Egal, ob schriftlich
Hi!
eine Bekannte von mir hat einen Pauschal-Job (da arbeitet sie
3 x die Woche je ca. 1 Stunde oder so), OHNE SCHRIFTLICHEN
VERTRAG
Ein Vertrag muss nicht schriftlich geschlossen sein, um rechtskräftig zu sein!
Sie kann die Arbeit beenden, aber erst zum 15.6.
Schau Dir dazu mal den §622 BGB an!
§ 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. und etwas weiter unten
_(5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,
- wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;
- wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet._
Wichtig dabei wohl die Wörter kann…vereinbart werden
Wenn das vorher nicht geschehen ist, dann gelten die 4 Wochen!
Wie geht denn das? Muss man bei so einem Job Kündigungsfristen
einhalten? Es gibt ja auch kein Vertrag
Doch, natürlich gibt es einen Vertrag! Eine Pflicht zur Erstellung des Vertrag in schriftlicher Form gibt es nicht (ok, das Nachweisgesetzt regelt einen Nachweis, aber das ist hier unerheblich)!
Und es sollte kein Problem für den AG sein, einen solchen Vertrag zu beweisen! Er bräuchte nur die Überweisungsbelege der Entgeltzahlungen vorzulegen!
Inwieweit der alte AG hier allerdings einen Schadenersatz geltend machen könnte, vermag ich bei einer „Aushilfstätigkeit“ nicht zu beurteilen…
Ich hoffe, geholfen zu haben!
LG
Guido