Weihnachtsgeld zurückzahlen

Hallo …

Ich beabsichtige zum 01.02.2000 in meiner jetzigen Firma zu kündigen. Kündigungsfrist habe ich 4 Wochen zum Ersten, ich habe aber vor, der Geschäftsleitung schon irgendwann vorher mein Vorhaben mitzuteilen. Wie verhält sich´s dann mit dem Weihnachtsgeld. Muß ich es ganz oder anteilig zurückzahlen ?

Danke

Michael

Hi Michael,

diese frage dürfte Dir niemnad seriös beantworten können, da das sog. Weihnachtsgeld (oder wie auch immer es genannt wird!!!) ausschließlich tarifvertraglich, per Betriebsvereinbarung oder individuell geregelt ist. Selbst wenn es nicht schriftlich vereinbart ist, gilt doch die sog. betriebliche Übung.

Also schau nach, was in Eurem Betrieb gilt und dann hast Du die Antwort.

Munter bleiben

Hubert

P.S.: Warum in aller Welt willst Du Deinem Chef schon vorab was sagen? Täte er das im umgekehrten Fall bei Dir auch?

Hallo,

meines wissens gilt in sehr vielen Betrieben der Metallindustrie die Regel, daß wenn man bis zum März eines laufenden Jahres ausscheidet, das W´geld des letzten Jahres zurückgezahlt werden muß. Näheres müßte aber auf jeden Fall im Arbeitsvertrag stehen, zumindest ein Verweis auf einen Tarifvertrag. Zu diesem Thema müßte auch was in folgender site zu lesen sein:

www.arbeitsrecht.de

Grüße
Jochen

Da es sich in meiner Firma um eine Freiwillige Zuwendung handelt, geht es auch bei der Rückzahlung ein wenig nach Nase. Ich denke es liegt auch daran wie man sich trennt
In meiner Firma, obwohl nicht Tarif gebunden gilt auch der 31.03 als Stichtag, davor kann es anteilig zurückgefordert werden, das wird aber nicht immer gemacht.
Da du schon vor der eigentlichen Kündigung bescheid sagen willst, wäre das in meiner Firma ein Zeichen von fair play und du könntest das Geld mit Sicherheit behalten, aber wie gesagt das ist wirklich Firmen abhängig, bring es bei deinem Gespräch einfach zur sprache.

Hallo Hubert …

Ich denke, es ist einfach ein Zeichen von Fairness. Ich will mir bloß durch einen sauberen und fairen Abgang die Option offen halten, irgendwann da mal wieder anfangen zu können.

refi

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WIDERSPRUCH
Rückzahlung von Gratifikationen gibt es nur, wenn eine Rückzahlungsklausel vereinbart ist. Das gilt auch bei freiwillig gezahltem Weihnachtsgeld. Solche Klauseln können auch in Tarifverträgen enthalten sein. Im übrigen gibt es zur Zulässigkeit solcher Klauseln eine umfangreiche Rechtsprechung.