Freiberuflich?

Hallo,

ich hab da mal ne Frage.
Ich hab ein Stellenangebot bekommen das folgendermaßen aussieht. Es handelt sich um Unterricht, Nachhilfe-/Förderunterricht auf freiberuflicher Basis?

Wie hab ich mir das genau vorzustellen? Muss ich das irgendwo angeben, hab ich best. Verdienstgrenzen einzuhalten, muss ich mich selbst versichern usw.

Momentan bin ich arbeitslos ohne Bezüge. Klar, melden muss ich es dann dem AA.

Vielen DAnk für eure Hilfe

Tanja

Hallo,

hallo

ich hab da mal ne Frage.

Ich hab ein Stellenangebot bekommen das folgendermaßen
aussieht. Es handelt sich um Unterricht,
Nachhilfe-/Förderunterricht auf freiberuflicher Basis?
Wie hab ich mir das genau vorzustellen?

Freiberuflich definiere ich ganz klar mit Selbständigkeit.
Gerwerbe anmelden, Rechnungen schreiben, selbst versichern etc.

Muss ich das irgendwo angeben,

bei deinem Finanzamt, bei deiner Krankenkasse

hab ich best. Verdienstgrenzen einzuhalten,

verstehe ich nicht ganz die frage, versuche es aber mal hier mit:
Für Gehälter gibt es Tarife, für Freiberufler die Konkurrenz.
Es gibt natürlich nach oben keine Verdienstgrenze, die Frage ist nur, ob dein Auftrag- oder Arbeitgeber, diese bezahlen wird. Mach dich schlau bezüglich der Höhe deiner einnahmemöglichkeiten.

mich selbst versichern usw.

ja. siehe oben.

Momentan bin ich arbeitslos ohne Bezüge.

wie geht das??

Klar, melden muss ich es dann dem AA.

wenn sie es bisher nicht wußten, daß du arbeitslos bist, wird es sie sicherlich erst recht nicht mehr interessieren wenn du es nicht mehr bist.

Vielen DAnk für eure Hilfe

Bitte, bitte

Tanja

j.

Hallo,

Ich hab ein Stellenangebot bekommen das folgendermaßen
aussieht. Es handelt sich um Unterricht,
Nachhilfe-/Förderunterricht auf freiberuflicher Basis?
Wie hab ich mir das genau vorzustellen?

Freiberuflich definiere ich ganz klar mit Selbständigkeit.
Gerwerbe anmelden, Rechnungen schreiben, selbst versichern
etc.

Ich habe bereits ein Gewerbe angemeldet, das allerdings mit dieser Tätigkeit nichts zu tun hat. Werden beide Tätigkeiten miteinander „verbunden“? - also ich mein bzgl. Ust-voranmeldung, Steuer, usw…

hab ich best. Verdienstgrenzen einzuhalten,

verstehe ich nicht ganz die frage,

hat sich eher auf Freibeträge bzgl. Steuern bezogen, da ich ja schon ein Gewerbe laufen habe, das aber noch nichts abwirft.

Momentan bin ich arbeitslos ohne Bezüge.

wie geht das??

Das geht, wenn man studiert hat u danach keine Arbeit findet. Hab ja bisher nie gearbeitet, also gibts auch keine Bezüge vom AA. Mir bleibt also gar nix anderes übrig, als mich selbständig zu machen (wobei ich übrigens auch keine Unterstützung bekomme).

Klar, melden muss ich es dann dem AA.

wenn sie es bisher nicht wußten, daß du arbeitslos bist, wird
es sie sicherlich erst recht nicht mehr interessieren wenn du
es nicht mehr bist.

Das AA weiß, dass ich arbeitslos bin. Ich darf bis zu den berühmten 165 Euro dazuverdienen, egal wie.

Mich würde jetzt nur interessieren, was genau der Unterschied zwischen freiberuflich u selbständig (Gewerbe) ist. Als unterrichtende Kraft hab ich doch kein Gewerbe und auch keine Konkurrenz im eigentlichen Sinne. Ich wäre bei dieser Stelle als Honorarkraft angestellt, also auf freiberuflicher BAsis. Wie genau hab ich mir das vorzustellen oder ändert sich dann für mich nur die Höhe meines Einkommens? (denn hier kann ich ja meinen Std.lohn festlegen)

Hoffe, ich konnte mich ein bissl verständlich ausdrücken :wink:

Danke!
Tanja

Hi Tanja,

ich empfehle Dir folgenden Link: http://www.ratgeber-e-lancer.de
Hat event. einen anderen beruflichen Schwerpunkt,hilft aber trotzdem weiter!!

Das AA weiß, dass ich arbeitslos bin. Ich darf bis zu den
berühmten 165 Euro dazuverdienen, egal wie.

Wenn Du kein Geld vom AA bekommst, gitb es diese Freigrenze von 165 Euro nicht. Wozu auch? Du bekommt ja nichts, von dem sie etwas abziehen könnten.
Interessanter ist natürlich die Frage, ab welcher Einkommenshöhe Du Dich selber versichern mußt (z.B. Krankenversicherung).
=> http://www.ratgeber-e-lancer.de/030402.html

Mich würde jetzt nur interessieren, was genau der Unterschied
zwischen freiberuflich u selbständig (Gewerbe) ist.

http://www.ratgeber-e-lancer.de/inhalt.html#2

Ich wäre bei dieser Stelle
als Honorarkraft angestellt, also auf freiberuflicher BAsis.

Das stimmt in der Regel. Hab ich selber jahrelang gemacht.

Wie genau hab ich mir das vorzustellen oder ändert sich dann
für mich nur die Höhe meines Einkommens? (denn hier kann ich
ja meinen Std.lohn festlegen)

Verstehe ich nicht, die Frage. Du bekommst einen Honorarvertrag mit bestimmter Stundenzahl/ Stundensatz. Das Geld mußt Du normal versteuern, wird als normales Einkommen gerechnet (natürlich abzüglich Deiner Betriebsausgaben).
Wenn Du nebenbei ein Gewerbe hast, mußt Du das soweit ich weiß getrennt behandelt.
Interessant eigentlich wie geagt nur die Frage, wie Du Dich versichern mußt.
Z.B. auch Rentenversicherung für selbständige Lehrkräfte!!!
http://www.ratgeber-e-lancer.de/020104.html#02010402

Viele Grüße +viel Glück
Ayla

Hi Ayla,

Wenn Du kein Geld vom AA bekommst, gitb es diese Freigrenze
von 165 Euro nicht. Wozu auch? Du bekommt ja nichts, von dem
sie etwas abziehen könnten.

Ich bekomme zwar keine Bezüge, aber meine Sozialabgaben werden momentan vom AA bezahlt - daher die Grenze von 165 €.

Interessanter ist natürlich die Frage, ab welcher
Einkommenshöhe Du Dich selber versichern mußt (z.B.
Krankenversicherung).
=> http://www.ratgeber-e-lancer.de/030402.html

Mich würde jetzt nur interessieren, was genau der Unterschied
zwischen freiberuflich u selbständig (Gewerbe) ist.

Danke, da werd ich mal nachlesen. ABer ich denke, es genügt doch eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung oder? Muss ich Ust-anmeldung usw. als freiberufliche auch machen?
Naja, is alles irgendwie ein Durcheinander, hihi.

Merci!
Tanja