Arbeitszeugnis - mal wieder

Hallo,

gern wüsste ich, wie ihr über dieses Arbeitszeugnis denkt:
_____________________

Zeugnis
Herr … geboren am … hat am 05.05.2004 seine Tätigkeit bei der …
aufgenommen.
Herr… war im Betriebsbüro unseres Zentrallagers in … als kaufmännischer
Mitarbeiter beschäftigt. Sein Aufgabengebiet umfaßte folgende Tätigkeiten:
…(Aufzählung 6 Punkte)…

Gerne bestätigen wir Herrn … daß er die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer
Zufriedenheit erledigte. Herr … war ein ehrlicher, fleißiger und
zuverlässiger Mitarbeiter. Seine charakterliche Haltung gegenüber Vorgesetzten
und Mitarbeitern war einwandfrei.

Das befristete Arbeitsverhältnis endet mit dem heutigen Tage.

…, den 30.04.2004

Unterschriften

_________________________________
ich habe schon im Internet nach der Bewertung geschaut, aber auf manche
„Scherze“ und Formulierungen habe ich keine Antwort gefunden.

  • Das Datum 5.5.2004 ist falsch. Demnach hat er angefangen, nachdem er gegangen
    ist…es muss 5.5.2003 heißen
  • Dank, Bedauern, Schlussformel fehlt komplett
  • wieso „gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern…“ er hatte keine
    Mitarbeiter, nur Kollegen
  • Floskel: „Gerne bestätigen wir…“ was soll das?
  • warum alte Rechtschreibreform? denn es gibt doch neuerdings weniger ß ? Es
    ist kein 5-Mann Betrieb und die haben schon häufiger Zeugnisse ausgestellt
  • keine Angaben zu den Personen (Position), die das Zeugnis unterschrieben
    haben
  • teilweise 2 Leerstellen zwischen den Wörtern, Lücke zwischen Wort und Komma
    d.h. ehrlicher , fleißiger…

Klar, er wird noch einmal mit dem Zuständigen reden müssen. Das falsche Datum
ist Grund genug.

Was denkt ihr?

Gruß
Tato

Hallo Tato,

also ich bin kein Experte auf diesem Gebiet, aber mein subjektives Empfinden sagt mir, dass das kein gutes Zeugnis ist.

Klingt so in meinen Ohren in Noten übersetzt nach zwischen 3 und 4 mit Tendenz zur 4.

Bin gespannt was die Experten meinen.

Gruß Ivo

Hallo Tato,

leider bin ich auch kein Experte, aber ich weiss, dass die Formulierung *zu unserer Zufriedenheit* eine 4 bedeutet. Die Beschreibungen *fleissig, ehrlich und zuverlässig* sind selbstverständlich und werden genauso wie *pünktlich* nie in einem Zeugnis erwähnt. Im Allgemeinen würde ich sagen, dass es eine schlechte Beurteilung ist, weil Nebensächlichkeiten aufs Genaueste hervorgehoben wurden …

gruss

chatboy

gern wüsste ich, wie ihr über dieses Arbeitszeugnis denkt:
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Zeugnis
Herr … geboren am … hat am 05.05.2004 seine Tätigkeit bei
der …
aufgenommen.
Herr… war im Betriebsbüro unseres Zentrallagers in … als
kaufmännischer
Mitarbeiter beschäftigt. Sein Aufgabengebiet umfaßte folgende
Tätigkeiten:
…(Aufzählung 6 Punkte)…

Gerne bestätigen wir Herrn … daß er die ihm übertragenen
Aufgaben zu unserer
Zufriedenheit erledigte. Herr … war ein ehrlicher, fleißiger
und
zuverlässiger Mitarbeiter. Seine charakterliche Haltung
gegenüber Vorgesetzten
und Mitarbeitern war einwandfrei.

Das befristete Arbeitsverhältnis endet mit dem heutigen Tage.

…, den 30.04.2004

Unterschriften

_________________________________
ich habe schon im Internet nach der Bewertung geschaut, aber
auf manche
„Scherze“ und Formulierungen habe ich keine Antwort gefunden.

