Zeugnisbewertung

Hallo,

ich habe heute mein Zeugnis bekommen.
Gleich vorweg, ich weiß das es ein schlechtes Zeugnis ist.
Ich wurde in der Einrichtung gemobbt und darunter leidete meine Arbeit und
meine Stimmung. Als Berufsanfängerin konnte ich das noch nicht so gut
wegstecken.
Aus diesem und aus anderen Gründen habe ich gekündigt.
Ich mache ohnehin in Zukunft etwas anderes, daher ist das Zeugnis nicht ganz so
von Bedeutung.

  • zerknittertes Papier -
    _________________________

Zeugnis
Frau xxx, geb. xxx Erzieherin

Frau xxx, geb.xxx, wohnhaft in der xxx Straße [Rechtschreibfehler! - was tun?]
in xxx, war vom 1.10.2003 bis zum 14.5.2004 bei uns im Kindergarten xxx als
Erzieherin tätig.

In unserer Einrichtung werden in sieben verschiedenen, altersgemsichten Gruppen
insgesamt 115 Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren betreut.
Zur pädagogischen Konzeption des Kindergartens gehört die Arbeit nach dem
situativen Ansatz.
Frau xxx arbeitete als Erzieherin in einer Integrationsgruppe mit
Erzieherin/Heilpädagogik und einer Erzieherin zusammen.

Frau xxx fand durch ihre ruhige Art einen guten Kontakt am
Kindergartengeschehen und zu den Kindern.
Die pädagogische Arbeit wurde von Frau xxx mitgeplant und mit den Kolleginnen
durchgeführt. Dabei legte sie Wert darauf, die Kinder unter Berücksichtigung
ihrer Bedürfnisse und dem jeweiligen Entwicklungsstand auf kindgerechte Art und
Weise zu fördern.
Frau xxx ermöglichte den Kindern aktiv und mitbestimmend den Kindergartenalltag
zu gestalten.
In Konfliktsituationen reagierte sie und zeigte, wenn nötig,
Lösungsmöglichkeiten auf.
Der Kontakt zu den Kindern war gut und machte Frau xxx zu einer zuverlässigen
Partnerin für die Kinder.
Frau xxx gelang es, einen Konatkt zu den Eltern aufzubauen und deren Vertrauen
zu gewinnen.

Im Mitarbeiterkreis war Frau Wittern anerkannt.
Bei den Dienstbesprechungen brachte sie sich mit konstruktiven Beiträgen in die
Diskussion ein.

Wir bedanken uns für die Mitarbeit in unserem Kindergarten.
Für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir Frau xxx viel Erfolg und
für die Zukunft alles Gute.

Unterschrift

_________________

Anmerkung: jegliches Datum fehlt!

Gruß
Tato

Hallo.

  • zerknittertes Papier -

Is nit. Du hast Anspruch auf ein unbeschädigtes Zeugnis auf anständigem Papier, egal, wie grottenschlecht die Zeugnisaussagen sind.

Frau xxx, geb.xxx, wohnhaft in der xxx Straße
[Rechtschreibfehler! - was tun?]

Beanstanden; muss korrigiert werden.

Frau xxx fand durch ihre ruhige Art einen guten Kontakt am
Kindergartengeschehen und zu den Kindern.

Wenn das so da steht, ist es kein einwandfreies Deutsch und zu beanstanden. Einen guten Kontakt hat man an der Steckleiste, aber zu Leuten und zum Geschehen. Inhaltlich ist „ruhige Art“ ein Euphemismus für Transuse.

In Konfliktsituationen reagierte sie und zeigte, wenn nötig,
Lösungsmöglichkeiten auf.

Au Backe. Sie reagierte - mit Schlafanfällen? Schreikrämpfen? Prügelattacken? Lösungsmöglichkeiten „wenn nötig“; würde ich mit „wenn es denn gar nicht anders ging, nachdem sie x-mal in den *PIEP* getreten wurde“ übersetzen.

Anmerkung: jegliches Datum fehlt!

Formfehler, ist zu beanstanden.

