Rausschmiss vor Beginn des Arbeitsverhältnisses

Hallo,

anfang des Monats habe ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben, der ein Arbeitsverhältnis ab dem 1.8. begründete. Der AG und ich haben darin auf eine Probezeit verzichtet.

Nun will mir der AG überstürzt und aus unnachvollziehbaren (nicht stichhaltigen) Gründen das Arbeitsverhältnisverhältnis vorzeitig zum 28.6. wieder kündigen.

Habe ich nun Anspruch auf die vierwöchige Kündigungsfrist?
Kann ich - auch wenn der AG sich weigern würde, mit mir zusammenzuarbeiten - auf einem Monatsgehalt bestehen?
Oder kann ich statt dessen zumindest auf eine Abfindung pochen?

Ich danke euch bereits jetzt für eure Antworten,
gruß
Anne

Hallo,

bin zwar kein Fachmann, aber erst mal gilt Vertrag ist Vertrag.

Ob man den Vertrag vor Beginn überhaupt kündigen kann, erscheint mir fraglich.

Bei einem Vertrag ohne Probezeit muss die Begündung schon gut sein.

Ich vermute mal mit einer Abfindung von 3 Monatslöhnen ist die Sache ausgestanden. Ansonsten: Frag bei Deiner Gewerkschaft nach. Da kannst Du auch rückwirkend eintreten und bekommst dadurch Rechtschutz.

Gruß

Peter

Hüstel
Hi!

Ähm - wenn Schadenersatz, dann doch wohl maximal der eine Monat, der KüFri gewesen wäre…

Nix für ungut

LG
Guido

Hallo Anne!

Nach meinem Kenntnisstand ist eine Kündigung vor Arbeitsantritt möglich. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang der Kündigung. Wenn Du also am 1. 8. mit 4 Wochen Kündigungsfrist anfangen solltest und 4 Wochen vor Arbeitsantritt kommt die Kündigung, gehst Du eben gar nicht erst hin. Aussichten auf Durchsetzung irgendwelcher Zahlungen sehe ich nicht.

Gruß
Wolfgang

off topic - Doppelposting
Hi!

Ich habe Dir ja schon im anderen Brett geantwortet, weshalb ich hier jetzt nichts mehr zum Besten gebe…

Du solltest - wenn Du schon in mehreren Brettern postest - wenigstens einen Vermerk dazu schreiben:…bitte im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ antworten…

Nix für ungut
Liebe Grüße
Guido

Hallo

Nach meinem Kenntnisstand ist eine Kündigung vor
Arbeitsantritt möglich. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem
Zugang der Kündigung.

Soweit nicht ausgeschlossen oder offensichtlich ungewollt, kann der AG und der AN das AV auch vor Arbeitsaufnahme kündigen. Wann allerdings die Küfrist zu kaufen beginnt, ist in der Rechtssprechung nach wie vor umstritten und bleibt einzelfallabhängig.

Wenn Du also am 1. 8. mit 4 Wochen
Kündigungsfrist anfangen solltest und 4 Wochen vor
Arbeitsantritt kommt die Kündigung, gehst Du eben gar nicht
erst hin. Aussichten auf Durchsetzung irgendwelcher Zahlungen
sehe ich nicht.

Hier beginnt das AV ja am 01.08. und die Kü erfolgte zum 28.08. Der AG war schon mal so nett und hat die Küfrist ab dem ersten Arbeitstag gerechnet. Hin muß er also und für die gearbeiteten Tage gibt es natürlich auch Geld.

Gruß,
LeoLo

Hallo

Am liebsten korrigier ich mich immer noch selber… :o)

Wenn Du also am 1. 8. mit 4 Wochen
Kündigungsfrist anfangen solltest und 4 Wochen vor
Arbeitsantritt kommt die Kündigung, gehst Du eben gar nicht
erst hin. Aussichten auf Durchsetzung irgendwelcher Zahlungen
sehe ich nicht.

Hier beginnt das AV ja am 01.08. und die Kü erfolgte zum
28.08.

Da steht ja 28.06. … *rotwerd*

Gruß,
LeoLo

Hallo,

anfang des Monats habe ich einen Arbeitsvertrag
unterschrieben, der ein Arbeitsverhältnis ab dem 1.8.
begründete. Der AG und ich haben darin auf eine Probezeit
verzichtet.

