Hallo!
Eine Frage. Wenn der Arbeitgeber kein Gehalt zahlt - nicht insolvent, hat aber wohl kein Geld für den AN - (nur 1 Angestellter) und sich der Arbeitnehmer aufgrund des Verzugs nicht mehr die Fahrt zur Arbeitsstelle leisten kann, hat er dann mit Konsequenzen zu rechnen, wenn er fernbleibt ? Die Strecke ist nur mit dem Auto zu Erreichen. In dem konkreten Fall ist der Arbeitgeber seit 15. überfällig und die Fahrt morgen kann sich der Betroffene schon nicht mehr Leisten, da das Gehalt ohnehin schon Mau ausfällt.
hallo daniel,
ganz abgesehen, was die experten antworten, würde ich mit dem arbeitgeber erst ein ernstes wort wechseln und ihm meine lage darstellen.
danach konsequenzen überlegen.
gruß´
rasta
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Hi!
Das hat er schon gemacht, und zwar heute. Und jetzt kam der Oberknaller: Auf die Nachfrage nach dem Gehalt:
Das wurde am Freitag überwiesen :: „Aber dann müsste es heute spätestens gebucht sein!“
AW: Ja, das haben wir zurückgeholt, weil eine Überweisung so lange dauert
Also nur eine Ausrede. Er möchte morgen mittag das Geld mitbringen, aber wir wissen das er kein Barvermögen derzeit hat und wohl die Kohle nicht aufbringen wird. Wenn dem so sein wird, kann sich der AN nicht mehr den Sprit leisten. Und hier nun die Frage: Hat das Konsequenzen ? Weil der AN ja aufgrund des Verzugs des AG´s sich die Fahrt nicht mehr leisten kann.
Da ist guter Rat teuer wenn man zeitlich unter Druck steht …
Würde nachfragen bei der Arbeiterwohlfahrt oder bei den Verbraucherzentralen nach einer Rechtsauskunft. Bevor ich ein Schritt machen würde, was der AG negativ ankreiden kann, würde ich mir rechtlichen Rückenhalt erst einholen.
A.
Hallo Daniel,
na du rufst morgens deinen Chef an und sagst ihm,das du dich etwas verspäten wirst,weil du ja ohne Geld per Anhalter fahren musst…*grinz*
Na mal Spaß beiseite…
Wenn es das erste Mal ist,das der Lohn nicht pünktlich gezahlt wird,
must du wohl oder übel zur Arbeit kommen.
Aber auch sofort einen Brief mitbringen imn dem steht,das du dein Geld bis zum 20.haben in Bar willst,ansonsten werden weitere rechtliche Schritte folgen (Empfang vom Chef quittieren lassen…).
mfg
Frank
Klar, nur woher das Geld für die Fahr noch nehmen, wenn nicht stehlen ?
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hallo, einerseits wundere ich mich ja schon, dass nicht mal mehr Geld für Sprit da ist, sobald das gehalt 2 Tage überfällig ist…
Was wäre, wenn der 15. auf einen Freitag fällt, und die rechtzeitige Überweisung dann wirklich mal vergessen wird? dann ginge sie ja auch erst am Montag, dem 18. raus und ist vielleicht erst Mittwoch, dem 20. da?! Gibts keinen Dispo oder ist der auch schon am Anschlag?
Konsequenzen für den Arbeitgeber sind natürlich zu befürchten, Arbeitgeber haben da manchmal recht eigenartige Einstellungen und in einem 2Mann-betrieb glaube ich auch nciht, dass der Chef, wie hier schon vorgeschlagen, irgendwelche Schriftstücke quittieren wird…
Am ende gerät man in Streit, ist gefeuert, arbeitslos, streitet sich vor dem Arbeitsgericht, erhält vielleicht kein Arbeitslosengeld, weil der Chef die tatsachen vollkommen verdreht, geld ist beim Chef auch gerichtlich nicht zu holen, weil nix vorhanden, usw…
Um es deutlich zu machen, der AN ist im Recht (obwohl sicher in der Beweispflicht, was den nachweis der Unmöglichkeit des Erreichen der Arbeitsstelle angeht), aber ne Woche sollte er noch abwarten (können)! vielleicht lieber mal mit der bank reden, ob die den Dispo nochmal um 100 EUR anheben…
Viel Erfolg, Bommel
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hallo, einerseits wundere ich mich ja schon, dass nicht mal
mehr Geld für Sprit da ist, sobald das gehalt 2 Tage
überfällig ist…
Was wäre, wenn der 15. auf einen Freitag fällt, und die
rechtzeitige Überweisung dann wirklich mal vergessen wird?
dann ginge sie ja auch erst am Montag, dem 18. raus und ist
vielleicht erst Mittwoch, dem 20. da?! Gibts keinen Dispo oder
ist der auch schon am Anschlag?