  • Das Datum 5.5.2004 ist falsch. Demnach hat er angefangen,
    nachdem er gegangen
    ist…es muss 5.5.2003 heißen
  • Dank, Bedauern, Schlussformel fehlt komplett
  • wieso „gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern…“ er hatte
    keine
    Mitarbeiter, nur Kollegen
  • Floskel: „Gerne bestätigen wir…“ was soll das?
  • warum alte Rechtschreibreform? denn es gibt doch neuerdings
    weniger ß ? Es
    ist kein 5-Mann Betrieb und die haben schon häufiger Zeugnisse
    ausgestellt
  • keine Angaben zu den Personen (Position), die das Zeugnis
    unterschrieben
    haben
  • teilweise 2 Leerstellen zwischen den Wörtern, Lücke zwischen
    Wort und Komma
    d.h. ehrlicher , fleißiger…

Klar, er wird noch einmal mit dem Zuständigen reden müssen.
Das falsche Datum
ist Grund genug.

Was denkt ihr?

Gruß
Tato

schau mal hier nach. vielleicht hilft dir das weiter.

http://www.arbeitszeugnis.de/einfuehrung.php

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Hallo

gern wüsste ich, wie ihr über dieses Arbeitszeugnis denkt:
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Zeugnis
Herr … geboren am … hat am 05.05.2004 seine Tätigkeit bei
der …
aufgenommen.
Herr… war im Betriebsbüro unseres Zentrallagers in … als
kaufmännischer
Mitarbeiter beschäftigt. Sein Aufgabengebiet umfaßte folgende
Tätigkeiten:
…(Aufzählung 6 Punkte)…

Gerne bestätigen wir Herrn … daß er die ihm übertragenen
Aufgaben zu unserer
Zufriedenheit erledigte. Herr … war ein ehrlicher, fleißiger
und
zuverlässiger Mitarbeiter. Seine charakterliche Haltung
gegenüber Vorgesetzten
und Mitarbeitern war einwandfrei.

Das befristete Arbeitsverhältnis endet mit dem heutigen Tage.

…, den 30.04.2004

Unterschriften

Das Zeugnis dürfte imho so zwischen mangelhaft und ungenügend schwanken. Meine Güte, warst Du wirklich so schlecht?

Deine einzigen Erfolge lagen darin, daß Du fleißig und ehrlich warst… Hui. Eigentlich fehlt nur noch, daß zuverlässig durch pünktlich ersetzt wird, dann würde ich nicht mehr zwischen mangelhaft und ungenügend schwanken.

Gruß,
LeoLo

Hallo und Danke an alle,

es handelt sich nicht um mein Zeugnis (das müsste aber auch bald eintreffen).
Trotzdem ist ein so schlechtes Zeugnis nicht gerechtfertigt.
Ich hätte auch ein gutes bis befriedigendes Zeugnis erwartet, denn so kann man
es ja wohl kaum den zukünfigen Bewerbungsunterlagen beifügen.

Doch was für Möglichkeiten hat er jetzt?
Es per Telefon zu klären bringt meines Erachtens nicht viel, weil die, die sein
Zeugnis geschrieben haben ihn gar nicht wirklich kennen. Und sein direkter
Vorgesetzer wird in ein paar Tagen die Firma verlassen.
Ich würde ja einen deftigen Brief schreiben, aber ist das ok? Verschlechtern
kann man da nicht mehr viel. Kann man auch einen „Verbesserungsvorschlag“
anhängen?

Ach, nochwas…habe ich ein Recht darauf, am letzten offiziellen Arbeitstag
mein Zeugnis zu bekommen? Oder können die noch 2 Wochen damit warten?

Gruß
Tato

Hallo,

der AN hat Anspruch auf ein ordentliches Zeugnis und kann das auch vorm Arbeitsgericht einklagen.
Am besten den AG schriftlich auffordern, ein ordentliches Zeugnis zu schreiben.
Wenn dieses wieder vermurkst ist, dann Anwalt fragen.

