habe diesbezüglich ein Problem. Mein Arbeitgeber hat mir im Nachhinein meine
Weiterbildung anteilig durch einen Pauschale erstattet, gleichzeitig wurde
vertraglich festgelegt, dass ich mich verpflichte ein Jahr bei selbiger Firma
tätig zu sein.
Anzumerken zur Problematik ist: diese Vereinbarung wurde bereits vor Weiterbidlungsbeginn geschlossen, Ende der Weiterbildung war Febr. 2004,
Zahlung wurde trotz Hinweis zunächst „vergessen“ ?? - erst als ich jetzt
um ein Zwischenzeugnis bat kam Thema noch einmal auf den Tisch und Pauschale
soll mit dieser Lohnabrechnung gezahlt werden. … Wie lange bin ich jetzt verpflichtet dem Betrieb „treu“ zu bleiben ???
Mein Problem liegt darin, dass ich jetzt die Zusage für einen Studiumplatz
habe und ich diesem eigentlich auch annehmen möchte. (Bin teilzeitbeschäftigt
25 Std./Woche).
Wie lange
bin ich jetzt verpflichtet dem Betrieb „treu“ zu bleiben ???
In der Regel: bis zum Ablauf der Bindungsdauer ab Ende der Weiterbildung. Genau ergibt sich das aber aus der Rückzahlungsvereinbarung, die ihr geschlossen habt.
Mein Problem liegt darin, dass ich jetzt die Zusage für einen
Studiumplatz habe und ich diesem eigentlich auch annehmen möchte.
Erzähl mal ein wenig von der Weiterbildung. Dauer, Art und Nutzen der Qualifikation, Kosten des AG, Deine eigenen Kosten, Rückzahlung als Gesamtbetrag oder pro Monat 1/12 usw.
Wie lange
bin ich jetzt verpflichtet dem Betrieb „treu“ zu bleiben ???
In der Regel: bis zum Ablauf der Bindungsdauer ab Ende der
Weiterbildung. Genau ergibt sich das aber aus der
Rückzahlungsvereinbarung, die ihr geschlossen habt.
Es handelt sich um eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag:
AG erklärt sich bereit, Lehrgangskosten nach bestandener Prüfung zu erstatten.
Im Gegenzug erklärt AN sich bereit nach bestandener Prüfung wenigstens 1 Jahr keine Kündigung des Arbeitsverhältnisses vorzunehmen.
Mein Problem liegt darin, dass ich jetzt die Zusage für einen
Studiumplatz habe und ich diesem eigentlich auch annehmen möchte.
Erzähl mal ein wenig von der Weiterbildung. Dauer, Art und
Nutzen der Qualifikation, Kosten des AG, Deine eigenen Kosten,
Rückzahlung als Gesamtbetrag oder pro Monat 1/12 usw.
Weiterbildung zur Bilanzbuchhalterin, nebenberuflich über 2 Jahre
eigene Kosten: ca. 3400,00 EUR
Erstattung soll mit dieser Abrechnung in Höhe von Brutto 2500,00 EUR erfolgen.
Genau ergibt sich das aber aus der
Rückzahlungsvereinbarung, die ihr geschlossen habt.
AG erklärt sich bereit, Lehrgangskosten nach bestandener
Prüfung zu erstatten.
Im Gegenzug erklärt AN sich bereit nach bestandener Prüfung
wenigstens 1 Jahr keine Kündigung des Arbeitsverhältnisses
vorzunehmen.
Ich meinte den kompletten genauen Wortlaut, bitte. Mit Zusammenfassungen kann man schwer arbeiten.
Erzähl mal ein wenig von der Weiterbildung. Dauer, Art und
Nutzen der Qualifikation, Kosten des AG, Deine eigenen Kosten,
Rückzahlung als Gesamtbetrag oder pro Monat 1/12 usw.
Weiterbildung zur Bilanzbuchhalterin, nebenberuflich über 2
Jahre
eigene Kosten: ca. 3400,00 EUR
Erstattung soll mit dieser Abrechnung in Höhe von Brutto
2500,00 EUR erfolgen.
Auch hier sind nicht alle Fragen beantwortet. Insbesondere: Diese Weiterbildung, geschah die während der bezahlten Arbeitszeit oder in Deiner Freizeit? Was passiert, wenn Du kündigst? Mußt Du immer den Gesamtbetrag zurückzahlen oder wird dieser pro Beschäftigungsmonat ab Fortbildungsende um 1/12 gemindert?
Genau ergibt sich das aber aus der
Rückzahlungsvereinbarung, die ihr geschlossen habt.
AG erklärt sich bereit, Lehrgangskosten nach bestandener
Prüfung zu erstatten.
Im Gegenzug erklärt AN sich bereit nach bestandener Prüfung
wenigstens 1 Jahr keine Kündigung des Arbeitsverhältnisses
vorzunehmen.
Ich meinte den kompletten genauen Wortlaut, bitte. Mit
Zusammenfassungen kann man schwer arbeiten.
Mehr ist dazu nicht geschrieben worden, dass war schon der genaue Wortlaut.
Erzähl mal ein wenig von der Weiterbildung. Dauer, Art und
Nutzen der Qualifikation, Kosten des AG, Deine eigenen Kosten,
Rückzahlung als Gesamtbetrag oder pro Monat 1/12 usw.
Weiterbildung zur Bilanzbuchhalterin, nebenberuflich über 2
Jahre
eigene Kosten: ca. 3400,00 EUR
Erstattung soll mit dieser Abrechnung in Höhe von Brutto
2500,00 EUR erfolgen.
Auch hier sind nicht alle Fragen beantwortet. Insbesondere:
Diese Weiterbildung, geschah die während der bezahlten
Arbeitszeit oder in Deiner Freizeit? Was passiert, wenn Du
kündigst? Mußt Du immer den Gesamtbetrag zurückzahlen oder
wird dieser pro Beschäftigungsmonat ab Fortbildungsende um
1/12 gemindert?
Die Weiterbildung habe ich in meiner Freizeit absolviert und
mit der Kündigung ist das ja genau mein Problem, da weiss ich eben
nicht was passieren könnte und auch das würde mich eben interessieren,
was mir schlimmstensfalls drohen könnte.
Es sind keine Angaben zur Rückzahlung im Fall der Kündigung gemacht worden.
Kannst Du mir trotzdem noch irgendwie weiterhelfen ???
Der einfachste Weg wäre natürlich, wenn ich das 1. Semester irgendwie mit
dieser Teilzeitstelle überbrücken würde und dann spätestens zum 01.05.2005
kündige. Meinst Du das das irgendwie machbar ist ??? Habe absolut keine
Ahnung ob dieses Möglich ist, denn meine Arbeitszeiten ich muss ich
schon einhalten (offiziel von 8:00 bis 13:30h)