Meine Freundin hat ein Megaprob.
Ihr Chef hat ihr heute morgen gekündigt, weil Sie ihn einmal angelogen hat. ( und er es natürlich ´rausbekam )
Sie sagte sie hat einen Kundentermin … und hat dafür freigemacht ( ca. 4 Stunden ).
da es sich dabei wahrscheinlich um einen Verstoß im Vertrauensbereich handelt, d.h. infolge der Pflichtwidrigkeit ist das erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen ArbGeber und ArbNehmer erschüttert, ist die Kündigung wohl rechtens.
Sonst wäre Abmahnung erforderlich.
Fraglich aber, ob einmaliges Lügen wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung darstellt, kann der ArbGeber aber wahrscheinlich so darstellen.
Gruß
Stefan
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Ja, ist es! Habe noch neulich in der Zeitung ein Urteil gelesen, daß dadurch das VErtrauensverhältnis gebrochen wird und eine fristlose Kündigung rechtens ist!