Man/ Frau stelle sich folgendes vor:
im Rahmen eines Tests durch die DEKRA wird eine Autowerkstatt mittels einer "Kfz.- Inspektion " getestet. Dabei werden 3 Mängel festgestellt.
Diese Mängel werden der Geschäftsführung mitgeteilt, die aufgrund dessen dem Werkstattleiter ( WL )eine Abmahnung zukommen lassen will. Problem:
der Test geschah vor über 3 Monaten, die GF wurde vor ca. 6 Wochen über diesen Test informiert und der Werkstattleiter bis dato nicht einmal mündlich zu dem Test- "Vorfall " angehört.Die schriftliche Abmahnung soll ihm in nunmehr 14 Tagen ( nach dem Urlaub des WL ) zugestellt werden.
Frage : Hat eine so verspätete ABmahnung überhaupt noch Rechtskraft ?
Der WL hat sich bis dahin nichts Zuschulden kommen lassen.
Soll er Rechtsmittel gegen die Abmahnung einlegen ?
best regards
goldfinger