Aber in vielen Arbeitsverträgen wird ene Frist eingetragen, nach der alle Ansprüche verjährt sind, deshalb nicht trödeln…

Alles Gute

Winni

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

6 Punkte, welche Reihenfolge?
Hi,

…(Aufzählung 6 Punkte)…

Es wäre verdammt wichtig, die 6 Punkte zu kennen.
Der wichtigste und/oder verantwortungsvollste Punkt sollte als Erstes genannt sein, dann in richtiger Reihenfolfge die weniger wichtigen Punkte.
Gruss,

hallo

es handelt sich nicht um mein Zeugnis

Da hast Du aber Schwein gehabt :smile:

Doch was für Möglichkeiten hat er jetzt?
Es per Telefon zu klären bringt meines Erachtens nicht viel,
weil die, die sein
Zeugnis geschrieben haben ihn gar nicht wirklich kennen. Und
sein direkter
Vorgesetzer wird in ein paar Tagen die Firma verlassen.

Gerade dann sollte er sich umgehend mit ihm in Verbindung setzen. Wenn die beiden gut klarkommen könnte das der beste Zeuge im Falle eines Rechtsstreits werden!

Ich würde ja einen deftigen Brief schreiben, aber ist das ok?

Nein. Das ist nicht gerade „produktiv“. Das gibt nur Ärger.

Kann man auch einen
„Verbesserungsvorschlag“
anhängen?

So würde ich es erst mal machen. Aber eben das „deftige“ Anschreiben in ein „moderates“ Anschreiben umändern. Ich glaube nicht, daß etwas schneller und reibungsloser verläuft, wenn man gleich anfängt zu „pöbeln“.

Ach, nochwas…habe ich ein Recht darauf, am letzten
offiziellen Arbeitstag
mein Zeugnis zu bekommen?

Wenn Du mit „offiziellen Arbeitstag“ den letzten Tag des rechtlichen Bestehen des AV meinst: ja. Soll heißen, wenn Du am 01.06. Deinen letzten Arbeitstag hast und dann erst noch vier Wochen Urlaub abfeierst, das AV also erst am 30.06. offiziell endet, dann hast Du erst am 30.06. den Anspruch auf das endgültige Abschlusszeugnis. Dies setzt im Falle eines qualifizierten Arbeitszeugnisses natürlich voraus, daß Du es rechtzeitig beantragt hast. Kommst Du „auf den letzten Drücker“ damit beim AG an, dann muß das Zeugnis „ohne schuldhaftes Verzögern“ (also salopp: möglichst schnell) erteilt werden.

Oder können die noch 2 Wochen damit
warten?

siehe oben

Gruß,
LeoLo

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Hallo,

Da hast Du aber Schwein gehabt :smile:

Mein Zeugnis habe ich ja noch nicht - müsste rechtlich heute kommen :smile: Habe
vor über einem Monat um ein vorläufiges Zeugnis gebeten (weil ich vorhatte zu
kündigen, wass sie wusste). Vor zwei Wochen meinte meine Chefin „ich weiß gar
nicht, ob ich dir überhaupt eins ausstellen muss“ - klar, keine Frage - habe
aber erst mal den Mund gehalten, weil sie schlecht gelaunt war…
Ich warte noch mal ein paar Tage ab…

Gerade dann sollte er sich umgehend mit ihm in Verbindung
setzen. Wenn die beiden gut klarkommen könnte das der beste
Zeuge im Falle eines Rechtsstreits werden!

Naja, das Problem ist halt, dass sein dirkter Vorgesetzer von „oben“ gekündigt
wurde. Die stehen auch auf Kriegsfuß. Sein direkter Vorgesetzer ist eh
überfordert, was Personalführng angeht. Glaube nicht, dass er ihm helfen wird.

Aber eben das „deftige“ Anschreiben in ein „moderates“ Anschreiben umändern.