Konsequenzen für den Arbeitgeber sind natürlich zu befürchten,
Arbeitgeber haben da manchmal recht eigenartige Einstellungen
und in einem 2Mann-betrieb glaube ich auch nciht, dass der
Chef, wie hier schon vorgeschlagen, irgendwelche Schriftstücke
quittieren wird…
Am ende gerät man in Streit, ist gefeuert, arbeitslos,
streitet sich vor dem Arbeitsgericht, erhält vielleicht kein
Arbeitslosengeld, weil der Chef die tatsachen vollkommen
verdreht, geld ist beim Chef auch gerichtlich nicht zu holen,
weil nix vorhanden, usw…
Um es deutlich zu machen, der AN ist im Recht (obwohl sicher
in der Beweispflicht, was den nachweis der Unmöglichkeit des
Erreichen der Arbeitsstelle angeht), aber ne Woche sollte er
noch abwarten (können)! vielleicht lieber mal mit der bank
reden, ob die den Dispo nochmal um 100 EUR anheben…
Viel Erfolg, Bommel
Hoi Bommel!
Warum jemand sich den Sprit nicht leisten kann, das ist eigentlich immer noch ne persönliche Frage die uns nichts anzugehen hat. Ich kann dir aber sagen das er deshalb pleite iss, weil er 2 Jahre lang keinen Job hatte und auch keinen Penny vom Staat bekam, weil er vorher selbstständig war. An der Stelle bitte ich darum das wir das Thema nicht ausn´ander nehmen das es nicht sein kann, aber es ist in dem Falle so das Papi Staat Null Euro im Monat zahlt. Er hat nun für den Job alles Geld das er bekam auftreiben müssen, weil er endlich wieder einen hatte. Und nü iss wech und AG zahlt nicht.
Daniel :
solche Fälle gibt es nunmal wirklich ! Nur, wenns am Spritgeld
fehlt, fehlt es auch am Essensgeld usw. usw. usw. usw.
Hier scheint der AG ein sehr böses Spiel zu spielen. Wenn der etwas
Anstand im Leibe hätte würde er zum Geldautomaten maschieren,
50 bis 100 Euro abholen und gegen Quittung auszahlen und vom
nächsten Lohn abziehen,
denn der AN ist schon wieder etwa 17. tage in Vorleistung
gegangen.
Gibs also nur eines :
- entweder nun zum ATM
- oder zum Anwalt und scharf schiessen !
Da ist guter Rat teuer wenn man zeitlich unter Druck steht
…
Würde nachfragen bei der Arbeiterwohlfahrt oder bei den
Verbraucherzentralen nach einer Rechtsauskunft. Bevor ich ein
Schritt machen würde, was der AG negativ ankreiden kann, würde
ich mir rechtlichen Rückenhalt erst einholen.
A.
Klar, nur woher das Geld für die Fahr noch nehmen, wenn nicht
stehlen ?
Hallo!
Für die Zukunft vielleicht nicht schlecht zu wissen: Auf Antrag beim Arbeitsamt gibt es für sechs Monate einen Zuschuss zum Gehalt, der die Fahrkosten abrechnet. Näheres vgl. hier:
http://www.ciao.de/Mobilitatshilfe_Tipps_Tricks__Tes…
Gruß sannah
Hallo habe gerade alles gelesen.
Bin leider kein Rechtsanwalt.
Vielleicht solltest du mit deinen Arbeitsvertrag zum Sozialamt gehen und dort nach einen Kredit um 200 Euro fragen, das es ein Notfall sei und du es in 1 Monat zurückzahlst. Mit den Formular gehst du dann zu deinen AG und er soll sich als Bürgen eintragen 
Was meinst du wie schnell du dann dein Gehalt von deinen AG hast, bevor der Stres smit den Sozialamt bekommt.
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Schreibe auf jedenfall ein Einschrieben an deinen Scheff oder lasse dir den Empfang von deinen Scheff bestätigen.
Das du jetzt dein Geld in Bar haben möchtest udn das du aus Mangel an Geld keine Fahrt in die Arbeit machen kannst.
Dann hast du bei Streitereien etwas schriftliches auf der Hand.
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