Hallo!
Ich hab gerade den richtigen Denkanstoß bekommen - daß der Arbeitgeber die Arbeitszeiten festlegt, ist mir klar. Nun hab ich einen Minijob in einem Supermarkt (gerade erst angefangen und der Laden scheint chaotisch, deshalb hab ich das dort auch noch nicht klären können). Daß ich da verhältnismäßig flexibel eingesetzt werde ist mir auch klar - aber gibt es irgendwelche Regeln oder gar Vorschriften, wann ein AG seinen Mitarbeitern die Arbeitszeiten wie weit im voraus mitteilen sollte - denn auf Abruf bereitstehen war nicht vereinbart… Also beispielsweise eine Woche im voraus - oder gar zwei?
Und was ist mit Arztterminen, die ich ja auch für irgendwann ausmachen muß (bei Frauenärzten gibt es die Termine beispielsweise mit drei Monaten Anlauffrist - muß ich den dann verschieben, muß ich hoffen, daß gegebenenfalls ein Kollege mit mir tauscht oder hab ich gar das Recht, den Termin wahrzunehmen? (Ich will nicht zweimal die Woche wegen Arztterminen nicht kommen - aber es gibt im Jahr ungefähr vier regelmäßig wahrzunehmende Arzttermine, die langfristig geplant werden wollen (seitens der Ärzte)).
Ich würde mich freuen, wenn jemand was weiß…
Grüße
Kari
Daß ich da verhältnismäßig flexibel
eingesetzt werde ist mir auch klar - aber gibt es irgendwelche
Regeln oder gar Vorschriften, wann ein AG seinen Mitarbeitern
die Arbeitszeiten wie weit im voraus mitteilen sollte - denn
auf Abruf bereitstehen war nicht vereinbart… Also
beispielsweise eine Woche im voraus - oder gar zwei?
§ 12 Abs. 2 Teilzeit und Befristungsgesetz
Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.
Und was ist mit Arztterminen, die ich ja auch für irgendwann
Du bist verpflichtet die Arzttermine außerhalb Deiner Arbeitszeit zu legen. Also Termine mit dem Arbeitgeber absprechen.
Schriftlich gar nix. Lose mündlich hörte es sich so an, daß ich schon in der Woche vorher weiß, wann ich in der nächsten zu erscheinen habe. Sprich es hörte sich nach „ein paar Tage vorher“ Bescheidwissen an, aber eben nicht nach Springerdiensten - denn da wird man ja bekanntlich entlohnt, wenn man auf Abruf bereit steht…
Gibt es einen BR?
Ich denke schon.
Ja, ich seh schon, ich hätte wahrscheinlich auch beim Minijob vorher tausend Fragen stellen sollen… Aber immerhin kenne ich für den Notfall meine Kündigungsfrist…
Wenn es einen BR gibt, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, daß eine interne Regelung besteht, bis wann Dienstpläne fertigegestellt sind. Andernfalls dürfte die betriebliche Übung einschlägiig sein. Auch hier kann der BR Dir Auskunft erteilen. Einen festen Termin, bis wann Termine „stehen“ müssen, gibt es so konkret nicht. Man leitet aus dem ehemaligen BeschFG eine Vorankündigungsfrist von 4 Tagen ab. Das ist aber nur eine Meinung zur Orientierung und kein Gesetz. Entscheidend werden die betrieblichen Notwendigkeiten sein.
Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet,
wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils
mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.
TzBfG § 12 Arbeit auf Abruf
(…)
(3) Durch Tarifvertrag kann von den Absätzen 1 und 2 auch zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden, wenn der Tarifvertrag Regelungen über die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit und die Vorankündigungsfrist vorsieht. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Arbeit auf Abruf vereinbaren.
TzBfG § 22 Abweichende Vereinbarungen
(1) Außer in den Fällen des § 12 Abs. 3 , § 13 Abs. 4 und § 14 Abs. 2 Satz 3 und 4 kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.
Na? Nervenkostüm wieder im Eimer? :o) Hat doch niemand gesagt, daß meine Ergänzung ein Widerspruch ist. Du scheinst ja manisch paranoid zu reagieren, wenn auf Deine Postings was kommt…
Meine Ergänzung war lediglich die weitere Vervollständigung Deiner Aussage durch Hinzufügen relevanter Auszüge des TzBfG um den Eindruck zu verhindern, die Arbeitszeit müsse zweifelsfrei vier Tage - ohne abweichende Möglichkeiten - im Voraus festgesetzt sein.
Ein „Widerspruch“ wäre gewesen, wenn ich behauptet hätte, die Arbeitszeit müsse in jedem Falle zwei Tage vorher bekannt gemacht werden.
zum Thema BR würde ich mich mal genau erkundigen, viele Discounter haben gerade wegen solcher „Problematiken“ (Arbeitszeit, Rechte der AN…) keinen BR. Lidl zum Bsp. hat keinen und unterbindet auch alle Vorhaben einen solchen zu gründen.
Meine Ergänzung war lediglich die weitere Vervollständigung
Darauf habe ich Dir mehrmals geschrieben, dass mich Deine
„Vervollständigung“ überhaupt nicht interessieren.
Warum gründest Du nicht einfach endlich Dein eigenes Forum, wo Du „Hausrecht“ hast und Dich selber anstatt der Fragesteller in den Vordergrund stellen darfst? Ich schlage „voelkel-weiss-vielleicht-was-dolles“ (http://vwvwd.de) vor…
Übrigens halte ich Dich inzwischen auch für einen Ignoranten, denn Deine Dir selbst auferlegte „Unantastbarkeit“ steht eindeutig vor Deinem Interesse einer korrekten Antwort auf eine Frage.
Falls Du nicht auch noch das Attribut „Schaumschläger“ dazugewinnen willst, dann reagiere doch einfach auf meine Korrekturen nicht mehr, wie Du es mir schon so oft versprochen hast. Außer, Du hast wirklich etwas von Interesse im Bezug auf die Frage zu sagen.
Danke und … (Minijob)
Hallo!
Euch allen erstmal herzlichen Dank für die Antworten. Und wie das im Leben oft ist - wirklich weiterhelfen tut einem nur das Gespräch mit den Beteiligten. Jedenfalls hab ich das eine oder andere inzwischen klären können und will das noch hier hinterlassen - falls mal jemand im Archiv was ähnliches sucht…
Arbeitszeiten werden dort in der Regel donnerstags für die Folgewoche gemacht. In Sachen Arzt- oder ähnlicher Termine einfach rechtzeitig Bescheid sagen, daß man dann und dann nicht kann…
Scheint also zumindest für die Aushilfen wirklich schön flexibel zu sein!
Falls Du nicht auch noch das Attribut „Schaumschläger“
dazugewinnen willst, dann reagiere doch einfach auf meine
Korrekturen nicht mehr, wie Du es mir schon so oft versprochen
hast. Außer, Du hast wirklich etwas von Interesse im Bezug auf die Frage zu sagen.
Warum um alles in der Welt bist Du eigentlich nicht in der Lage Deine sogenannten Korrekturen dem Fragesteller zu mailen. Dann reagiere ich auch nicht. Denn ich habe noch nie auf Deine Antworten, wenn sie an Fragesteller gingen, reagiert.
Ich habe im übrigen Dir auch noch nie geschrieben, was ich von Dir halte.