Hallo Rolf!
Dein Kumpel kann den Resturlaub von voherigem Jahr noch nehmen, in den meisten Firmen ist es so das dieser bis Ende Mai abgegolten werden muß. Bei einem aktuellen Urlausanspruch von diesem Jahr, kann er nur Pro Monat seine Tage beanspruchen (Urlaubstage : 12 Monate = Anspruch pro Monat ), da er bei einem neuen Arbeitgeber er ja wieder Urlaubsanspruch hat.
Der aktuelle Arbeitgeber kann eine kurzfristige Urlausbeanspruchung jedoch aus betrieblichen Gründen ablehen, dann muß er sich das Geld auszahlen lassen.
Gruß Jacqueline
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ein Kumpel möchte zur gesetzlichen
Kündigungsfrist kündigen und hat noch
Resturlaub.
Kann er den Resturlaub noch nehmen oder
muß er ihn sich ausbezahlen lassen? Er
ist Arbeiter in einem kleinen Betrieb
ohne Gewerkschaftsanbindung.
Gem. §3 Bundesurlaubsgesetz kann Urlaub nur dann finanziell abgegolten werden, wenn der Urlaub nicht ganz oder nur teilweise gewährt werden kann.
Normalerweise kann Urlaub nicht ausbezahlt werden, aber wo kein Kläger da kein Richter. Nur wenn eine Partei dagegen geht, gelten die Gesetze…
Es sei denn er macht mit dem Arbeitgeber was anderes aus, aber das ist dann der Verhandlungsspielraum
Der aktuelle Arbeitgeber kann eine
kurzfristige Urlausbeanspruchung jedoch
aus betrieblichen Gründen ablehen, dann
muß er sich das Geld auszahlen lassen.
Genau darum geht es. Gibt es darüber irgend einen Gesetzestext? Er möchte unbedingt den Urlaub nehmen und nicht noch länger in dem Saftladen arbeiten. Da wäre es schon gut wenn er die Gründe für eine Auszahlung genau kennen würde.