Ich gehe nicht weiter ins Detail; mein Urteil steht fest - diese Bewerberin würde von mir, egal für welchen Job, nur für ein Vorstellungsgespräch ins Auge gefasst, wenn ich absolut keine andere Möglichkeit mehr hätte.

Es liegt an Dir, ob Du das große Rad drehen möchtest - ich würde es zumindest als erwägenswert ansehen, denn : Die Gesamtbeurteilung ist nach meinem Eindruck nicht ausreichend, auch nicht mangelhaft, sondern beschissen. Die obigen Formfehler verstärken diesen Eindruck noch. Großes Rad würde bedeuten, mit einer Klage zu drohen. Diese hätte m.E. gute Erfolgsaussichten, denn wohlwollend ist dieses Zeugnis mit einiger Sicherheit nicht.

Ein kleineres Rad wäre, von einem qualifizierten Zeugnis abzusehen und ein einfaches Zeugnis zu verlangen, das aber Deine exakte Tätigkeitsbeschreibung enthält und vor allem formal einwandfrei ist.

Ich empfehle das große Rad, das aber mit einigem Stress für Dich verbunden sein dürfte. Bedenke jedoch, dass dieses Zeugnis, auch, wenn Du später ganz andere Dinge tun wirst, Dich auf Deinem restlichen Berufsweg begleiten wird - und gerade solche Formulierungen wie „ruhige Art“ (s.o.) kleben dann an Dir wie eine Klette voll Kleister.

Gruß kw

Noch mal Hallo.

Frau xxx gelang es, einen Konatkt zu den Eltern aufzubauen und
deren Vertrauen
zu gewinnen.

Im Mitarbeiterkreis war Frau Wittern anerkannt.

Hast Du gesoffen? gekifft? Bist Du mit Eltern oder Kollegen in die Kiste gehüpft? Sorry, aber da steckt evtl. eine böswillige Aussage hinter …

Bei den Dienstbesprechungen brachte sie sich mit konstruktiven
Beiträgen in die
Diskussion ein.

Alte Meckerfotze, heißt das auf Deutsch.

Wir bedanken uns für die Mitarbeit in unserem Kindergarten.
Für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir Frau xxx viel
Erfolg und für die Zukunft alles Gute.

Übersetzung : Weg ist das Wiesel. Jippi!

Gruß kw

Hättest Du mal meinen Entwurf eingereicht…
Hi Tato!

Ähm - dazu fällt mir eigentlich nur eins ein:

WÜRG

Dir bleibt nichts anderes, als dieses Teil zu beanstanden!

Nicht nur, dass die Fehler (Schreib- oder auch Formfehler) korrigiert werden müssen , und Du ein sauberes (auch in der Knitterhinsicht) Blatt zu bekommen hast, der Inhalt ist unter aller Sau!

Ich würde freundlich den Träger kontaktieren, ihn auf die Fehler und das Aussehen hinweisen…
Dann kannst Du gleich mit einfließen lassen, dass Du mit einigen Passagen nicht ganz einverstanden bist!

Da es mir unmöglich ist, aus diesem Geschreibsel ein positives Zeugnis zu schustern, benutze am Besten gleich unseren ge-E-mailten Entwurf!

Damit solltest Du Dich auf keinen Fall bewerben!

Liebe Grüße
Guido

Hallo.

WÜRG

Ja, in der Tat.

Falls ich Dir nicht lästig falle : Würdest Du meine Einzel- Einschätzungen von unten als ungefähr richtig einschätzen? Bin nämlich kein Personaler, sondern nur Bitschubser, der am Rande des Teiches mit Zeugnissen zu tun hat … und außerdem neugierig *g*.

Danke im Voraus,
kw

Hallo,

das habe ich schon befürchtet.
Meine Chefin hat damals zu mir gesagt, sie wird mir ein gutes Zuegnis
schreiben,m um meiner Zukunft nicht im Wege zu stehen.
Mittlerweile scheint sie ihre Ansicht geändert zu haben.

