Abmahnung Frist ?

Man/ Frau stelle sich folgendes vor:
im Rahmen eines Tests durch die DEKRA wird eine Autowerkstatt mittels einer "Kfz.- Inspektion " getestet. Dabei werden 3 Mängel festgestellt.
Diese Mängel werden der Geschäftsführung mitgeteilt, die aufgrund dessen dem Werkstattleiter ( WL )eine Abmahnung zukommen lassen will. Problem:
der Test geschah vor über 3 Monaten, die GF wurde vor ca. 6 Wochen über diesen Test informiert und der Werkstattleiter bis dato nicht einmal mündlich zu dem Test- "Vorfall " angehört.Die schriftliche Abmahnung soll ihm in nunmehr 14 Tagen ( nach dem Urlaub des WL ) zugestellt werden.
Frage : Hat eine so verspätete ABmahnung überhaupt noch Rechtskraft ?
Der WL hat sich bis dahin nichts Zuschulden kommen lassen.

Soll er Rechtsmittel gegen die Abmahnung einlegen ?

best regards
goldfinger

Hallo!

  1. Es gibt keine Frist, innerhalb derer eine Abmahnung auszusprechen ist

  2. Wie reagiert man auf eine Abmahnung? Wenn Sie gerechtfertigt ist (das musst Du selbst beurteilen) sollte man sein Verhalten ändern und Fehler zukünftig vermeiden. Ansonsten eine sachliche Gegendarstellung fertigen, darauf bestehen, dass diese in die Personalakte aufgenommen wird und weiter NICHTS TUN!

Geht man an dieser Stelle vor Gericht befindet sich der AG in folgender Position:

Variante 1: Er bekommt recht und wurde quasi offiziell in seiner Auffassung bestätigt.

Variante 2: Er wird verurteilt, die Abmahnung zu entfernen. Dann weiß der AG detailgenau, was er falsch gemacht hat und kann ggf. die Abmahnung noch einmal, jetzt „perfektioniert“, aussprechen.

Ich hoffe, das hat schon mal geholfen.

D.