Ok, wir üben mal…sind ja noch nicht so erfahren…wir neigen leider
gelegentlich zu deftigen Formulierungen…

_________________

–Kopfzeile–
Sehr geehrter Herr…
vor einigen Tagen habe ich mein Arbeitszeugnis erhalten. Abgesehen einmal
davon, dass es Fehler enthält, entspricht es nicht der Wahrheit.
Jeder Arbeitnehmer hat ein Anspruch auf ein ordentliches Zeugnis. Auch für
zukünftige Arbeitgeber sollte zu erkennen sein, dass die xxxxgesellschaft in
der Lage ist, ein förmlich korrektes und fehlerfreies Zeugnis zu erstellen.
Ich bezweifle wirklich, ob sich mit meinem Zeugnis jemand länger als eine halbe
Stunde beschäftigt hat, denn die Bescheibungen meiner Leistungen sind deutlich
unterbewertet.
Schließlich sollte mein Zeugnis mein weiteres berufliche Fortkommen nicht
ungerechtfertigt erschweren und meine Chance auf dem Arbeitsmarkt nicht
verschlechtern.

An dieser Stelle erlaube ich mir eine Aufzählung der wichtigsten Punkte:

  • ?..hat am 05.05.2004 seine Tätigkeit bei…?
    falsches Datum, demnach wäre der Eintrittstermin nach dem Ausscheiden, es muss
    der 05.05.2003 sein
  • ?..gerne bestätigen wir Herrn xxx…?
    ungünstige Formulierung
  • die Beschreibung der Leistungen sind völlig unzutreffend
  • ?..seine charakterliche Haltung gegenüber…?
    ungünstige Formulierung
  • ?..gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern…?
    ich hatte keine Mitarbeiter, sondern Kollegen
  • eine Beendigungsformel (Dank, Bedauern, Zukunftswünsche) fehlt komplett

Hiermit bitte ich sie um Überarbeitung meines Zeugnisses, bezüglich der
Wahrheit, Richtigkeit, Ausführlichkeit und Vollständigkeit.
Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, habe ich ein Zeugnis angefügt, welches
meinen wahren Leistungen entspricht.
—Schlußformulierung—

_____________
Anhang:

Zeugnis
–Anfang siehe Original (natürlich mit korrektem Datum)–

Herr xxx zeigte stets eine hohe Leistungsbereitschaft und Pflichtauffassung.
Er wendete seine guten Fachkenntnisse laufend mit großem Erfolg im
Arbeitsgebiet an.
Herr xxx hat die ihm übertragenen Aufgaben stets selbständig, zuverlässig,
zügig und sorgfältig ausgeführt.
Die Leistungen von Herrn xxx fanden stets unsere volle Zufriedenheit.
Sein Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war immer vorbildlich.

Das befristete Arbeitsverhältnis endete am 30.04.2004.

Wir bedauern sein Ausscheiden sehr und danken ihm für stets gute Leistungen.
Wir wünschen Herrn xxx auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und
weiterhin viel Erfolg.

__________________

Ist das Anschreiben zu unfreundlich?
Ist das Zeugnis akzeptabel?
Ich denke, dass ein zu gutes Zeugnis nicht akzeptiert wird.
Welche Note wäre das? Sind Zeugnislaien und üben noch.

Gruß
Tato

Hallo,
na gut…

  • Kontrolle der gepackten Bestellungen
  • Stornierung nicht gepackter Positionen aus den Filialrechnungen
  • Überwachung der Bestände im Lager
  • Duckfreigabe der Filialrechnungen
  • Aufbereitung der Filialrechnungen zur Zustellung an die Filialen
  • Ablage und Archivierung der Kommissionierunterlagen

Gruß
Tato

Hallo

Gerade dann sollte er sich umgehend mit ihm in Verbindung
setzen. Wenn die beiden gut klarkommen könnte das der beste
Zeuge im Falle eines Rechtsstreits werden!

Naja, das Problem ist halt, dass sein dirkter Vorgesetzer von
„oben“ gekündigt
wurde. Die stehen auch auf Kriegsfuß.

