist möglich. Diese Regelung ist zum Beispiel im Tarifvertrag BAT anzufinden. Der Kündigungsschutz wird dadurch natürlich nicht ausgehebelt. Somit wird es eher selten tatsächlich einen Sinn haben. Lediglich, wenn Gehaltsansprüche oder aber ungewöhnlich lange Kündigungsfristen daran gekoppelt sind, könnte man einen Sinn darin entdecken. Als AN sollte man der Verlängerung einer Probezeit eigentlich (fast) immer zustimmen, da man die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung im Bedarfsfalle später immer noch gerichtlich prüfen lassen kann.

Gruß,
LeoLo

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