Kein Sorgerecht-Freistellung Arbeit?

Guten Tag,

ich hoffe, ich bin hier richtig… Mein Problem stellt sich folgendermaßen dar:
Ich habe, zusammen mit meiner Ex-Freundin (wir waren also nicht verheiratet) einen dreijährigen Sohn. Das alleinige Sorgerecht liegt bei der Mutter. Mein Sohn und ich sehen uns alle 14 Tage über das ganze Wochenende, sonst aber eher nicht… Jetzt zum eigentlichen Problem: Wenn das Kind krank wird, verlangt meine Ex von mir, mich genauso vom Arbeitgeber freistellen zu lassen, wie sie es tut, damit ich meine „Pflicht“ erfüllen kann. Sie hat das Recht dazu 10 Tage im Jahr, soviel ist klar. Muss mein Arbeitgeber, obwohl ich kein Sorgerecht habe, mich ebenfalls 10 Tage im Jahr freistellen, oder muss er das nicht?

Ich wäre äußerst erfreut, wenn jemand Rat wüßte.

Mit besten Grüße
MNoxx

Hallo

Wenn das Kind krank
wird, verlangt meine Ex von mir, mich genauso vom Arbeitgeber
freistellen zu lassen, wie sie es tut, damit ich meine
„Pflicht“ erfüllen kann.

Ein Anspruch auf bezahlte Freistellung gemäß SGB V § 45 besteht nicht, da das Kind nicht in Deinem Haushalt lebt.

Sie hat das Recht dazu 10 Tage im
Jahr, soviel ist klar.

Auch das stimmt nicht. Alleinerziehende haben 20 Tage im Jahr.

Muss mein Arbeitgeber, obwohl ich kein
Sorgerecht habe, mich ebenfalls 10 Tage im Jahr freistellen,
oder muss er das nicht?

Er muß nicht.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_5/__45.html

Gruß,
LeoLo

Ich bin begeistert, das ging ja fix… Vielen Dank!

Hallo,
jawohl das ging fix - obwohl ich nicht der gleichen Meinung
wie LeoLo bin.
In dem von ihr zitierten § des SGB heisst es … wenn keine
andere im ihrem Haushalt lebende Person die Betreuung des Kindes
übernehmen kann… Vom Kind im Haushalt ist da nicht die Rede.

Ich würde das Einzelfallbezogen entscheiden:

Beispiel:

Das Kind ist krank und die Mutter kann es aus bestimmten Gründen
nicht pflegen (selbst krank oder nicht anwesend).
Der leibliche Vater übernimmt die Pflege des erkrankten Kindes.
Ich würde auf Krankengeldanspruch entscheiden !!

Beispiel:

Das Kind ist krank - die Mutter will dass der Vater die Betreuung
übernimmt (wegen der Gleichbehandlung) - hier stimme ich LeoLo
zu und würde den Krankengeldanspruch verneinen.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Günter

In dem von ihr zitierten § des SGB heisst es … wenn keine
andere im ihrem Haushalt lebende Person die Betreuung des
Kindes
übernehmen kann… Vom Kind im Haushalt ist da nicht die Rede.

Aus dem Grunde, das meine Aussage stimmt, hat der Gesetzgeber den Alleinerziehenden den Anspruch auf die doppelte Anzahl der Arbeitstage zugesichert, um eben diesen „Ausgleich“ zu schaffen. Sonst könnten getrennt lebende Elternteile es bei einem Kind auf 30, sonst im Extremfalle auf 75 Arbeitstage im Kalenderjahr schaffen. Würdest Du darin nicht auch eine „Diskriminierung“ von „intakten“ Familien sehen :o)

(2) Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens für 10 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 20 Arbeitstage. Der Anspruch nach Satz 1 besteht für Versicherte für nicht mehr als 25 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte für nicht mehr als 50 Arbeitstage je Kalenderjahr.

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,
ich erkenne deine Argumentation in vollem Umfange an, würde aber
bei meiner Entscheidung bleiben und ggf. die Tage, die ich dem
Vater gezahlt habe der Mutter anrechnen und wenn das
nicht ginge, weil nicht beide bei meiner Kasse versichert wären,
würde ich dem Vater den Verdienstausfall im Rahmen der Haushaltshilfe
(da muesste allerdings die Mutter krank und bei uns versichert sein)
erstatten.
Vom Bucbhstabend es Gesetzes her hast du allerdings recht !

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Günter

und ggf. die Tage, die ich dem
Vater gezahlt habe der Mutter anrechnen und wenn das
nicht ginge, weil nicht beide bei meiner Kasse versichert
wären,
würde ich dem Vater den Verdienstausfall im Rahmen der
Haushaltshilfe
(da muesste allerdings die Mutter krank und bei uns versichert
sein)
erstatten.

Über die Haushaltshilfe, da hast Du Recht, könnte man das Ganze abwickeln. Aber der Knackpunkt bei der Möglichkeit ist, daß der Vater hier eben keinen Freistellungsanspruch gegenüber seinem AG hat. Wenn der AG mitspielt und unbezahlte Freistellung gewährt, da hast Du Recht, könnte man das so regeln.

Gruß,
LeoLo

Guten Tag auch…

Experten unter sich, wie mir scheint? Das hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Vorteil, dass ich bestimmt eine Lösung für mein Problem finde. Der Nachteil: Ich hab´s nicht genau verstanden… Also, vom Gesetz her muss der Arbeitgeber nicht freistellen, soviel habe ich begriffen. Aber wer ist für eine eventuelle Erstattung zuständig? Eine Krankenkasse? Und wenn ja, wessen? Und was müsste ich im Bedarfsfall unternehmen? Fragen über Fragen, aber ich bin optimistisch :smile:

Schönen Start in die Woche!

Hallo,
die Freistellung zu beantragen ist mehr oder weniger deine
Sache.
Wenn nur das Kind krank ist hast du nach der Rechtsprechung
schlechte Karten, d.h. ggf. nur bezahlten Urlaub oder unbezahlten
Urlaub nehmen - die Kasse zahlt nix.

Wenn das Kind krank ist und die Mutter auch (sie kann deshalb das
Kind nicht pflegen), dann kann die Kasse der Mutter dir ggf. deinen
Verdienstausfall im Rahmen der Haushaltshilfe erstatten.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo!

Vielen Dank für die Info´s… Jetzt habe sogar ich das begriffen :smile:
Der letzte Beitrag von Guenter ist „in meiner Sprache“ geschrieben :smile:)
Damit kann ich etwas anfangen.

MNoxx