Nun will mir der AG überstürzt und aus unnachvollziehbaren
(nicht stichhaltigen) Gründen das Arbeitsverhältnisverhältnis
vorzeitig zum 28.6. wieder kündigen.

Also „zum 28.06.“ (das ist ja schon heute) kann er schon mal nicht kündigen, wenn nicht zufällig ein TV Anwendung findet und dies so erlaubt. Es muß mindestens fristgerecht sein. Wann die Küfrist zu laufen beginnt, hängt vom Einzelfalle ab, wird aber oft auf den Tag nach dem Zugangs der Kü hinauslaufen.

Habe ich nun Anspruch auf die vierwöchige Kündigungsfrist?

Soweit nichts anderes wirksam gilt: ja.

Kann ich - auch wenn der AG sich weigern würde, mit mir
zusammenzuarbeiten - auf einem Monatsgehalt bestehen?

Es kommt darauf an, wann Du die schriftliche Kü erhältst. Diese muß mindestens fristgerecht sein. Ein Rücktrittsrecht oder so was derartiges gibt es nicht.

Oder kann ich statt dessen zumindest auf eine Abfindung
pochen?

„Pochen“ kannst Du auch auf ein Haus in Lettland, aber ich sehe keinen Grund, daß der AG Deine Forderung auch erfüllen sollte…

Frage nebenbei: hast Du einen anderen Job dafür nachweislich sausen lassen oder Deinen jetzigen gekündigt?

Gruß,
LeoLo

Hallo Guido

Ähm - wenn Schadenersatz, dann doch wohl maximal der eine
Monat, der KüFri gewesen wäre…

Nein, das kann man nicht so sagen… Schadensersatz kann man in der Höhe fordern, die eben dem Schaden entspricht. Das muß nicht bei einem Monatsgehalt enden. Stell Dir vor, der Konkurrent Deines AG wirbt Dich aus einer sicheren Arbeitsstelle ab und bringt Dich dazu, Deinen Job zu kündigen, weil er Dir das Schlaraffenland verspricht. Gesagt, getan, Du kündigst und teilst ihm dies stolz mit. Einen Tag später flattert eine ProbezeitKü mit 14 Tagen Küfrist ins Haus und Du stehst mit runtergelassenen Hosen beim AA… Der Schaden dürfte ein Monatsbrutto sicher überschreiten. Oder?

Gruß,
LeoLo

Du solltest - wenn Du schon in mehreren Brettern postest -
wenigstens einen Vermerk dazu schreiben:…bitte im Brett
„Allgemeine Rechtsfragen“ antworten…

Danke Guido, ich bin noch nicht so mit den Abläufen hier vertraut, werde mich aber in Zukunft daran halten :smile:.

mfg
Anne

Frage nebenbei: hast Du einen anderen Job dafür
nachweislich sausen lassen oder Deinen jetzigen
gekündigt?

Hallo LeoLo,

ich bin im Moment noch dabei, meine schulische Ausbildung zu beenden. Ich habe die letzten beiden Jahre bereits für den AG auf Rechnung gearbeitet. Dass er mir heute kündigen will, hat er mir bereits am Samstag angekündigt.

mfg
Anne

Hallo

ich bin im Moment noch dabei, meine schulische Ausbildung zu
beenden. Ich habe die letzten beiden Jahre bereits für den AG
auf Rechnung gearbeitet. Dass er mir heute kündigen will, hat
er mir bereits am Samstag angekündigt.

Dann sehe ich hier keinen Schaden. Soweit die Kü fristgerecht erfolt, dürfte da kaum was auszurichten sein.

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

dann laufen die 4 Wochen geschickterweise ab dem 28.6. so dass der AG Ende Juli frei von allen Sorgen ist. :o(

Schöner Mist das.

mfg
Anne, die sich jetzt trotz Prüfungsstress schnellstmöglich um nen Job kümmern wird.

OK - ich ging jetzt vom Normalfall aus…
Hi Leolo!

Ich ging schon vom entstandenen Schaden aus…

Dass die Möglichkeit einer Abwerbung besteht, habe ich nicht bedacht.

LG
Guido