Wieviel würde mich eine Klage kosten?
Ich verdiene im Moment nichts, bin aber auch nicht arbeitslos gemeldet.
Habe ich Chancen auf Prozesskostenhilfe?
Ist dies vom Kontostand abhängig?

In der Einrichtung gibt es Leute( von denen ich gemobbt wurde), die glaubhaft
gegen mich aussagen könnten.
Leider kann ich das Mobbing nicht durch ein Tagebuch o.ä. nachweisen. Es gibt
Kolleginnen, die dieses beobachtet haben (und für mich sprechen würden), aber
die fürchten sich um ihren Job und werden deshalb nicht aussagen.

Dazu muss ich sagen, dass es wirklich Probleme - ausgelöst durch das Mobbing
–> schlechte Stimmung im Team - in der Einrichtung gegeben hat. Trotzdem habe
ich ein besseres Zeugnis verdient.
Der letzte (und wahrscheinlich in Erinnerung gebliebene) Tag war ziemlich
sch… *piep*
Meine Ex-Chefin sieht keine Probleme in ihrer Einrichtung und merkt auch nicht,
dass sie von den Mitarbeitern zum Verbreiten negativer Nachrichten benutzt
wird.

Ich werde in Zukunft studieren und dann in einer anderen Branche tätig sein.
Ich hoffe, dass ich dieses Zeugnis nicht mehr brauchen werde.
Trotzdem ziehe ich eine Klage - sofern sie nicht zu teuer ist - in Erwägung.

Gruß
Tato

Bedingt!
Huhu!

Falls ich Dir nicht lästig falle :

Ach was - bist doch kein ahnungsloser Betriebsrat, der das Forum hier mit Ahnungslosigkeiten vollmüllt…

Würdest Du meine Einzel-
Einschätzungen von unten als ungefähr richtig einschätzen?

Hier sind sie sicher zutreffend! Nicht nur ungefähr!

Aber das Problem, was diese „Wie baue/deute ich ein Zeugnis in 2 Tagen“-Ratgeber (egal, ob im Internet auf Seiten von Gewerkschaften oder in Form von Broschüren) haben, ist: Da werden (fast immer) Fragmente zerpflückt. Und das ist etwas, worüber sich Personaler eigentlich nur wundern! Ein Zeugnis ist so eine Art „Gesamtkunstwerk“.

Beispiel: Die Phrase „Wir wünschen ihr für den weiteren beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute“ ist hier schon als „Schade, dass Du endlich gehst“ zu beurteilen! Es kann aber durchaus (je nachdem, was da vorher steht) auch absolut ehrlich gemeint sein!

Bin
nämlich kein Personaler, sondern nur Bitschubser, der am Rande
des Teiches mit Zeugnissen zu tun hat … und außerdem
neugierig *g*.

Tja - ich bin eigentlich Personaler, der sich jetzt als so eine Art Bitschubser versucht…

Liebe Grüße
Guido

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Hallo.

Wieviel würde mich eine Klage kosten?

Halb so wild, siehe http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arb…

und einen Rechtsanwalt benötigst Du in der ersten Instanz m.W. nicht. Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass eine massive Prozess androhung , verbunden mit Fristsetzung, auch schon ein paar Räder in Bewegung setzen kann. Da sollte Dir aber ein richtiger Fachmann, wie z.B. Guido, bei der Formulierung helfen. Als wichtig würde ich es sehen, in Deinem „Drohbrief“ eine Passage zu verwenden wie „nach Rücksprache mit meinem Rechtsbeistand“ o.ä., damit am anderen Ende des Postweges ein wenig Nervosität ausgelöst wird.

In der Einrichtung gibt es Leute( von denen ich gemobbt
wurde), die glaubhaft gegen mich aussagen könnten.

Ja, was hast Du denn - tatsächlich - angestellt? Beim Cheffe dummes Zeug über eine Kollegin zu erzählen, ist längst nicht das Gleiche, wie vor Gericht eine bewusste Falschaussage hinzulegen … unterschätze nicht den Angstfaktor!

Leider kann ich das Mobbing nicht durch ein Tagebuch o.ä.
nachweisen.

