Kündigung in Probezeit

Hallo,

gibt es irgendeine chance, dass man in den ersten paar tagen der probezeit aus dem Arbeitsvertrag aussteigen kann, ohne die zwei Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit einzuhalten?

Konkret geht es um eine Stelle als Industriekauffrau in einem 6-Mann-Betrieb, bei der im Vorstellungsgespräch alles sehr rosig geschildert wurde, der Arbeitsvertrag aber sehr allgemein gehalten wurde und sich jetzt nach Arbeitsbeginn herausstellte, dass man eigentlich nicht anderes als ein Bote mit Zusatzqualifikation Kaffee kochen ist :frowning: Auch wurde der Arbeitsplatz vorher nicht gezeigt, die wussten dort schon warum nicht, und jetzt entpuppte sich das Büro als schmuddelige verqualmte Kammer, wo man sich tatschlich seine Klamotten schmutzig macht wenn man sich hinsetzt. Vom Körpergeruch des Chefs ganz zu schweigen …

Gibt es außer der Krankschreibung noch eine andere chance?

Wie lange darf sich der Arbeitgeber eigentlich zeit lassen, bis er die Lohnsteuerkarte wieder rausrückt, denn die bräuchte man ja bei einem neuen Arbeitsplatz so schnell wie möglich.

Vielen Dank und Gruß

Barbara

Hi!

gibt es irgendeine chance, dass man in den ersten paar tagen
der probezeit aus dem Arbeitsvertrag aussteigen kann, ohne die
zwei Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit einzuhalten?

Du könntest versuchen, das Arbeitsverhältnis wegen eines wichtigen Grundes außerordentlich (sprich: fristlos) zu kündigen.

Siehe dazu BGB §622

**(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.**

Die zwei Wochen in Abs 2 beziehen sich auf Bekanntwerden des Grundes

Konkret geht es um eine Stelle als Industriekauffrau in einem
6-Mann-Betrieb, bei der im Vorstellungsgespräch alles sehr
rosig geschildert wurde, der Arbeitsvertrag aber sehr
allgemein gehalten wurde und sich jetzt nach Arbeitsbeginn
herausstellte, dass man eigentlich nicht anderes als ein Bote
mit Zusatzqualifikation Kaffee kochen ist :frowning: Auch wurde der
Arbeitsplatz vorher nicht gezeigt, die wussten dort schon
warum nicht, und jetzt entpuppte sich das Büro als
schmuddelige verqualmte Kammer, wo man sich tatschlich seine
Klamotten schmutzig macht wenn man sich hinsetzt. Vom
Körpergeruch des Chefs ganz zu schweigen …

Ob das als wichtiger Grund akzeptiert wird, müsste im Zweifel der Richter entscheiden…

Gibt es außer der Krankschreibung noch eine andere chance?

Mit solchen Dingen wäre ich vorsichtig, da sie die Grenze der Legalität nicht streifen, sondern klar überschreiten!

Wie lange darf sich der Arbeitgeber eigentlich zeit lassen,
bis er die Lohnsteuerkarte wieder rausrückt, denn die bräuchte
man ja bei einem neuen Arbeitsplatz so schnell wie möglich.

Er muss sie unverzüglich rausrücken! Das heißt im Klartext: Nachdem die Abrechnung gelaufen ist!
Allerdings muss er Dir eine Zwischenbescheinigung ausstellen, die diese Zeit überbrücken sollte!

LG
Guido

MIST! Natürlich 626 BGB
Hi!

Siehe dazu BGB §62 6

muss es heißen!

LG
Guido

Hallo

Deiner Schilderung nach sehe ich keinen Grund für eine fristlose Kü. Natürlich kannst Du den AG fragen, ob er der vorzeitigen Aufhebung des AV zustimmt. Das muß er zwar nicht, aber warum sollte er Deine Gegenwart noch länger ertragen wollen, wenn er weiß, daß Du schnellstmöglich weg bist?

Gibt es außer der Krankschreibung noch eine andere chance?

Das wäre ein Straftat. Also schnell vergessen!

Wie lange darf sich der Arbeitgeber eigentlich zeit lassen,
bis er die Lohnsteuerkarte wieder rausrückt,

8 Wochen

Gruß,
LeoLo

Peinlich
Huhu!

Wie lange darf sich der Arbeitgeber eigentlich zeit lassen,
bis er die Lohnsteuerkarte wieder rausrückt,

8 Wochen

Das wusste ich (nach 15 Jahren Abrechnung) noch gar nicht! Aber wenigstens weiß ich jetzt, warum die Zwischenbescheinigung 8 Wochen gültig ist… *rotwerdundmichschämendindieeckestell*

LG
Guido

Hi,
Du krigst vom Finanzamt jederzeit eine 2. Steuerkarte mit Klasse 6., diese gibst Du beim neuen AG ab und tauschst sie um, sobald Du die erste Karte zurück hast. Die zweite Steuerkarte ohne Eintrag gibst Du dann beim Jahresausgleich mit ab.

A.

Eine Straftat? Welcher Tatbestand aus dem Strafgesetzbuch ist da erfüllt?
Wenn sich der chef noch einmal neben mich stellt und mir ins Ohr rülpst oder auf der toilette, die ich auch benutzen muss, so eine eklige sauerei hinterlässt ( und ich bin nicht pingelig und bei drei Kindern allerlei gewöhnt!) dann werde ich in der Tat arbeitsunfähig krank, ohne dass ich irgendeine Straftat begehen muss.

Trotzdem danke für die Antwort,

Barbara

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