Hi,
oft gibt es ein Klausel, wonach Du einen bestimmten Satz zahlen musst, wenn Du die Stelle gar nicht antrittst. Was nicht ausschließt, dass du am ersten Tag der Probezeit kündigst. Ggf. ist man dann froh, dich nicht noch 14 Tage bezahlen zu müssen.
Aber das ist in der personalakte später eben nicht soo gut.
a.
>Ich verstehe nicht, warum die Vereinbarung nicht nachverhandelt
>wird. Noch ist doch nichts unterschrieben. Also flugs zum
Was soll denn der Vertragspartner von einem solchen Geschäftsgebaren halten? Kommt Dein Handwerker nach (!) Abgabe eines Angebotes auch öfters auf Dich zu um einen höheren Preis rauszuschlagen? Wie oft wirst Du ihn danach noch beauftragen?
>Naja falls noch jemand weitere Kommentare hat( wie sieht das mit
>den Arbeitszeugnissen aus??) bin ich sehr dankbar.
Wie soll das groß aussehen? Wenn Du innerhalb der Probezeit nach 2 - 4 Wochen wieder gehst, wirst Du diesen Abschnitt später besser verschweigen bzw. diese Zeit dem alten Beschäftigungsverhältnis davor oder dem neuen danach zuschlagen.
Abgesehen davon wird in einem solchen Arbeitszeugnis auch kaum was positives drinstehen, was nach einer so kurzen Betriebszugehörigkeit auch schlecht möglich ist.
Hi Julian,
Dann nimm den Job an.
Sammle Erfahrung, schau dich weiter um und wechsle dann nach sechs Monaten den Job. Das sieht dann in deiner Personalakte gut aus, denn wechseln um sich finanziell zu verbessern oder seine Berufserfahrung zu erweitern kommt gut an.
Servus
Hermes
Hi
Dann nimm den Job an.
Sammle Erfahrung, schau dich weiter um und wechsle dann nach
sechs Monaten den Job.
Sieht aus wie „ist in der Probezeit geflogen“ oder schlimmer „hat nach der Probezeit die Sau rausgelassen“
Das sieht dann in deiner Personalakte
gut aus,
Habe ich die Ironietags übersehen?
denn wechseln um sich finanziell zu verbessern oder
seine Berufserfahrung zu erweitern kommt gut an.
Besonders wenn man alle paar Monate wechselt …
Ciao R.
Hallo,
oft gibt es ein Klausel, wonach Du einen bestimmten Satz
zahlen musst, wenn Du die Stelle gar nicht antrittst.
Diese Klausel ist hinfällig! Für Nichtantritt der Beschäftigung am ersten Arbeitstag darf keine Vertragsstrafe geltend gemacht werden.
Mfg Lucy
Hallo
oft gibt es ein Klausel, wonach Du einen bestimmten Satz
zahlen musst, wenn Du die Stelle gar nicht antrittst.
Diese Klausel ist hinfällig! Für Nichtantritt der
Beschäftigung am ersten Arbeitstag darf keine Vertragsstrafe
geltend gemacht werden.
Und die Rechtsgrundlage für diese Behauptung findet man wo?
Gruß,
LeoLo