Würde ich zunächst als irrelevant betrachten. Du klagst ja - wenn es dazu kommt - nicht auf Schadenersatz wg. Mobbing, sondern auf ein formal und sachlich richtiges, wohlwollendes Zeugnis. Und den Rechtsanspruch darauf brauchst Du nicht zu beweisen … Wenn Du den Dir jetzt vorliegenden Wisch vor Gericht präsentierst, sollten Deine Chancen doch recht gut aussehen - die Böswilligkeit ist, meine ich, doch deutlich zu erkennen.

Dazu muss ich sagen, dass es wirklich Probleme - ausgelöst
durch das Mobbing --> schlechte Stimmung im Team - in der
Einrichtung gegeben hat.

Du müsstest, wenn Du es nicht im Forum posten willst, schon zumindest Dir selbst gegenüber deutlicher werden. Was hast Du Dir und was haben andere Dir gegenüber sich zuschulden kommen lassen?

Trotzdem habe ich ein besseres Zeugnis verdient.

Um ein solches Zeugnis wie das hier vorliegende verdient zu haben, hättest Du wirklich schon allerlei Verfehlungen begehen müssen.

Der letzte (und wahrscheinlich in Erinnerung gebliebene) Tag

Bei Beurteilungen und Zeugnissen wird immer wieder festgestellt, dass einzelne Ereignisse, die nicht typisch für den Gesamtverlauf waren, überbewertet werden. Gerade der letzte Tag eignet sich natürlich prima für solche „Halo- Effekte“. Es ist aber explizit unzulässig , einzelne untypische Ereignisse der Gesamtbeurteilung zugrunde zu legen.

Meine Ex-Chefin sieht keine Probleme in ihrer Einrichtung und
merkt auch nicht, dass sie von den Mitarbeitern zum Verbreiten
negativer Nachrichten benutzt wird.

Dann lass sie alle zusammen dumm sterben. Nachtreten bringt nix; sieh zu, dass Du ein Zeugnis bekommst, das die elementaren Anforderungen erfüllt und wohlwollend ist. Ich habe beim Arbeitsgericht schon mehrfach erlebt, dass der / die Vorsitzende Richter/in dem beklagten Arbeitgeber explizit Zeugnisformulierungen diktierte (als Bedingung für einen Vergleich).

Ich hoffe, dass ich dieses Zeugnis nicht mehr brauchen werde.

Du wirst im Regelfall mindestens eine Tätigkeit in der betreffenden Zeit nachweisen müssen. Das sieht sonst so aus, als seist Du im Knast gewesen! Es geht schließlich um ein halbes Jahr und nicht um eine oder zwei Wochen.

Trotzdem ziehe ich eine Klage - sofern sie nicht zu teuer ist

  • in Erwägung.

Ja, tu Du das. Das Ganze ist zu wichtig für die Schwamm- drüber- Methode,

meint kw

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Verfahren vor dem Arbeitsgericht
Hallo Tato,

zu der Formulierung haben sich ja die Jungs schon 'nen Wolf gekritzelt, daher nur soviel:

Wieviel würde mich eine Klage kosten?

Da in der ersten arbeitsgerichtlichen Instanz (sog. Gütetermin) keine Anwaltspflicht herrscht, brauchst Du einen solchen nicht und kannst Dich selbst vertreten. Bei der Formulierung der Klageschrift hilft Dir die Rechtsantragsstelle (gibt es für just diese Fälle bei jedem Arbeitsgericht). Außerdem trägt vor dem Arbeitsgericht jede Partei ihre (Anwalts)Kosten selbst.

Habe ich Chancen auf Prozesskostenhilfe?
Ist dies vom Kontostand abhängig?

Schwer zu beurteilen… Jedenfalls mußt Du Deine wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen. Wenn Du kein Einkommen hast und außerdem gute Erfolgsaussichten bestehen, wirst Du vermutlich PKH bekommen.

