Hallo zusammen,
muss mal was fragen, blicke bei jemanden nicht mehr durch
Sie ist beim AA arbeitslos gemeldet und bekommt aber kein Geld (weil nie irgendwas eingezahlt wurde)
Jetzt hat sie eine geringfügige Beschäftigung, wo sie wohl bei 300-350 Euro bekommt monatlich.
Muss sie sich beim AA abmelden? Muss sie die Beschäftigung beim AA angeben?
Bei 400€-Job ist schon klar aber darunter? Helft mal bitte
hi ingo,
angeben sollte sie das schon, falls sie mal eingeladen wird und das dann terminlich nicht geht.
ansonsten ist der verdienst da nicht ausschlaggebend. es kommt eher auf die zeit an. wenn sie innerhalb der beschäftigungswoche 15 stunden und mehr arbeitet, steht sie der vermittlung nicht mehr zur verfügung und muss sich abmelden. ansonsten ist das ein ganz normaler nebenverdienst.
regards bianca
Hallo,
auch wenn sie in Vollzeit arbeitet, kann sie weiterhin als arbeitsuchend registriert bleiben und somit Vermittlungsvorschläge erhalten, wenn sie dies wünscht.
Gruß
Otto
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hi otto,
bin davon ausgegangen, dass sie dann nicht mehr sucht. ansónsten hast du natürlich vollkommen recht.
regards bianca