Moin moin,
Ja gut, da Ihr ja nicht wisst warum ich dieses Training mache,
kann ich auch kein Verständnis erwarten.
Insofern wäre ein Hinweis, ob das „Training“ zwingeng notwendig ist, schon hilfreich gewesen. Training klingt erst einmal nach Hobby im Fitnesscenter. Dass Du darauf kein Anrecht hat, ist wohl allen Beteiligten klar. Wenn es aber medizinisch notwendig ist, sieht das alles ganz anders aus.
Ach ja, und ich bin Gott dankbar, dass ich diesen Job habe und
bete jeden Abend zu ihm!
*kopfschüttel*
Nur mal meine Erfahrung dazu: Bei meinem früheren Arbeitgeber war ein Kollege, der eine halbjährige VHS- Fortbildung (oder heisst es Weiterbildung, ich vergess immer den Unterschied) machen wollte (Sprache, kein direkter Nutzen für seinen Job). Der Arbeitgeber (in Person sein Chef) erlaubte ihm, seinen Arbeitsplatz dienstags früher zu verlassen, unter der Voraussetzung, dass dadurch nicht die Qualität der Arbeit leidet.
Was ich damit sagen will: Solche Vereinbarungen sollten immer gemeinsam mit dem Arbeitgeber getroffen werden. Da Du aber nach einem „Recht auf Arbeitszeitverschiebung“ gefragt hast, ohne eindeutig zu beschreiben, warum dieser Termin so wichtig ist, musstest Du solche Antworten erwarten.
Und wenn z. B. eine bereits begonnene Fortbildung nicht abgeschlossen werden kann, dann ist es von der Wichtigkeit anderes, als wenn Du nur einen regelmäßigen Tennistermin einhalten willst, weil sonst der Platz immer belegt ist. Auch wenn ich nicht weiss, ob sich bei der Fortbildung etwas rechtlich durchsetzten ließe. IANAL
Hoffe, ich konnte etwas zum Verständnis bei allen Beteiligten beitragen.
Gruß
ALex