Hallo,
von einem Bekannten habe ich folgenden Fall mitbekommen, der mich nun beschäftigt.
Mein Freund arbeitet seid 6 Jahren in einem kleinen Unternehmen. Der Chef dort hat soviel Kohle aus dem Laden gezogen das er nun seid längerem die Gehälter unregelmäßig zahlt. Da mein Freund im Büro sitzt hat er nun mitbekommen, das auch Mieten, Leasingraten, Kommunikationskosten etc schon längere Zeit nicht mehr abgegolten wurden. Eine Insolvenz scheint / ist nicht mehr auszuschliessen.
Nun soll mein Freund seine eigene Kündigung formulieren *)
( vom Chef aus ), weil der Chef im schon zugetragen hat ihn nicht länger bezahlen zu können, Chef will ihm aber kündigen, damit er keine Sperrung bekommt. Mein Freund möchte aber nicht einfach so ins Arbeitslosenverhältnis, sondern wenigstens eine Abfindung kassieren oder etwas, was im über die Runden hilft, bis er einen neuen Job hat oder sich selbstständig macht. Eine Abfindung hat er beim Chef bereits angefragt und als Antwort bekommen: Kann ich nicht bezahlen.
Alternativ hat der Chef angeboten eine Abfindung „in Raten“ zu zahlen. Das heisst in den kommenden Monaten immer einen gewissen Betrag. Mein Bekannter denkt aber, wenn er die Mieten und Leasings schon nicht bezahlt, dann wird er auch sich nicht an diese Absprache halten, vor allem weil die rechtliche Grundlage fehlt.
Wir haben über diesen Fall schon Stunden disskutiert. Nun frage ich mal Euch, denn die Zeit drängt langsam, da sein Chef die Kündigung in 3 Tagen haben will.
*)Also er soll seine eigene Kündigung lediglich schreiben, aber der Chef kündigt ihm. Er soll es nur schreiben !!! Für den Chef, da der immer unterwegs ist und es keine Sekretärin gibt. Nur schreiben. Nicht selbst kündigen!!!
Vielen Dank für Eure Antworten
Moien!
Es ist schon ne makabre einstellung, daß jemand seine Kündigung selbst schreiben soll! Dies sollte er NIEMALS tun!
Wenn der Chef ihm kündigen möchte, dann soll er es tun, aber solange kann dein Frund ja noch weiterarbeiten und bekommt sein Geld. Sollten noch Gehälter offenstehen sollte er sich mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen, denn für drei Monate rückwirkend bekommt man sein volles Gehalt vom Arbeitsamt bei einem Konkurs.
Was die Abfinung betrifft wird er ohnehin wohl leer ausgehen, aber wenn er ein Angebot bekommt soll er es schirftlich festhalten in der Kündigung.
Gruß
Bernd
Moin,
leider ist die Firma ja nicht Konkurs. Und da auch die private Existenz davon abhängt wird sie wohl auch nicht sofort pleite gehen, sondern der Chef wird so lange versuchen alles aufzuhalten wie es geht. In der Kündigung festhalten ist ja auch nicht möglich, da ich mir nicht sicher bin, ob das überhaupt rechtens ist. Eine Abfindung steht ihm ja nicht mal rechtlich zu… er könnte nur auf Wiedereinstellung klagen, aber das macht ja kein Sinn, da ihm ja betriebsbedingt gekündigt werden soll.
Man, ich würde ihm so gerne helfen, aber ich bin da echt ratlos. Wenn er so gekündigt wird, dann siehts nicht gut aus für ihn.
Gruß Alpha
Moien!
Es ist schon ne makabre einstellung, daß jemand seine
Kündigung selbst schreiben soll! Dies sollte er NIEMALS tun!
Wenn der Chef ihm kündigen möchte, dann soll er es tun, aber
solange kann dein Frund ja noch weiterarbeiten und bekommt
sein Geld. Sollten noch Gehälter offenstehen sollte er sich
mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen, denn für drei Monate
rückwirkend bekommt man sein volles Gehalt vom Arbeitsamt bei
einem Konkurs.
