Hi!
gibt es irgendeine chance, dass man in den ersten paar tagen
der probezeit aus dem Arbeitsvertrag aussteigen kann, ohne die
zwei Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit einzuhalten?
Du könntest versuchen, das Arbeitsverhältnis wegen eines wichtigen Grundes außerordentlich (sprich: fristlos) zu kündigen.
Siehe dazu BGB §622
**(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.**
Die zwei Wochen in Abs 2 beziehen sich auf Bekanntwerden des Grundes
Konkret geht es um eine Stelle als Industriekauffrau in einem
6-Mann-Betrieb, bei der im Vorstellungsgespräch alles sehr
rosig geschildert wurde, der Arbeitsvertrag aber sehr
allgemein gehalten wurde und sich jetzt nach Arbeitsbeginn
herausstellte, dass man eigentlich nicht anderes als ein Bote
mit Zusatzqualifikation Kaffee kochen ist
Auch wurde der
Arbeitsplatz vorher nicht gezeigt, die wussten dort schon
warum nicht, und jetzt entpuppte sich das Büro als
schmuddelige verqualmte Kammer, wo man sich tatschlich seine
Klamotten schmutzig macht wenn man sich hinsetzt. Vom
Körpergeruch des Chefs ganz zu schweigen …
Ob das als wichtiger Grund akzeptiert wird, müsste im Zweifel der Richter entscheiden…
Gibt es außer der Krankschreibung noch eine andere chance?
Mit solchen Dingen wäre ich vorsichtig, da sie die Grenze der Legalität nicht streifen, sondern klar überschreiten!
Wie lange darf sich der Arbeitgeber eigentlich zeit lassen,
bis er die Lohnsteuerkarte wieder rausrückt, denn die bräuchte
man ja bei einem neuen Arbeitsplatz so schnell wie möglich.
Er muss sie unverzüglich rausrücken! Das heißt im Klartext: Nachdem die Abrechnung gelaufen ist!
Allerdings muss er Dir eine Zwischenbescheinigung ausstellen, die diese Zeit überbrücken sollte!
LG
Guido