Bezahlte Weiterbildung - 1 Jahr Kündigungsfrist

Von: , Frage gestellt am Sa, 4. Sep 2004

Hallo,

habe diesbezüglich ein Problem. Mein Arbeitgeber hat mir im Nachhinein meine
Weiterbildung anteilig durch einen Pauschale erstattet, gleichzeitig wurde
vertraglich festgelegt, dass ich mich verpflichte ein Jahr bei selbiger Firma
tätig zu sein.

Anzumerken zur Problematik ist: diese Vereinbarung wurde bereits vor Weiterbidlungsbeginn geschlossen, Ende der Weiterbildung war Febr. 2004,
Zahlung wurde trotz Hinweis zunächst "vergessen" ?? - erst als ich jetzt
um ein Zwischenzeugnis bat kam Thema noch einmal auf den Tisch und Pauschale
soll mit dieser Lohnabrechnung gezahlt werden. ... Wie lange bin ich jetzt verpflichtet dem Betrieb "treu" zu bleiben ???

Mein Problem liegt darin, dass ich jetzt die Zusage für einen Studiumplatz
habe und ich diesem eigentlich auch annehmen möchte. (Bin teilzeitbeschäftigt
25 Std./Woche).

Was gibt es für Möglichkeiten ????

Vielen Dank für Eure Tipps
Assi




4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Minuten 0 hilfreich
    Re: Bezahlte Weiterbildung - 1 Jahr Kündigungsfris

    Hallo Wie lange
    bin ich jetzt verpflichtet dem Betrieb "treu" zu bleiben ???
    In der Regel: bis zum Ablauf der Bindungsdauer ab Ende der Weiterbildung. Genau ergibt sich das aber aus der Rückzahlungsvereinbarung, die ihr geschlossen habt. Mein Problem liegt darin, dass ich jetzt die Zusage für einen
    Studiumplatz habe und ich diesem eigentlich auch annehmen möchte.
    Erzähl mal ein wenig von der Weiterbildung. Dauer, Art und Nutzen der Qualifikation, Kosten des AG, Deine eigenen Kosten, Rückzahlung als Gesamtbetrag oder pro Monat 1/12 usw.

    Gruß,
    LeoLo

    • Antwort von nach 22 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Bezahlte Weiterbildung - 1 Jahr Kündigungsfr

      Hallo Wie lange
      bin ich jetzt verpflichtet dem Betrieb "treu" zu bleiben ???
      In der Regel: bis zum Ablauf der Bindungsdauer ab Ende der
      Weiterbildung. Genau ergibt sich das aber aus der
      Rückzahlungsvereinbarung, die ihr geschlossen habt.
      Es handelt sich um eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag:

      AG erklärt sich bereit, Lehrgangskosten nach bestandener Prüfung zu erstatten.
      Im Gegenzug erklärt AN sich bereit nach bestandener Prüfung wenigstens 1 Jahr keine Kündigung des Arbeitsverhältnisses vorzunehmen. Mein Problem liegt darin, dass ich jetzt die Zusage für einen
      Studiumplatz habe und ich diesem eigentlich auch annehmen möchte.
      Erzähl mal ein wenig von der Weiterbildung. Dauer, Art und
      Nutzen der Qualifikation, Kosten des AG, Deine eigenen Kosten,
      Rückzahlung als Gesamtbetrag oder pro Monat 1/12 usw.
      Weiterbildung zur Bilanzbuchhalterin, nebenberuflich über 2 Jahre
      eigene Kosten: ca. 3400,00 EUR
      Erstattung soll mit dieser Abrechnung in Höhe von Brutto 2500,00 EUR erfolgen.
      Gruß,
      LeoLo

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: Bezahlte Weiterbildung - 1 Jahr Kündigungsfr

