Zwei Jobs Gleichzeitig

Ich bin Student,und habe momentan eine Teilzeitstelle bei „X“ Firma,ich habe ein anderen Angebot bekommen für ein Gelegenheitsjob bekommen bei eine Firma „Y“. Das Problem ist, dass die Firma „X“ meine Lohnsteurkarte nicht gibt nur wenn ich komplett aufhöre. Wie mache ich das damit ich mein Job bei der Firma"X" behalte und auch ab und zu bei Firma „Y“ arbeite?
Soll ich bei der zweiten Firma auf eine zweite Lohnsteuerkarte(selbe Klasse;Klasse 1) arbeiten? oder auf eine Klasse6 Lohnsteurkarte? oder darf ich überhaupt nicht!
und wenn es geht, wie sieht’s mit der Lohnsteurerklärung aus?
Danke im Voraus.

Hallo, grundsätzlich spricht nichts gegen einen 2. job, der dann aber wohl über lohnsteuerklasse 6 abgerechnet wird…
ob du hier den 2. job auf 400-€-basis antreten könntest weiss ich nicht, vielleicht äusern sich hier mal andere…
allerdings gilt es zu beachten, dass du bei mehr als 20h/Woche versicherungspflichtig arbeitest…
Greetz, Bommel

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Hallo lieber Frager (Dies ist eine freundliche Anrede)

Ich bin Student,und habe momentan eine Teilzeitstelle bei „X“
Firma,ich habe ein anderen Angebot bekommen für ein
Gelegenheitsjob bekommen bei eine Firma „Y“. (…)
Wie mache ich das damit ich mein Job bei
der Firma"X" behalte und auch ab und zu bei Firma „Y“ arbeite?

Wieviel € verdienst Du bei Fa X und bei Fa Y?

Einen wunderschönen Tag noch und vielen Dank für die Frage (s.o.)
Gruß,
LeoLo

Hallo,

Ich bin Student,und habe momentan eine Teilzeitstelle bei „X“
Firma,ich habe ein anderen Angebot bekommen für ein
Gelegenheitsjob bekommen bei eine Firma „Y“. Das Problem ist,
dass die Firma „X“ meine Lohnsteurkarte nicht gibt nur wenn
ich komplett aufhöre. Wie mache ich das damit ich mein Job bei
der Firma"X" behalte und auch ab und zu bei Firma „Y“ arbeite?

Am besten gar nicht, wenn Dir der Job bei X wichtig ist, denn ein zweiter Job bei Y reicht X als Kündigungsgrund. Damit bekommt er auch überall Recht!

Soll ich bei der zweiten Firma auf eine zweite
Lohnsteuerkarte(selbe Klasse;Klasse 1) arbeiten? oder auf eine
Klasse6 Lohnsteurkarte? oder darf ich überhaupt nicht!
und wenn es geht, wie sieht’s mit der Lohnsteurerklärung aus?

Die Einkommenssteuer ist eine Jahressteuer. Die Lohnsteuerkarten spielen da keine Rolle mehr. Die Steuerklassen helfen Dir nur das Jahr über, in etwa einen angemessenen Abschlag für die Einkommensteuer abzuführen.

Gruß, Rainer

Hallo,

Grundsätzlich erhälst Du von deiner Gemeinde eine weitere Lohnsteuerkarte nur nach Klasse 6 ,wenn deine 1.Karte nach Klasse 1
ausgestellt war.Die dann „zuviel“ bezahlten Steuern musst du nach Ablauf des Jahres mit einem Lohnsteuer-Erstattunsantrag wiederholen.

Da du jedoch Student bist,würde ich das ganze mal mit einem Steuerberater besprechen,weil für Studenten gewisse Sonderregelungen im
Seuerrecht bestehen und dir da wirlich nur ein Fachmann weiterhelfen kann.

mfg

Frank

Hallo

Am besten gar nicht, wenn Dir der Job bei X wichtig ist, denn
ein zweiter Job bei Y reicht X als Kündigungsgrund. Damit
bekommt er auch überall Recht!

Das ist, mit Verlaub, absoluter Unsinn.

Gruß,
LeoLo

Da du jedoch Student bist,würde ich das ganze mal mit einem
Steuerberater besprechen,weil für Studenten gewisse
Sonderregelungen im
Seuerrecht bestehen und dir da wirlich nur ein Fachmann
weiterhelfen kann.

Hallo, ich halte das für ein Gerücht, aber lasse mich gern eines besseren belehren (obwohl es jetzt ja eh zu spät ist). Für das Finazamt war es meines Erachtens nach immer belanglos ob jemand Student ist, der Steuersatz, freibeträge, und, und, und… sind indentisch, auf der Lohnsteuerkarte wird ja auch nix eingetragen von wegen Azubi oder Student…

Für die Krankenkasse ist es relevant, fürs Finanzamt nicht. das Gegenteil konnte mir bisher niemand schlüssig darlegen…

Bommel

Hallo Bommel,

es gibt keinen speziellen „Paragraphen“ für Studenten…aber
da Studenten als „Hauptjob“ ja die Ausbildung (Studium) betreiben,gibt
es Möglichkeiten,hier auch bei 2 (oder mehr Steuerkarten) mit den
diversen Gesetzen,Verordnungen und Erlassen was zu machen…
Das kann aber nur ein Fachmann ausrechnen,dafür ist das ganze Gebiet zu
umfangreich und ja auch vom jeweiligen Einzelfall abhängig…
Im Günstigsten Fall kann nämlich dabei trotz Lohnsteuerklasse 6 ein Abzug von nur ein paar EURO auf dieser herauskommen…

mfg

Frank

P.S.

Hier mal ein Beispiel der „Verordnungs-Flut“
„Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen“

Weisst du,worum es geht???..gaanz einfach…Steuerfreibeträge für unsere Politiker die in einer Gemeinde oder Stadt im Rat sitzen…löl…

Unabhängig vom Studenten
Hi!

Das kann aber nur ein Fachmann ausrechnen,dafür ist das ganze
Gebiet zu
umfangreich und ja auch vom jeweiligen Einzelfall abhängig…
Im Günstigsten Fall kann nämlich dabei trotz Lohnsteuerklasse
6 ein Abzug von nur ein paar EURO auf dieser herauskommen…

Das hat weniger mit dem Studenten als solchen zu tun, als vielmehr mit dem geringen Einkommen!

Eine Möglichkeit wäre, auf der ersten Steuerkarte einen Hinzurechnungsbetrag in Höhe des zweiten Einkommens eintragen zu lassen und auf der 6er einen Freibetrag in gleicher Höhe!

Dann würde bei der ersten Steuerkarte das zu versteuernde Einkommen um diesen Betrag erhöht und für die 6er würde gar nichts gezahlt.

Letztendlich kommt aber nach dem Steuerausgleich immer das Gleiche raus - nur: Welcher Student kann dem Fiskus schon ein zinsloses Darlehen gewähren?

LG
Guido

Hallo zusammen,
ich habe mit meinem Chef geredet und er meinte, ich sol das(mein zweiten Job) auf 400 euro-Basis, weil ich sowieso wenig arbeite.
ich danke euch alle.