Ist es eigentlich rechtens, wenn in einem Vertag 3 Monate Kündigungsfrist von
beiden Seiten vorgeschrieben ist? Ich dachte immer für den Arbeitnehmer wäre eine
Frist von 1. Monat normal. (Vorrausgesetzt man arbeitet nicht schon Ewigkeiten in
einem Betrieb!)
Und wie sieht das aus, wenn man diesen Vertrag bereits unterschrieben hat, muß
man sich dann an diese vorgegebenen 3 Monate halten? Oder wird das durch die
Gesetzliche Kündigungsfrist aufgehoben?
Hi!
Hallo lieber Guido!
Danke für die ausfühliche Hilfe! Bin das erst mal in diesem Forun (oder überhaupt
in so einem Forum) und deshalb nicht so ganz mit den Umgangsformen vertaut! Werde
mit deine Belehrung aber zu Herzen nehmen! 
Viele Grüße!
off topic
Hi Ultrapink!
Hallo lieber Guido!
geht doch ;-b
Ich wollte nicht belehren, aber erfahrungsgemäß werden Fragen eher beantwortet, wenn man gewisse Formen einhält (wie im richtigen Leben halt auch)…
Ich hoffe, Dir trotzdem etwas weitergeholfen zu haben!
LG
Guido
hi!
Ist es eigentlich rechtens, wenn in einem Vertag 3 Monate
Kündigungsfrist von beiden Seiten vorgeschrieben ist?
dies ist zumindest in österreich in vielen branchen sogar üblich, 3 monate bis zum quartalsende anstatt einen monat im vertrag stehen zu haben
grüße,
tomh
3 Monate ist sogar noch recht kurz,
viele Firmen geben als Probezeit 6 Monate vor,
getreu dem Motto - wenn „der/die Neue“ in einem halben
Jahr nix lernt oder kann, dann wird er wieder vor die Tür gesetzt!
Nachts ist es dunkler als draußen
Hi!
3 Monate ist sogar noch recht kurz,
viele Firmen geben als Probezeit 6 Monate vor,
getreu dem Motto - wenn „der/die Neue“ in einem halben
Jahr nix lernt oder kann, dann wird er wieder vor die Tür
gesetzt!
Ähm - was hat jetzt die Probezeit mit einer Kündigungsfrist zu tun?
LG
Guido
Ähm - was hat jetzt die Probezeit mit einer Kündigungsfrist zu
tun?
Danke, Guido, genau das habe ich mich auch schon gefragt!?