Genehmigung 400€-Job

Hi w-w-w

Muß ich meinen Arbeitgeber grundsätzlich um Erlaubnis zu einem 400€-Job
ersuchen- also auch wenn vertraglich soetwas nicht geregelt ist??

Für sachdienliche Hinweise dank
Christian

Hallo Christian,

miener Meinung nach muss das vom Arbeitgeber genehmigt werden. Mit dem Arbeitsvertrag verplichtet sich der AG Dir regelmäßig das vereinbarte Geld zu geben und Du hast Dich verpflichtet Deine Arbeitskraft Deinem AG zur Verfügung zu stellen. Gehst Du nun einer anderen Tätigkeit nach (zB. Teilzeitkrokodilringer oder Vorkoster beim König) kann durch diese Deine Arbeitskraft in Mitleidenschaft gezogen werden. Und damit kann es sein, das Du Deiner eigentlichen Tätigkeit nicht mehr vollständig nachkommen kannst.

Ich habe mal neben meinem Job an der Uni eine Lehrtätigkeit (keine Leertätigkeit!) gehabt. Da hat mein AG keine Probleme gemacht.

olli

Hallo.

Muß ich meinen Arbeitgeber grundsätzlich um Erlaubnis zu einem
400€-Job
ersuchen- also auch wenn vertraglich soetwas nicht geregelt
ist??

Erlaubnis ist nicht ganz der richtige Ausdruck. Wenn keine betrieblichen Belange von Deiner Tätigkeit beeinträchtigt werden, kann Dir der Arbeitgeber eine nebenberufliche Tätigkeit eigentlich nicht untersagen. Anders sieht das dann aus, wenn Du bleistiftsweise dreimal pro Woche von 20 Uhr bis 2 Uhr kellnern willst und dann am anderen Morgen auf den Augen durch den Betrieb rollst. Auch ist es eher unwahrscheinlich, dass Du für ein Konkurrenzunternehmen wirst arbeiten dürfen …

Beantrage es; beschreib, was Du in etwa zu tun gedenkst und in welchem zeitlichen Rahmen sich das abspielen wird.

Gruß kw

Da scheiden sich ein wenig die Geister!
Hi!

Informieren musst Du Deinen Arbeitgeber in jedem Fall! Einige Gründe dafür stehen hier http://www.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html#Neben

Die Sache mit der Genehmigung…tja
Sinnvoll für einen Arbeitgeber ist es, Nebentätigkeiten von vornherein genehmigungspflichtig zu machen - da spart er sich eine Menge an möglichen Unklarheiten.
Ist nichts geregelt, so gibt es Köpfe, die meinen, dass eine Genehmigungsplicht aus dem Grundsatz von „Treu und Glauben“ abzuleiten sei - und natürlich gibt es andere Köpfe, die das nicht meinen!

Sei es drum: Der Arbeitgeber darf eh nur dann eine Nebenbeschäftigung verbieten, wenn betriebliche/sachliche Gründe dagegen sprechen (mal stark vereinfacht)!
Wobei ein Grund durchaus sein kann, dass der AN mit beiden Jobs über die max. Arbeitszeit lt. Arbeitszeitgesetz kommt!
Im Klartext: 8 Std im Hauptjob und regelmäßig drei Std im Nebenjob kann verhängnisvoll werden!

Ich hoffe, ein wenig geholfen zu haben

LG
Guido