Recht auf Arbeitszeitverschiebung/-änderung?

Hallo, ich habe folgende Frage: Mein AG zieht in 2 Wochen komplett mit seiner Firma außerhalb unseres jetzigen Ortes. Bisher waren wir direkt in der Innenstadt und ich hatte einen Arbeitsweg von ca. 20 min einfach, doch die Anfahrt würde jetzt mind. 50 min einfach dauern (ohne Wartezeit auf öffentliche Verkehrmittel). Da ich aber nach der Arbeit 3 mal die Woche zu meinen Trainingstunden gehe, werde ich es wohl bei der neuen Arbeit nicht schaffen. Habe ich denn das Recht als AN meine Arbeitszeiten 1h nach vorn ziehen zu können nach einem derartigen Umzug?

Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus,

Lexington.

Hallo,

wenn nicht anders geregelt oder vereinbart, gilt § 106 Gewerbeordnung.
Nach § 106 GewO legt der Arbeitgeber (vorbehaltlich der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 BetrVG) die Arbeitszeiten (also Anfang, Ende und Pausen) fest, nicht der Arbeitnehmer. Es gibt auch grds. keinen Anspruch auf Verlegung der Arbeitszeit, es sei denn, die Arbeitszeitfestlegung läge außerhalb des billigen Ermessens. Bei dem genannten Grund ist das aber nicht der Fall.

Wenn es einen Betriebsrat gibt, ist das natürlich ein klassisches Betätigungsfeld. Er könnte im Rahmen eines Interessenausgleichs einen solchen Anspruch bzw. flexible Arbeitszeit aushandeln.

Grüße

E.K.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Kurz und deutlich: sei froh, dass Du überhaupt einen Job hast, der nur 50 Minuten entfernt ist.
Ich habe bis vor kurzem noch von durchschnittlich 7.30 bis 19.00/20.00 Uhr gearbeitet und hatte einen anfahrtsweg von 1 Stunde.

Deine Kurse gehen den Arbeitgeber ncihts an, er legt die Arbeitszeiten fest. Dies geschieht optimalerweise innerhalb der arbeitrechtlichen Massgaben, was die Länge der Arbeitszeit betrifft.

Grüße,

Mathias

Hallo

Da ich aber nach der Arbeit 3 mal
die Woche zu meinen Trainingstunden gehe, (…)
Habe ich denn das Recht
als AN meine Arbeitszeiten 1h nach vorn ziehen zu können (…)?

Also manchmal kommt man aus dem Staunen nicht heraus…

Ironie an
Na klar. Dein AG hat zwingend Rücksicht auf Deine Trainingsstunden zu nehmen, wenn er den Betrieb verlagert. Steht im AGFrRüG (ArbeitgeberFreizeitRücksichtsGesetz). Eventuell triffst Du dich ja auch mal gelegentlich zum Stammtisch mit Bekannten? Dann solltest Du den AG rechtzeitig informieren, bevor er evtl vertraglich vereinbarte Arbeitszeiten einfordert, die dem entgegenstehen! (Steht wiederum im AGStRüG) Kommt keine Einigung zustande empfehle ich Amnesty International, die helfen da ganz bestimmt.
Ironie aus

Gruß,
LeoLo

Hallo!

…zu meinen Trainingstunden gehe, werde ich es wohl
bei der neuen Arbeit nicht schaffen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitszeiten so zu legen, daß sie Freizeitgestaltung und Tagesablauf der Beschäftigten möglichst wenig stört :smile:.

Gruß
Wolfgang

Ja gut, da Ihr ja nicht wisst warum ich dieses Training mache, kann ich auch kein Verständnis erwarten.

Ach ja, und ich bin Gott dankbar, dass ich diesen Job habe und bete jeden Abend zu ihm!

*kopfschüttel*

Moin moin,

Ja gut, da Ihr ja nicht wisst warum ich dieses Training mache,
kann ich auch kein Verständnis erwarten.

Insofern wäre ein Hinweis, ob das „Training“ zwingeng notwendig ist, schon hilfreich gewesen. Training klingt erst einmal nach Hobby im Fitnesscenter. Dass Du darauf kein Anrecht hat, ist wohl allen Beteiligten klar. Wenn es aber medizinisch notwendig ist, sieht das alles ganz anders aus.

Ach ja, und ich bin Gott dankbar, dass ich diesen Job habe und
bete jeden Abend zu ihm!

*kopfschüttel*

Nur mal meine Erfahrung dazu: Bei meinem früheren Arbeitgeber war ein Kollege, der eine halbjährige VHS- Fortbildung (oder heisst es Weiterbildung, ich vergess immer den Unterschied) machen wollte (Sprache, kein direkter Nutzen für seinen Job). Der Arbeitgeber (in Person sein Chef) erlaubte ihm, seinen Arbeitsplatz dienstags früher zu verlassen, unter der Voraussetzung, dass dadurch nicht die Qualität der Arbeit leidet.

Was ich damit sagen will: Solche Vereinbarungen sollten immer gemeinsam mit dem Arbeitgeber getroffen werden. Da Du aber nach einem „Recht auf Arbeitszeitverschiebung“ gefragt hast, ohne eindeutig zu beschreiben, warum dieser Termin so wichtig ist, musstest Du solche Antworten erwarten.

Und wenn z. B. eine bereits begonnene Fortbildung nicht abgeschlossen werden kann, dann ist es von der Wichtigkeit anderes, als wenn Du nur einen regelmäßigen Tennistermin einhalten willst, weil sonst der Platz immer belegt ist. Auch wenn ich nicht weiss, ob sich bei der Fortbildung etwas rechtlich durchsetzten ließe. IANAL

Hoffe, ich konnte etwas zum Verständnis bei allen Beteiligten beitragen.

Gruß

ALex

Hallo!

*kopfschüttel*

„Recht auf Arbeitszeitverschiebung“ läuft auf Pochen und Erzwingen hinaus. Dafür gibts keine Grundlage. Abseits von Rechtsstandpunkten im persönlichen Gespräch mit einleuchtender Begründung kann fast alles funktionieren.

Gruß
Wolfgang

Danke für die letzten Antworten.

Da ich nur gefragt habe, ob es ein solches Recht gibt, fand ich eine genauere Beschreibung nicht notwendig.