Was die Abfinung betrifft wird er ohnehin wohl leer ausgehen,
aber wenn er ein Angebot bekommt soll er es schirftlich
festhalten in der Kündigung.
Gruß
Bernd
Hallo
Mein Freund arbeitet seid 6 Jahren in einem kleinen
Unternehmen.
Wie groß ist das Unternehmen genau?
Der Chef dort hat soviel Kohle aus dem Laden
gezogen das er nun seid längerem die Gehälter unregelmäßig
zahlt.
Was heißt unregelmäßig? Stehen denn Gehälter aus oder kommen sie nur verspätet?
Chef will ihm aber kündigen,
damit er keine Sperrung bekommt.
Bisher sehe ich das noch nicht als Argument.
Mein Freund möchte aber nicht
einfach so ins Arbeitslosenverhältnis,
Warum bewirbt er sich denn dann noch nicht fleißig?
sondern wenigstens eine
Abfindung kassieren
Mit welcher Begründung? Und wenn schon kein Geld da ist, woher soll der AG dann die Abfindung hernehmen
Wir haben über diesen Fall schon Stunden disskutiert. Nun
frage ich mal Euch, denn die Zeit drängt langsam, da sein Chef
die Kündigung in 3 Tagen haben will.
An einem Sonntag? :o)
Also er soll seine eigene Kündigung lediglich schreiben,
aber der Chef kündigt ihm. Er soll es nur schreiben !!!
Zunächst einmal von hier aus schwer zu sagen, was klug wäre. Vielleicht ergibt sich ja aus Deiner Antwort etwas mehr.
Gruß,
LeoLo
Moien!
Es ist schon ne makabre einstellung, daß jemand seine
Kündigung selbst schreiben soll! Dies sollte er NIEMALS tun!
Hallo nö finde ich gar nicht, durfte ich auch schon tun, mit dem Vorteil dass ich genau die Bereiche, die ich für wichtig hielt, besonders herausstellen konnte und sicherging, dass die "geheime"Zeugnissprache eingehalten wird.
Mein Uniprof hätte nämlich nie daran gedacht, dass für mich als Geisteswiss. auch wirtschaftliche Dinge wie Buchführung von Museumseintrittsgeldern wichtig sein könnte, da ich doch sicher gleich im nächsten Museum einen Job finde, weil ja nur 1000 andere dasselbe machen wollen… 
Und so ein Schluderer wie der erwähnte Chef würde vermutlich auch nur ein vielleicht sogar gutgemeintes Zeugnis schreiben ohne darauf zu achten, was andere daraus lesen.
Chance ergreifen und das beste rausholen sag ich da lieber!
Schöne Grüße und viel Glück, vielleicht trifft man sich ja mal beim AA:smile:
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Kann es sein, dass Du da etwas durcheinander wirfs
t?
Hi!
Hier war nicht vom Zeugnis, sondern von der Kündigung die Rede!
OK - wenn man mir diese gelegenheit geben würde, hätte ich anschließend wenigstens eine erfolgreiche Klage in Aussicht, aber darum geht es hier wohl kaum!
LG
Guido
Die Kündigung lautet nach dem befragen des RA´s nun so:
Sehr geerhter Herr XXXX,
wir bedauern Ihnen mitzuteilen, dass wir hiermit das Arbeitsverhältnis fristgemäß aus betriebsbedingten Gründen zum ******* kündigen.
Sie haben Anspruch auf Zahlung einer Abfindung ind er gesetzlichen Höhe gemäß §1a KSchG, wenn Sie gegen diese Kündigung keine fristgerechte Klage vor dem Arbeitsgericht erheben.
bla bla bla…
Klage ? Warum ?? Weil Bekannter als längstes dort arbeitet und er auf Wiedereinstellung klagen könnte, da zunächst die anderen gekündigt werden müssten. ( Bekannter hat Kinder und Fam. und ist mit Abstand am längsten dort beschäfftigt )