Noch zwei grundsätzliche Worte zum Thema Zeugnisklage:

• Du mußt schon in der Klageschrift konkret und detailliert angeben, welche Formulierungen bzw. Mängel im Zeugnis moniert werden und welche Änderungen Du wünschst;
• Behauptet der Arbeitgeber, daß die Angaben im Zeugnis richtig sind, trägt er dafür die Beweislast;
• Wenn Du z. B. einige wichtige Aufgabengebiete oder Ahnliches vermißt, bist Du beweispflichtig;
• Geteilt wird bei der Gesamtbeurteilung: schreibt der AG im Zeugnis, daß Du miese Leistungen gebracht hast, liegt die Beweislast bei ihm - fühlst Du Dich ungerecht (d. h. zu schlecht) beurteilt, liegt die Beweislast bei Dir;
• Wenn die Sache eilig ist, weil Vorstellungsgespräche anstehen oder Du Bewerbungen verschickst, kannst Du den Erlaß einer einstweilige Anordnung beantragen; rückt der AG immer nocht mit dem Zeugnis raus, gibt es lecker Zwangsgeld.

Habe ich was vergessen? *grübel* Ich glaube nicht…

Gruß

Renee

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Erst mal Dankeschön für die prompte Antwort (Stern ist unterwegs).

Ach was - bist doch kein ahnungsloser Betriebsrat, der das
Forum hier mit Ahnungslosigkeiten vollmüllt…

Fehlen hier die Ironietags? Ich war tatsächlich bis vor ganz kurzem BR …? BTW : Wieso sind Betriebsräte in diesem Forum so unbeliebt? Nach allen Regeln der Statistik sollten doch Wähler, also Unterstützer, hier genau so repräsentiert sein wie die „Gegenseite“? Oder wählen nur noch die Doofen ihre BR? *das würde allerdings einiges erklären*

Das alles fragt sich, grüßenderweise,
kw

Hallo & Danke für die Hilfe,

ich habe mir nicht viel vorzuwerfen.
Das einzige, was man mir nachsagen könnte. Ich war ruhig und zurückhaltend.
Dies verstärkte sich durch das Verhalten meiner Kollegen und durch
Schicksalsschläge im privaten Bereich, von denen aber meine Kollegen und meine
Chefin wussten. Ich war vielleicht nicht so fröhlich und locker, wie die
anderen.
Nachdem meine beiden direkten Kollegen mir am vorletzten / letzten Tag verbal
den Rest gegeben haben, wandelte sich meine Stimmung von neutral zu traurig und
wütend.

Innerhalb von 8 Monaten sind 4 Erzieher (von 14) freiwillig gegangen.

Ich traue mich nicht, mich selbst zu vetrtreten.
Von Gesetzen und Gerichten habe ich keine Ahnung.
Ich wüsste auch nicht, was ich genau will. Klar, ich will ein gutes Zeugnis,
aber ich kann es nicht so umformulieren.
Zudem habe ich Probleme das ganze in ein Droh-Schreiben zu verfassen.
Schon alleine das Thema was ich beweisen muss / was die Gegenseite beweisen
muss, verstehe ich nicht ganz.

Wenn sich die PKH noch dem Kontostand richtet, kann ich es vergessen.
Ich habe gelesen, dass ich auch einen Anwalt zugesprochen bekommen kann?
Was muss ich dafür tun?

Übrigens habe ich noch eine Arbeitszeitbescheinigung, die ich zur Not mal
nehmen kann.
Auch wenn ich in Zukunft studiere, könnte ich mir ja rein theoretisch einen
Aushilfsjob oder Teilzeitjob im Kindergarten / Spielkreis suchen. Dies wäre ein
logischer Grund, weshalb die sich beeilen müssen - falls ich einen Grund
brauche.

Gruß
Tato

STOPP!
Hi!

schon ein paar Räder in Bewegung setzen kann. Da sollte Dir
aber ein richtiger Fachmann, wie z.B. Guido, bei der
Formulierung helfen. Als wichtig würde ich es sehen, in Deinem

Mal LANGSAM! Ich bin Personalfuzzi - kein Fachanwalt für Arbeitsrecht!!!

Ich helfe gerne, aber da wäre ich überfordert!

