Hallo,
kann ich bei einem Rückstand von mehreren Monatsgehältern Gegenstände, die mir zur Ausübung meiner Tätigkeit (Außendienst) übergeben wurden, ohne Weiteres als Pfand einbehalten oder könnte dies zivil- bzw. strafrechtliche Konsequenzen für mich haben? Der Wert dieser Gegenstände beträgt nur einen Bruchteil des mir vom Arbeitgeber geschuldeten Betrages.
Danke vorab!
Hallo Bufo,
das ist nicht so einfach. Du musst dich wohl an den üblichen Mahnweg halten.
Das einfach so behalten wird dir als Diebstahl ausgelegt.
Gruß Ivo
Hallo Bufo,
zunächst einmal stellt sich hier die Frage,ist dein AG in Konkurs gegangen (Insolvenz) oder zahlt er nur nicht ???
Ist er in Konkurs gegangen,hast du ein Anrecht auf das Rückständige Gehalt durch das Arbeitsamt nach § 186 SGB III.
Ein „Zurückbehaltungsrecht“ an den Arbeitsgeräten steht dir nicht zu, da diese nämlich zur Konkursmasse des Unternehmens gehören…
Mal eine andere bescheidene Frage,von was lebst du eigentlich all die Monate???
mfg
Frank