Ich meinte für den Fall, daß beide Parteien vor Gericht stehen und der eine sagt: Der AN war sch… und der andere meint, „Hey, ich war gar nicht shlecht!“ Da würde sich die Aussage des direkten Vorgesetzten (der ja scheinbar kein Problem damit haben wird, für den AN auch entsprechend eine Lanze zu brechen), gar nicht schlecht bei der Beweisführung machen…

–Kopfzeile–
Sehr geehrter Herr…
vor einigen Tagen habe ich mein Arbeitszeugnis erhalten.

Das ist gut :smile:))

Abgesehen einmal
davon, dass es Fehler enthält,
entspricht es nicht der
Wahrheit.
Jeder Arbeitnehmer hat ein Anspruch auf ein ordentliches
Zeugnis.

Den Passus rausnehmen

Dafür rein: Dem von Ihnen ausgestellten Arbeitszeugnis (Anlage 1) möchte ich insoweit widersprechen, als daß es sowohl inhaltliche Mängel aufweist, sowie meine Leistung in Ihrem Betrieb unglücklicherweise nicht korrekt widerspiegelt. Ich bitte Sie daher, das von Ihnen ausgestellte Zeugnis innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Zugang dieses Schreibens so zu überarbeiten, daß es meine guten Leistungen für Ihren Betrieb auch entsprechend widerspiegelt.

Zu Ihrer Erleichterung habe ich Ihnen eine Vorschlag als Anlage 2 zu diesem Schreiben hinzugefügt. Soweit Sie diesem inhaltlich zustimmen, können Sie es gerne übernehmen oder rufen Sie mich an, um strittige Punkte abzuklären.

Der Form halber weise ich Sie darauf hin, daß ich nach Verstreichen der von mir gesetzten Frist weitere arbeitsrechtliche Möglichkeiten in Betracht ziehen muß. Da dies weder in Ihrem noch in meinem Interesse liegen dürfte, würde ich mich freuen, diese Angelegenheit schon bald zu unser beider Zufriedenheit als erledigt erachten zu können.

Auch für
zukünftige Arbeitgeber sollte zu erkennen sein, dass die
xxxxgesellschaft in
der Lage ist, ein förmlich korrektes und fehlerfreies Zeugnis
zu erstellen.
Ich bezweifle wirklich, ob sich mit meinem Zeugnis jemand
länger als eine halbe
Stunde beschäftigt hat, denn die Bescheibungen meiner
Leistungen sind deutlich
unterbewertet.
Schließlich sollte mein Zeugnis mein weiteres berufliche
Fortkommen nicht
ungerechtfertigt erschweren und meine Chance auf dem
Arbeitsmarkt nicht
verschlechtern.
An dieser Stelle erlaube ich mir eine Aufzählung der
wichtigsten Punkte:

Den Passus komplett rausnehmen.

…hat am 05.05.2004 seine Tätigkeit bei…?

  • ?..gerne bestätigen wir Herrn xxx…?
    ungünstige Formulierung
  • die Beschreibung der Leistungen sind völlig unzutreffend
  • ?..seine charakterliche Haltung gegenüber…?
    ungünstige Formulierung
  • ?..gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern…?
    ich hatte keine Mitarbeiter, sondern Kollegen
  • eine Beendigungsformel (Dank, Bedauern, Zukunftswünsche)
    fehlt komplett

Hiermit bitte ich sie um Überarbeitung meines Zeugnisses,
bezüglich der
Wahrheit, Richtigkeit, Ausführlichkeit und Vollständigkeit.
Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, habe ich ein Zeugnis
angefügt, welches
meinen wahren Leistungen entspricht.

Alles raus. :o))

—Schlußformulierung—

_____________
Unterschrift

Das ist gut :o))

Anlagen

  • Ihr Abschlusszeugnis vom xx.xx.xxxx
  • Zeugnisvorschlag

Über den Zeugnisvorschlag kann ich schlecht was sagen, denn ich kenne den AN nicht. Da halte ich mich erst mal raus. Vielleicht wendet er sich mal an eine fachkundige Stelle, die anhand seiner Informationen ein ordentliches auf ihn zurechtgeschnittenes Zeugnis erstellen kann?

Gruß,
LeoLo

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