        Hallo Genau ergibt sich das aber aus der
        Rückzahlungsvereinbarung, die ihr geschlossen habt.
        AG erklärt sich bereit, Lehrgangskosten nach bestandener
        Prüfung zu erstatten.
        Im Gegenzug erklärt AN sich bereit nach bestandener Prüfung
        wenigstens 1 Jahr keine Kündigung des Arbeitsverhältnisses
        vorzunehmen.
        Ich meinte den kompletten genauen Wortlaut, bitte. Mit Zusammenfassungen kann man schwer arbeiten. Erzähl mal ein wenig von der Weiterbildung. Dauer, Art und
        Nutzen der Qualifikation, Kosten des AG, Deine eigenen Kosten,
        Rückzahlung als Gesamtbetrag oder pro Monat 1/12 usw.
        Weiterbildung zur Bilanzbuchhalterin, nebenberuflich über 2
        Jahre
        eigene Kosten: ca. 3400,00 EUR
        Erstattung soll mit dieser Abrechnung in Höhe von Brutto
        2500,00 EUR erfolgen.
        Auch hier sind nicht alle Fragen beantwortet. Insbesondere: Diese Weiterbildung, geschah die während der bezahlten Arbeitszeit oder in Deiner Freizeit? Was passiert, wenn Du kündigst? Mußt Du immer den Gesamtbetrag zurückzahlen oder wird dieser pro Beschäftigungsmonat ab Fortbildungsende um 1/12 gemindert?

        Gruß,
        LeoLo

        • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Bezahlte Weiterbildung - 1 Jahr Kündigungsfr

          Hallo Genau ergibt sich das aber aus der
          Rückzahlungsvereinbarung, die ihr geschlossen habt.
          AG erklärt sich bereit, Lehrgangskosten nach bestandener
          Prüfung zu erstatten.
          Im Gegenzug erklärt AN sich bereit nach bestandener Prüfung
          wenigstens 1 Jahr keine Kündigung des Arbeitsverhältnisses
          vorzunehmen.
          Ich meinte den kompletten genauen Wortlaut, bitte. Mit
          Zusammenfassungen kann man schwer arbeiten.
          Mehr ist dazu nicht geschrieben worden, dass war schon der genaue Wortlaut. Erzähl mal ein wenig von der Weiterbildung. Dauer, Art und
          Nutzen der Qualifikation, Kosten des AG, Deine eigenen Kosten,
          Rückzahlung als Gesamtbetrag oder pro Monat 1/12 usw.
          Weiterbildung zur Bilanzbuchhalterin, nebenberuflich über 2
          Jahre
          eigene Kosten: ca. 3400,00 EUR
          Erstattung soll mit dieser Abrechnung in Höhe von Brutto
          2500,00 EUR erfolgen.
          Auch hier sind nicht alle Fragen beantwortet. Insbesondere:
          Diese Weiterbildung, geschah die während der bezahlten
          Arbeitszeit oder in Deiner Freizeit? Was passiert, wenn Du
          kündigst? Mußt Du immer den Gesamtbetrag zurückzahlen oder
          wird dieser pro Beschäftigungsmonat ab Fortbildungsende um
          1/12 gemindert?
          Die Weiterbildung habe ich in meiner Freizeit absolviert und
          mit der Kündigung ist das ja genau mein Problem, da weiss ich eben
          nicht was passieren könnte und auch das würde mich eben interessieren,
          was mir schlimmstensfalls drohen könnte.
          Es sind keine Angaben zur Rückzahlung im Fall der Kündigung gemacht worden.

          Kannst Du mir trotzdem noch irgendwie weiterhelfen ???

          Der einfachste Weg wäre natürlich, wenn ich das 1. Semester irgendwie mit
          dieser Teilzeitstelle überbrücken würde und dann spätestens zum 01.05.2005
          kündige. Meinst Du das das irgendwie machbar ist ??? Habe absolut keine
          Ahnung ob dieses Möglich ist, denn meine Arbeitszeiten ich muss ich
          schon einhalten (offiziel von 8:00 bis 13:30h)

          Danke trotzdem schon einmal !!
          Gruß,
          LeoLo

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