Geschockte Grüße
Guido

Bevor Du mit Atomraketen schießt…
Hallo noch mal!

Wieviel würde mich eine Klage kosten?

In der ersten Instanz trägt jeder seine Kosten selbst - hast Du keinen Anwalt, hast Du (fast) keine Kosten!

Ich verdiene im Moment nichts, bin aber auch nicht arbeitslos
gemeldet.

Wieso nicht?

Habe ich Chancen auf Prozesskostenhilfe?

Chancen hast Du!

Ist dies vom Kontostand abhängig?

Dazu hat Renee ja schon genug gesagt!

hat. Trotzdem habe
ich ein besseres Zeugnis verdient.

Wenn Du niemanden umgebracht hast -> JA!

Der letzte (und wahrscheinlich in Erinnerung gebliebene) Tag
war ziemlich
sch… *piep*

Dazu hat kw schon was gesagt!

Ich werde in Zukunft studieren und dann in einer anderen
Branche tätig sein.

Ach deshalb nicht arbeitslos…(ich sollte mir angewöhnen, erst zu Ende zu lesen und dann zu antworten)

Ich hoffe, dass ich dieses Zeugnis nicht mehr brauchen werde.
Trotzdem ziehe ich eine Klage - sofern sie nicht zu teuer ist

  • in Erwägung.

Ich gebe Dir nochmal den Tipp, Dich zuerst an den Träger zu wenden! Auch blöde Cheffinnen haben Vorgesetzte (zumindest im Kindergarten)…

Wenn das dann nichts bringt, kannst Du immer noch zum Arbeitsgericht (achte auf Ausschlussfristen im Tarif - im öffentlichen Dienst meistens 6 Monate)…

Liebe Grüße
Guido

Ich bin NIE NIEMALS ironisch *hüstel* off topic
Huhu!

Fehlen hier die Ironietags?

Ich war tatsächlich bis vor ganz
kurzem BR …?

Hast aber doch hier nicht rümgemüllt *schleim*

BTW : Wieso sind Betriebsräte in diesem Forum
so unbeliebt?

Ich kann Dir nur sagen, warum ICH BR nicht gerade liebe! Maximal 2 Prozent derer, die ich kennen lernte, waren brauchbar - 2 % davon sogar richtig gut…

Mein Plural für Betriebsrat ist immer noch Betriebsratten! Einmal gewählt faul ins Nest setzen und die Vorzüge genießen… Kurz vor den nächsten Wahl nochmal so richtig auf den Putz hauen (sprich: Ahnungslosigkeiten verbreiten).

Dann gibt es ein paar, die das ein oder andere Seminar mitmachen und sich dann für einen BAG-Richter halten - auch prickelnd…

Mir waren eigentlich immer die sehr lieb, die bei Problemen erst mal gefragt haben, wie solche Probleme lösbar sind! Sie mussten keine Ahnung haben, sie mussten sich vernünftig für den Arbeitnehmer (auch wir Personalfuzzis sind solche) oder besser für den Betrieb (daher das Wort Betriebsrat) einsetzen.

Aber wie gesagt: Die Quote war sehr gering (die richtig Guten waren eh meist in Konzernausschüssen und nie vor Ort)

Nach allen Regeln der Statistik sollten doch
Wähler, also Unterstützer, hier genau so repräsentiert sein
wie die „Gegenseite“? Oder wählen nur noch die Doofen ihre BR?
*das würde allerdings einiges erklären*

Ein nicht geringes Problem ist die Listenwahl! Ein Guter und 30 Nieten…

LG
Guido

Nochmals Hallo.

Ich traue mich nicht, mich selbst zu vetrtreten.

Ich werde jetzt etwas sauer. Bist Du eine Frau oder eine Maus? Entweder Du stehst zu Deinem, m.E. völlig berechtigten, Anliegen, oder Du gibst Dich mit der Bewertung, die Guido und ich schon qualitativ eingestuft haben, zufrieden. Dann aber können wir Dir, glaube ich, nicht helfen - weiße Ritter, die Dich vor der bösen Welt beschützen, sind etwa gleichzeitig mit den Einhörnern ausgestorben (Drachen gibt es ja noch).

