Definition: Ueberstunden
Von: , Frage gestellt am Do, 16. Sep 1999
In unserem Betrieb hat folgender Sachverhalt Diskussionen ausgeloest.
Ein Kollege ist des oefteren aufgrund von Kundenbesuchen unterwegs. Es kommt vor, dass diese mehrtaegig sind.
Die allgemeine Arbeitszeit ist 8:00 bis 16:45.
Wie werden jetzt die Stunden berechnet/angesehen/was-auch-immer, in denen er nach 16:45 fuer den Betrieb taetig ist?
Der Betrieb bot 26,-DM "Entschaedigung" fuer 2 Tage "ausser Haus Taetigkeit" an.
Die angefallen Stunden (7:00 bis 23:00 taegliche Arbeitszeit) sollten damit abgegolten sein.
Dazu kommt ausserdem eine Vertragsklausel, die besagt, das 20 Ueberstunden im Monat ohne zusaetzliches Entlohnung abzuleisten sind.
Durch die erhaltenen 26,-DM werden ihm nun die Ueberstunden auch nicht auf die 20 Stundenklausel angerechnet. Folglich kann er sein Soll von 20 Stunden in diesem Monat nicht erreichen.
Wie seht Ihr die Sache? Was sagt das Gesetz dazu? Und wo finde ich §, die mehr dazu aussagen.
THX fuer jede Info :-)
Ann
