kann der Arbeitgeber darauf bestehen, dass die Hin- und Rückfahrt zu einem Termin in einer anderen Stadt nicht als Arbeitszeit angerechnet wird?
nein, es sei denn es ist einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung anders festgelegt. Gleiches gilt natürlich auch, wenn im Arbeits-(Dienst)-Vertrag festgelegt wurde, dass Reisezeiten keine Arbeitszeiten sind.
Gruß Jürgen
kann der Arbeitgeber darauf bestehen, dass die Hin- und
Rückfahrt zu einem Termin in einer anderen Stadt nicht als
Arbeitszeit angerechnet wird?
Hallo
Ja oder Jein oder Nein. Kommt drauf an. Interessant ist zum Beispiel, wie man zum Termin kommt (Bus, Bahn, Autofahrer, Autobeifahrer…), was man dabei macht, ob man von zuhause zum Termin fährt oder von der Firma, was vorher vereinbart wurde, was Du für einen Job hast, ob es sich um Überstunden handelt und so weiter und so weiter und so weiter…
Eine detaillierter Schilderung wäre demnach hilfreich.
Gruß,
LeoLo
m.E. ist die Zeit, in der man nicht über seine Freizeit verfügen kann, als Dienstzeit zu werten - also auch die Fahrzeit zu einem dienstlichen Termin …
Ich denke, dass man höchstens zu streiten anfangen könnte, wenn Du noch einen Urlaub „dranhängst“
Gruß
Tim
kann der Arbeitgeber darauf bestehen, dass die Hin- und
Rückfahrt zu einem Termin in einer anderen Stadt nicht als
Arbeitszeit angerechnet wird?
Nach Deiner Logik…
Hi!
m.E. ist die Zeit, in der man nicht über seine Freizeit
verfügen kann,
Nach dieser pauschalen Logik ist also auch die An- und Abreise zur / von der Arbeitsstelle Dienst-, genauer: Arbeitszeit?!
Nö!
LG
Guido
Meine Erfahrung
Hi Jana! (
Hi Guido,
ja
wird nur nicht vergüttet…
der Weg von und zur Arbeit ist gesetzlich über die Berufsgenossenschaften versichert…
Frank
Hä?!
Hi Frank!
Was bitte hat denn jetzt die Versicherung mit der Arbeitszeit zu tun?!?!?!
Die An- und Abreise ist KEINE Arbeitszeit!
LG
Guido
Hi Frank!
Was bitte hat denn jetzt die Versicherung mit der Arbeitszeit
zu tun?!?!?!Die An- und Abreise ist KEINE Arbeitszeit!
wenn du auf dem weg zur Arbeit einen Unfall baust, dann bezahlt nicht deine KV die Krankenhauskosten, sondern die berufsgenossenschaft und irgenwas klingelt noch in meinem Ohr von wegen auto von der Steuer absetzen, aber da kann ich mich auch täuschen!
Meinetwegen bezeichne es als Wegezeit!
Hi!
Hier ging es um die Vergütung von Arbeitszeit!
wenn du auf dem weg zur Arbeit einen Unfall baust, dann
bezahlt nicht deine KV die Krankenhauskosten, sondern die
berufsgenossenschaft und irgenwas klingelt noch in meinem Ohr
von wegen auto von der Steuer absetzen, aber da kann ich mich
auch täuschen!
Das mag ja alles richtig sein!
Aber die Tatsache, dass die BG einen Wegeunfall (deshalb übrigens Wegeunfall und nicht Arbeitsunfall) kostenmäßig übernimmt, und der Fiskus eine km-Pauschale als Werbungskosten akzeptiert, hat nichts mit einer Arbeitszeit zu tun!
Es nicht so, dass diese Wegezeit als Arbeitszeit vom Arbeitgeber vergütet werden muss! Und wenn sie nicht vergütet wird, kann es keine Arbeitszeit sein…
Zumindest nicht als Pauschalaussage…
Denn: Arbeitszeit ist angemessen zu vergüten!
Oder kennst Du einen einzigen Tarif, in dem die eute, welche 20 km fahren müssen pauschal höher vergütet werden als die, die direkt gegenüber wohnen? Aber schmeiße jetzt bitte keine FAHRTkostenvergütung (die mit der ZEIT an sich nichts zu tun hat) hier mit rein!
LG
Guido