Von Gesetzen und Gerichten habe ich keine Ahnung.

Brauchst Du auch nicht zu haben. Siehe weiter unten … abgesehen davon ist das absolut Schlimmste, was Dir passieren kann, dass Du erstinstanzlich ein Verfahren verlierst. Das Arbeitsgericht wird Dir auch in diesem Falle keine Strafe auferlegen - Du wirst nicht an den Pranger gestellt und nicht exekutiert, Du musst noch nicht einmal eine Buße oder Strafe bezahlen. Was also hast Du zu verlieren?

Ich wüsste auch nicht, was ich genau will.

Das ist nicht unbemerkt geblieben :-\

Klar, ich will ein gutes Zeugnis, aber ich kann es nicht so
umformulieren.

Du musst es auch nicht schreiben. Dein ehemaliger Arbeitgeber hat Dir gegenüber eine Bringschuld. Und wie Guido schon schrub, wird Dir beim Arbeitsgericht Hilfe zuteil; Du musst sie nur anfordern und vor allem auch annehmen.

Zudem habe ich Probleme das ganze in ein Droh-Schreiben zu verfassen.

Ja Herre Gottach … „bla mit meinem Zeugnis bin ich formal und inhaltlich nicht einverstanden blu ich fordere Sie auf mir ein qualifiziertes Zeugnis, das die formalen Anforderungen erfüllt und der Wahrheit entspricht bis zum blo zukommen zu lassen blä nach Rücksprache mit meinem Rechtsbeistand erwäge ich falls Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen Klage beim Arbeitsgericht zu erheben blü“ - das sollte doch so schwer wiederum auch nicht sein?

Im Übrigen reicht die Tatsache, dass man Dir ein mit Schreibfehlern behaftetes, formal falsches Zeugnis mit böswilligem Inhalt gegeben hat, auch ohne Drohbrief schon voll und ganz zur Klageerhebung aus. Nur machen musst Du halt selbst etwas! Und das ist, zum Arbeitsgericht gehen, helfen lassen - die beraten Dich entsprechend und wissen, was zu tun ist.

Schon alleine das Thema was ich beweisen muss / was die
Gegenseite beweisen muss, verstehe ich nicht ganz.

Bitte lies Dir den Text in dem von mir geposteten Link genau durch, da steht explizit etwas zur Beweislast drin.

Wenn sich die PKH noch dem Kontostand richtet, kann ich es
vergessen.

Also, dass Du für 80 Euronen PKH brauchst, kann ich mir wirklich nicht denken. Siehe nochmals den Link! Es fallen auch nur dann Kosten an, wenn ein Urteil gesprochen wird. Bei einem Vergleich - und ich kann mir beim besten Wilhelm nicht vorstellen, dass es Dein Ex- AG bis zum Urteil durchziehen wird - fallen keine (in Zahlen : Null, Nix, Nada, Niente, Nitschewo) Kosten an.

Ich habe gelesen, dass ich auch einen Anwalt zugesprochen
bekommen kann? Was muss ich dafür tun?

Antrag stellen. Der kann positiv oder negativ beschieden werden.

Übrigens habe ich noch eine Arbeitszeitbescheinigung, die ich
zur Not mal nehmen kann.

Hmpf.

Auch wenn ich in Zukunft studiere, könnte ich mir ja rein
theoretisch einen Aushilfsjob oder Teilzeitjob im Kindergarten /
Spielkreis suchen. Dies wäre ein logischer Grund, weshalb die sich
beeilen müssen - falls ich einen Grund brauche.

Du brauchst keinen! Die sind verpflichtet, Dir ein formal korrektes, wahrheitsgemäßes Zeugnis zukommen zu lassen, und zwar ohne die Sache schuldhaft zu verzögern. Das gehört zu den Verpflichtungen des Arbeitgebers aus dem - wenn auch beendeten - Arbeitsverhältnis; Bumm, aus.

Gruß kw

1 „Gefällt mir“